Tax and Legal UPDATE KW 27-2024

Neueinstellungen im Internet

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG – Update
BDO Website, Insight

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ("MoPeG") trat am 01.01.2024 in Kraft. Damit erfolgte eine umfassende Novellierung der Vorschriften zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sowie eine Modernisierung des Rechts der anderen Personengesellschaften einschließlich einer Öffnung der dort geregelten Rechtsformen für die Freien Berufe. Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 29.12.2023 hat der Gesetzgeber auf steuerrechtliche Implikationen des MoPeG reagiert.

Einführung des Amount B im Bereich der Verrechnungspreise
BDO Website, Insight

Am 19.02.2024 veröffentlichte das sogenannte „Inclusive Framework on BEPS“ der OECD / G20 den „Report on Amount B of Pillar One" („der Bericht").  Er ist Teil der Zwei-Säulen-Lösung der OECD zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung der Wirtschaft ergeben.

Registrierungspflicht Pillar Two in Belgien: Unmittelbarer Handlungsbedarf!
BDO Belgien, Insight
Federal Public Service Finance Belgium, Mitteilung vom 02.07.2024

Multinationale Unternehmen und große in Belgien ansässige Konzerne, die in den Anwendungsbereich der Regeln von Pillar Two fallen, müssen sich im belgischen Handelsregister (Crossroads Bank for Enterprises) eintragen lassen. Hierunter dürften auch belgische Tochterunternehmen eines deutschen Gruppenträgers fallen. Für die Eintragung ist ein spezielles Meldeformular erforderlich, das bis zum 13.07.2024 einzureichen ist, wenn der Pillar Two-Berichtszeitraum zwischen dem 01.01.2024 und dem 13.06.2024 begonnen hat. Beginnt der Berichtszeitraum nach dem 13.06.2024, endet die Frist 30 Tage nach dem Beginn des jeweiligen Pillar Two-Berichtsjahres. Werden im Jahr 2024 keine Vorauszahlungen zur sog. Domestic Top-up Tax oder sog. Income Inclusion Rule geleistet, verlängert sich die Frist auf den 16.09.2024.

BDO Transfer Pricing News
BDO Global, Insight

BDO Legal Guide to Foreign Direct Investment Screening Mechanisms in Europe
BDO Legal, Insight

 

Gesetzgebung

Einführung von Commercial Courts
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.07.2024

Der Bundestag hat den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit“ angenommen. Mit dem sog. Justizstandort-Stärkungsgesetz sollen die Bundesländer ermächtigt werden, spezialisierte Spruchkammern für Handelssachen einzurichten, vor denen in englischer Sprache verhandelt werden kann.

Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen geändert
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.07.2024

Durch eine Anpassung der entsprechenden Verordnung sollen die Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen in das Steuerrecht übertragen werden, um den angestrebten technischen Gleichlauf der zuwendungsrechtlichen und der ertragsteuerrechtlichen Förderungen wiederherzustellen.

Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern
BMF, Referentenentwurf vom 25.06.2024

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer i.S.d. § 139c AO ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die allen wirtschaftlich Tätigen in Deutschland zugewiesen wird; mit ihrer initialen Vergabe soll zum 01.11.2024 begonnen werden. Perspektivisches Ziel ist die Vereinfachung der Kommunikation zwischen den wirtschaftlich Tätigen und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander. Mit der Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung sollen verschiedene Einzelheiten zur Wirtschafts-Identifikationsnummer geregelt werden.

Grundsteuer: Neue Hebesätze und Messzahlen in Hamburg vorgestellt
Finanzbehörde Hamburg, aktuelle Informationen mit Pressemitteilung vom 01.07.2024

Die Berechnungen von Steuerverwaltung und Statistikamt sind abgeschlossen: Die Hebesätze für die neue Hamburger Grundsteuer sollen ab 2025 für die Grundsteuer A 100 Prozent, die Grundsteuer B 975 Prozent und die Grundsteuer C 8.000 Prozent betragen.

Grundsteuer: Veröffentlichung der Messbetragsvolumina im Saarland
Finanzministerium Saarland, Pressemitteilung vom 01.07.2024

Die saarländische Finanzverwaltung hat den saarländischen Städten und Gemeinden die neuen Messbetragsvolumina mitgeteilt.

 

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen bei beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer
BFH, Urteil vom 05.06.2024, VI R 20/22

1. Einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer fließen Einnahmen aus Tantiemeforderungen gegen seine Kapitalgesellschaft bereits bei Fälligkeit zu (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).

2. Fällig wird der Tantiemeanspruch mit der Feststellung des Jahresabschlusses, sofern die Vertragsparteien nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälligkeit im Anstellungsvertrag vereinbart haben.

3. Tantiemeforderungen, die in den festgestellten Jahresabschlüssen nicht ausgewiesen sind, fließen dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nicht zu, auch wenn eine dahingehende Verbindlichkeit nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung in den (festgestellten) Jahresabschlüssen hätte gebildet werden müssen (a.A. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12.05.2014, BStBl I 2014, 860).

