Tax and Legal UPDATE KW 9-2024
Tax and Legal UPDATE KW 9-2024
Neueinstellungen im Internet
Wachstumschancengesetz
BDO Website, Insight
Am 23.02.2024 hat der Bundestag das Wachstumschancengesetz nach der Abstimmung im Vermittlungsausschuss verabschiedet.
BDO Corporate Tax News - Issue 69 | February 2024
BDO Website, Insight
Energieeffizienzgesetz: Neue Vorgaben für Unternehmen und Rechenzentren
BDO Legal, Insight
Das neue Energieeffizienzgesetz ist am 18.11.2023 in Kraft getreten. Das Gesetz schafft eine Reihe neuer Vorgaben für Unternehmen und Rechenzentren, die letztlich die Energieeffizienz mit Blick auf die nationalen und europäischen Klimaziele steigern sollen.
Energiepreisbremse: Update für 2024
BDO Legal, Insight
Die Energiepreisbremsen, ein bedeutendes Instrument in der Bewältigung der Herausforderungen im Energiebereich, stellt Unternehmen im Jahr 2024 noch einmal vor gewisse Herausforderungen. Insbesondere steht bis 31.05.2024 die finale Selbsterklärung für alle verpflichteten Unternehmen an. Wer verpflichtet ist, die Selbsterklärung einzureichen und was die neuen FAQ des BMWK dazu sagen, stellt unser Kooperationspartner BDO Legal zusammen.
Rechtsprechung - gewerblicher Bereich
Zur teleologischen Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG bei Zinszahlungen auf "unternehmensgruppeninterne" Darlehen
BFH, Urteil vom 16.11.2023, IV R 26/20
1. § 3c Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) findet im Wege teleologischer Reduktion in dem Umfang auf Betriebsausgaben der Gesamthand keine Anwendung, wie diese Sondervergütungen der Gesellschafter sind (Bestätigung von BFH-Urteil vom 06.02.2020 - IV R 5/18, BFHE 268, 199, BStBl II 2020, 448). Entsprechendes gilt für Sonderbetriebsausgaben des (Sonder-)Mitunternehmers, die Gesamthandseinkünfte der Gesellschaft sind. Maßgebend ist insoweit eine auf den Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft bezogene Betrachtung.
2. Bei mehrstöckigen Personengesellschaften oder Organschaften bleibt es bei der auf den Gesamtgewinn der konkreten Mitunternehmerschaft bezogenen Betrachtung des § 3c Abs. 2 EStG.
Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Konkursverwalters
BFH, Beschluss vom 23.11.2023, V R 3/22
Hat der Gemeinschuldner seine unternehmerische Tätigkeit bereits vor der Eröffnung des Konkursverfahrens eingestellt, ist über den Vorsteuerabzug aus der Leistung des Konkursverwalters nach der früheren unternehmerischen Tätigkeit des Gemeinschuldners zu entscheiden. Fehlt es an einer auf den Unternehmenserhalt gerichteten Unternehmensfortführung, ist es unerheblich, wenn es im Konkursverfahren auf dem Weg zur Liquidation zu vorübergehenden Vermietungen kommt.
Rechtsprechung - privater Bereich
Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein Arbeitslohn
BFH, Urteile vom 14.12.2023, VI R 1/21 und VI R 2/21 (NV); Pressemitteilung vom 27.02.2024
1. Der Gewinn (Differenz zwischen [Rück-]Kaufpreis und Anschaffungskosten) aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat.
2. Ein lohnsteuerbarer Vorteil kann nur insoweit vorliegen, als der Arbeitnehmer aus der Veräußerung der Mitarbeiterbeteiligung einen durch das Arbeitsverhältnis veranlassten marktunüblichen Überpreis erzielt.
Kein Werbungskostenabzug für Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts beim Realsplitting
BFH, Urteil vom 18.10.2023, X R 7/20; Pressemitteilung vom 29.02.2024
1. Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind privat veranlasst und stellen keine (vorweggenommenen) Werbungskosten bei späteren Unterhaltseinkünften im Sinne des § 22 Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes (EStG) dar.
2. Erst der mit Zustimmung des Empfängers gestellte Antrag des Gebers gemäß § 10 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 EStG bewirkt eine Umqualifizierung der Unterhaltsleistungen zu Sonderausgaben beim Geber und steuerbaren Einkünften beim Empfänger und überführt sie rechtsgestaltend in den steuerrechtlich relevanten Bereich.
3. Die Umqualifizierung markiert die zeitliche Grenze für das Vorliegen abzugsfähiger Erwerbsaufwendungen; zuvor verursachte Aufwendungen des Unterhaltsempfängers können keine Werbungskosten darstellen.
Jastrowsche Klausel im Berliner Testament - Besteuerung eines betagten Vermächtnisses
BFH, Urteil vom 11.10.2023, II R 34/20; Pressemitteilung vom 27.02.2024
1. Setzen Ehegatten in einem sogenannten Berliner Testament sich gegenseitig als Alleinerben ein und gewähren denjenigen Kindern ein betagtes Vermächtnis, die beim Tod des Erstversterbenden ihren Pflichtteil nicht fordern (sogenannte Jastrowsche Klausel), kann der überlebende Ehegatte als Erbe des erstversterbenden Ehegatten die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen, da das Vermächtnis noch nicht fällig ist.
2. Das Kind hat den Erwerb des betagten Vermächtnisses bei dem Tod des überlebenden Ehegatten als von diesem stammend zu versteuern. Ist es zugleich Erbe des zuletzt verstorbenen Ehegatten, kann es das Vermächtnis als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen.
Rechtsprechung - Verfahrensrecht
Übergang von der Zusammenveranlagung zur Einzelveranlagung während des Klageverfahrens
BFH, Beschluss vom 25.10.2023, I R 38/20
Wird ein Zusammenveranlagungsbescheid während des Klageverfahrens aufgehoben und werden stattdessen Einzelveranlagungsbescheide erlassen, dann werden diese nicht gemäß § 68 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung zum Gegenstand des Klageverfahrens.
Finanzverwaltung
Ausweis einer falschen Steuer in Rechnungen an Endverbraucher
BMF, Schreiben vom 27.02.2024
Das BMF hat in seinem Schreiben die aktuelle Rechtsprechung von EuGH und BFH aufgenommen.
(Geänderte) Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für/ab 2024
BMF, Schreiben mit Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3 vom 23.02.2024
Es werden die (geänderten) Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für/ab 2024 bekannt gegeben, die ab dem 01.04.2024 anzuwenden sind.
Sonstiges
Geschäftslage des Bundesfinanzhofs 2023
BFH, Pressemitteilung vom 27.02.2024 und Jahresbericht 2023 aus Februar 2024
Neben den 2024 zu erwartenden Entscheidungen von besonderer Bedeutung wird im aktuellen Jahresbericht auch über die 2023 eingegangenen Revisionen von besonderem Interesse informiert.
New Publications on the Internet
Growth Opportunities Act
BDO Website, Insight
On February 23, 2024, the German Federal Parliament passed the Growth Opportunities Act following a vote in the Mediation Committee.
BDO Corporate Tax News - Issue 69 | February 2024
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