Finale Übernahmeempfehlung der EFRAG zu Änderungen an IAS 12
Die Änderungen vom 7.5.2021 enthalten eine Rückausnahme zur Ansatzbefreiung latenter Steuern (initial recognition exemption) bei Transaktionen, die gleichzeitig zum Ansatz eines Vermögenswerts und einer Schuld führen. Weiterhin sind auch Folgeänderungen an IFRS 1 enthalten. Beim Übergang auf die IFRS wird - analog - eine Befreiung (exception) von der Ansatzvorschrift für latente Steuern für leases und decommissioning obligations in den Anschaffungskosten eines Vermögenswerts wieder aufgehoben (IFRS 1.B14; Folge: Ansatz von latenten Steuern).
Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1.1.2023 beginnen, wobei es modifizierte Übergangsregelungen gibt (IAS 12.98L und .98K).
IFRS Stiftung: Einrichtung des ISSB für Nachhaltigkeitsstandards
Im Rahmen der Weltklimakonferenz COP26 in Glasgow haben die Treuhänder der IFRS-Stiftung am 3.11.2021 die folgenden drei bedeutenden Entwicklungen bekanntgegeben, um zukünftig eine qualitativ hochwertige Berichterstattung zu Klimadaten und anderen materiellen Nachhaltigkeitsthemen zu ermöglichen:
- Die Bildung eines neuen International Sustainability Standards Board (ISSB).
- Konsolidierung des Climate Disclosure Standards Board (CDSB – eine Initiative des CDP) und der Value Reporting Foundation (VRF – die das Integrated Reporting Framework und die SASB Standards beherbergt) bis Juni 2022.
- Die Veröffentlichung von Prototypen zur Offenlegung zu Klimadaten und allgemeinen Offenlegungsanforderungen, die von der Technical Readiness Working Group (TRWG) entwickelt wurden.
Der ISSB soll ab 2022 vom Hauptsitz in Frankfurt/Main aus global einheitliche Standards im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung schaffen.
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