Tax and Legal UPDATE KW 52-53

Corona-Krise: Maßnahmen und Aktivitäten

Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen zur Erleichterung
BMF, Schreiben vom 22.12.2020, Gz. IV A 3 - S 0336/20/10001

Das BMF verlängert die bereits gewährten Erleichterungen – Stundungen, Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen, Anpassung von Vorauszahlungen – bis weit ins nächste Jahr hinein.

Verlängerung der Steuererklärungsfristen für VZ 2019
BMF, Schreiben vom 21.12.2020, Gz. IV A 3 - S 0261/20/10001 :010
BStBK/DStV, Pressemitteilung vom 18.12.2020

Das BMF hat die Abgabefrist für Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 – soweit diese durch steuerberatende Einrichtungen erstellt werden – von Ende Februar auf Ende März 2021 verlängert.

Die bereits gemeldete Verlängerung der Abgabefristen bis zum 31. August 2021 teilte nun auch die BStBK und der DStV mit. Insoweit bleibt aber das nächste Steuergesetzgebungsverfahren abzuwarten.

Transfer pricing implications of the COVID-19 pandemic
OECD Guidance, 18/12/2020

The Guidance clarifies and illustrates the practical application of the arm’s length principle as articulated in the OECD Transfer Pricing Guidelines to the unique fact patterns and specific challenges implied by the COVID-19 pandemic.

Konsultationsvereinbarungen Belgien/Deutschland
BMF, Schreiben vom 21.12.20, Gz. IV B 3 - S 1301-BEL/20/10002 :001

Die Konsultationsvereinbarung zur Besteuerung von Grenzpendlern wird erneut und bis zum 31.03.2021 verlängert.

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Außerbilanzielle Hinzurechnung von Fremdwährungsverlusten aus Forderungen gegen eine ausländische Tochtergesellschaft
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.09.2020, Az. 3 K 1486/19, Revision BFH, Az. I R 41/20

Auch Währungsverluste aus einer Darlehensgewährung wirtschaftlich vergleichbaren Forderung gehören zu den bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigenden Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Sätze 4 bis 7 KStG.

Anschaffung von Umlaufvermögen zwecks ausländischer Progressionsverluste (Goldfingermodell)
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.06.2020, Az. 5 K 3305/17; Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH, Az. I B 53/20

Es liegt kein Gestaltungsmissbrauch bei Anschaffung von Gold als Umlaufvermögen kurz vor Ablauf des Gewinnermittlungszeitraums mit dem Ziel der Verursachung ausländischer Progressionsverluste (sog. Goldfingermodell) vor.

Finanzverwaltung

Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen
BMF, Schreiben vom 28.12.2020, Gz. IV B 5 - S 0301/19/10009 :

Die Finanzverwaltung nimmt zusätzlich zu bisher die sich aus Erwerb oder Veräußerung ergebenden Mitteilungspflichten betreffend mittelbare Auslandsbeteiligungen in ihre Erläuterungen auf.

Lohnsteuer – unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten ab 2021
BMF, Schreiben vom 28.12.2020, Gz. IV C 5 - S 2334/19/10010

Mahlzeiten, die unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten. Die Finanzverwaltung teilt die ab 2021 maßgeblichen Werte mit.

USt: Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Telekommunikationsdienstleistungen
BMF, Schreiben vom 23.12.2020, Gz. III C 3 - S 7279/19/10006

Das BMF ergänzt den UStAE zwecks Umsetzung der mit dem JStG 2020 zum 01.01.2021 eingefügten bzw. geänderten §§ 13b Abs. 2 Nr. 12, 13b Abs. 5 UStG, mit denen die bestehende Vorschrift zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG auf sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation ausgeweitet wurde.

Muster der USt-Voranmeldungen 2021 und der USt-Erklärung 2021
BMF, Schreiben vom 22.12.2020, Gz. III C 3 - S 7344/19/10001
BMF, Schreiben vom 22.12.2020, Gz. III C 3 - S 7344/19/10002

Die Finanzverwaltung hat die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren sowie das Muster für die Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr 2021 bekannt gegeben.

USt: Befreiung für Leistungen für die Schifffahrt
BMF, Schreiben vom 18.12.2020, Gz. III C 3 - S 7155/19/10004 :001

Die Nichtbeanstandungsregelung des Abschnitt 8.1 Abs. 4 UStAE - betreffend geringpreisige Non-Food-Artikel für den Grundbedarf der Besatzungsmitglieder und Fahrgäste - wird bis einschließlich 31.03.2021 verlängert. Somit wird es für vor dem 01.04.2021 ausgeführte Umsätze nicht beanstandet, wenn insoweit die bisher geltende Rechtslage angewendet wird.

Sonstiges

Brexit – Handels- und Kooperationsabkommen
BDO, Pressemitteilung vom 30.12.2020

Änderung des DBA Estland
Protokoll vom 15.12.2020

Das Änderungsprotokoll zum DBA-Estland setzt den abkommensrechtlichen Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Estland um. Es bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation.

 

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