Editorial
Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserer neuen Ausgabe der Steuern & Recht stellen wir Ihnen aktuelle BFH-Entscheidungen zu unterschiedlichen Themen vor. Für Unternehmen, aber auch für natürliche Personen ist vor allem der BFH-Beschluss zur möglichen Verfassungswidrigkeit für ab dem Jahr 2019 entstandene Säumniszuschläge erfreulich. Da er Signalwirkung für die weiteren Verzinsungstatbestände der Abgabenordnung wie Stundungszinsen und Aussetzungszinsen haben dürfte, werden wir dieses Thema selbstverständlich auch künftig für Sie verfolgen.
Mit dem „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ wird u.a. der allgemeine gesetzliche Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf 12 Euro brutto je Zeitstunde angehoben. Wir geben Ihnen in Kooperation mit BDO Legal einen Überblick zu den weiteren wesentlichen Neuregelungen.
Ihre BDO
FÜR ALLE STEUERPFLICHTIGEN
FÜR KAPITALGESELLSCHAFTEN, IHRE GESELLSCHAFTER SOWIE GESCHÄFTSFÜHRER UND VORSTÄNDE
- Außerorganschaftlich verursachte Mehrabführungen in organschaftlicher Zeit
- Wegzugsbesteuerung bei un- bzw. teilentgeltlicher Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen
- Einlagekonto und offenbare Unrichtigkeit
FÜR PERSONENGESELLSCHAFTEN UND IHRE GESELLSCHAFTER
FÜR ARBEITGEBER
- Das Mindestlohnanpassungsgesetz: Änderungen ab 1. Oktober 2022
- Zur Anwendbarkeit der Pauschalbesteuerung bei Betriebsveranstaltungen
FÜR ERBEN UND BESCHENKTE
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