Spartenrechnung im Sinne des § 8 Abs. 9 KStG
BFH, Urteil vom 14.03.2024, V R 51/20

1. Der Körperschaftsteuerfestsetzung kommt gemäß § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG i.V.m. § 8 Abs. 9 Satz 8 Halbsatz 2 KStG Bindungswirkung zu. Auf § 8 Abs. 9 Satz 8 Halbsatz 1 KStG beruhende Feststellungsbescheide sind daher hinsichtlich der Höhe des verbleibenden negativen Gesamtbetrags der Einkünfte und dessen Zuordnung zu den Sparten im Sinne des § 8 Abs. 9 Satz 1 und 3 Halbsatz 1 KStG einer gerichtlichen Überprüfung auf ihre materielle Richtigkeit hin entzogen.

2. Die Gleichartigkeit im Sinne von § 8 Abs. 9 Satz 3 Halbsatz 1 KStG ist tätigkeitsbezogen auszulegen, so dass die Voraussetzungen von § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 und 3 KStG ohne Bedeutung sind.


Rechtsprechung - Verfahrensrecht

Anspruch auf Akteneinsicht nach bestandskräftiger Veranlagung
BFH, Urteil vom 07.05.2024, IX R 21/22; Pressemitteilung vom 04.07.2024

1. Der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag auf Einsicht in eine Steuerakte außerhalb eines finanzgerichtlichen Verfahrens besteht nicht, wenn der Steuerpflichtige für den betroffenen Besteuerungszeitraum bereits bestandskräftig veranlagt wurde und die Einsichtnahme der Verfolgung steuerverfahrensfremder Zwecke dienen soll (hier: Prüfung eines Schadenersatzanspruchs gegen den ehemaligen Steuerberater).

2. Der Anspruch auf Auskunftserteilung über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird nicht nach Art. 23 Abs. 1 Buchst. i DSGVO i.V.m. § 32c Abs. 1 Nr. 1, § 32b Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) ausgeschlossen, wenn hierdurch auch Daten berührt werden, die dem (ehemaligen) Steuerberater der betroffenen Person zuzuordnen sind, allerdings aus einer Erklärung stammen, die der Steuerberater als deren Vertreter im Sinne von § 80 Abs. 1 Satz 1 AO übermittelt hat.

3. Gesetzliche Aufbewahrungsvorschriften für Steuerakten der Finanzverwaltung bestehen nicht, sodass ein Auskunftsrecht über darin enthaltene personenbezogene Daten nicht nach Art. 23 Abs. 1 Buchst. i DSGVO i.V.m. § 32c Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a AO ausgeschlossen ist.

Korrektur bestandskräftiger Bescheide nach Außenprüfung
BFH, Urteil vom 06.05.2024, III R 14/22; Pressemitteilung vom 04.07.2024

Die Art und Weise, in der der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungen geführt hat, ist eine Tatsache im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO). Dies gilt im Fall der Einnahmenüberschussrechnung nicht nur für Aufzeichnungen über den Wareneingang gemäß § 143 AO, sondern ebenso für sonstige Aufzeichnungen und die übrige Belegsammlung.

 

Finanzverwaltung

Änderung des Anwendungserlasses zu § 146a AO
BMF, Schreiben vom 28.06.2024

Das BMF hat den Anwendungserlass zu § 146a AO hinsichtlich der Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO geändert.

 

New Publications on the Internet

The Modernization of the Law on Partnerships through the MoPeG – Update
BDO Website, Insight

The Act on the Modernization of Partnership Law ("MoPeG") became effective on January 1, 2024. It comprehensively amended the provisions on civil law partnerships (GbR) and modernized the law governing other partnerships, including opening up the legal forms regulated therein with respect to the liberal professions. With the Secondary Credit Market Promotion ("Kreditzweitmarktförderungsgesetz") of December 29, 2023, the legislator has reacted to the tax implications of the MoPeG.

Introducing Amount B in Transfer Pricing
BDO Website, Insight

On February 19, 2024, the OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS released the “Report on Amount B of Pillar One” ('the Report'). It comes as part of the OECD's Two‐Pillar Solution to address the Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy.

Mandatory Pillar Two Registration Requirement in Belgium: Immediate Action Needed!
BDO Belgium, Insight
Federal Public Service Finance Belgium, Update from July 2, 2024

Multinational enterprises and large-scale groups based in Belgium that fall within the scope of the Pillar Two rules need to register in Belgium's Commercial Register (Crossroads Bank for Enterprises). This may also include Belgian subsidiaries of a German group parent. A specific notification form is required for registration, which must be submitted by July 13, 2024 if the Pillar Two reporting period started between January 1, 2024 and June 13, 2024. If the reporting period starts after June 13, 2024, the deadline will be 30 days after the start of the respective Pillar Two reporting year. If no advance payments for the so-called domestic top-up tax or the so-called income inclusion rule are made in 2024, the deadline is extended to September 16, 2024.

BDO Transfer Pricing News
BDO Global, Insight

BDO Legal Guide to Foreign Direct Investment Screening Mechanisms in Europe
BDO Legal, Insight