Sehr geehrte Damen und Herren,
wie gewohnt warten auch in dieser Ausgabe spannende Themen aus der Versicherungsbranche auf Sie.
Anfang September 2021 hat das Bundesministerium für Finanzen in einem Schreiben die Anwendung der Nummern 1 bis 4 des § 1 Abs. 2 Satz 2 VersStG bezüglich im Drittland belegener Betriebsstätten präzisiert. In dem Schreiben wird außerdem eine Abgrenzung zur Versicherung von im Drittland belegenen Konzerngesellschaften genommen. Wir haben die wesentlichen Inhalte des BMF-Schreibens für Sie in einem Artikel zusammengefasst.
Bereits im Juli 2021 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht neue Berichtspflichten, welche die Kapitalanlagen von Pensionsfonds, Pensionskassen und kleinen Versicherungsunternehmen betreffen, veröffentlicht. Da diese zum 31. Dezember 2021 einzuhalten sind, geben wir in einem weiteren Artikel einen Überblick über die neuen Berichtspflichten.
Die weiteren Themen dieser Ausgabe sind:
- OLG Dresden - Beratungshaftung von Versicherungsmaklern erstreckt sich auch auf mündliche Empfehlungen
- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler – Verband veröffentlicht Checkliste für dauerhaften Versicherungsschutz
- bAV – Bundesarbeitsgericht befindet Altersklausel für wirksam
Eine angenehme Lektüre wünscht Ihnen
BDO – Die Alternative für Versicherungen!
Inhaltsverzeichnis
- OLG Dresden - Beratungshaftung von Versicherungsmaklern erstreckt sich auch auf mündliche Empfehlungen
- Versicherungsteuer-Update: Neues BMF-Schreiben vom 07.09.2021 betreffen Versicherung von im Drittland belegenen Betriebsstätten (§ 1 Abs. 2 Satz 2 VersStG)
- Neue Berichtspflichten für Pensionsfonds, Pensionskassen und kleinen Versicherungsunternehmen in der Kapitalanlage
- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler – Verband veröffentlicht Checkliste für dauerhaften Versicherungsschutz
- bAV – Bundesarbeitsgericht befindet Altersklausel für wirksam