Tax & Legal UPDATE KW 36-2024

Neueinstellungen im Internet

ERP-Systemwechsel: Strategische Neuausrichtung durch Prozessoptimierung und Systemwahl
BDO Website, Web Seminar am 10.09.2024

Ransomware und Darknet
BDO Website, Web Seminar am 11.09.2024

Genial einfach | Verwaltungskosten sparen und Antragsstau abbauen
BDO Legal, Web Seminar am 11.09.2024

Gesetzgebung

Wachstumsinitiative: Steuerliche Förderung von E-Autos

Bundesregierung, Mitteilung vom 04.09.2024

Mit der Wachstumsinitiative hat sich die Bundesregierung u.a. vorgenommen, die Autoindustrie und ihre Beschäftigten beim Modernisierungsprojekt E-Mobilität zu unterstützen. Dazu sollen dienstlich genutzte E-Autos über ein neues Abschreibungsprogramm und über eine Erweiterung der Dienstwagenbesteuerung steuerlich gefördert werden. Die Bundesregierung hat die vereinbarten steuerlichen Regelungen in das Gesetzgebungsverfahren zum Steuerfortentwicklungsgesetz aufgenommen.

Wachstumsinitiative: Rentenpolitische Maßnahmen

BMAS, Mitteilung vom 04.09.2024

Die Bundesregierung hat eine Formulierungshilfe beschlossen, mit der die rentenpolitischen Maßnahmen der Wachstums­initiative umgesetzt werden sollen.

Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

BMF, Gesetzentwurf vom 05.09.2024

Die Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung dient dem Ziel, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung zukunftsadäquat aufzustellen, damit deren Arbeit noch effizienter und wirksamer wird. Denn eine wirksame Bekämpfung der Schwarzarbeit schützt insbesondere den Sozialstaat mit seinem sozialen Sicherungssystem, den Rechtstaat und betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie zugleich einen fairen Wettbewerb der redlichen Arbeitgeber.

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Fortbestand eines Gewerbeverlust bei Anwachsung auf eine Kapitalgesellschaft

BFH, Urteil vom 25.04.2024, III R 30/21; Pressemitteilung vom 05.09.2024

  1. Die Änderung der wirtschaftlichen Betätigung einer Kapitalgesellschaft und die Übertragung einer betrieblichen Einheit auf eine andere Kapitalgesellschaft lassen die für die Nutzung eines Gewerbeverlusts gemäß § 10a des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) erforderliche Unternehmensidentität der übertragenden Kapitalgesellschaft unberührt.
  2. Soweit ein ursprünglich im Betrieb einer Personengesellschaft entstandener Gewerbeverlust durch Anwachsung auf eine Kapitalgesellschaft übergegangen ist, entfällt der bei der Kapitalgesellschaft nach § 10a Satz 6 GewStG als vortragsfähig festgestellte Fehlbetrag nicht dadurch, dass sie den verlustverursachenden Geschäftsbereich im Wege eines Asset Deals weiterveräußert.

Zum Zurechnungssubjekt des fiktiven Gewinns nach § 15a Abs. 3 EStG

BFH, Urteil vom 20.06.2024, IV R 17/21

  1. § 15a Abs. 3 Satz 1 (Einlageminderung) und Satz 3 (Haftungsminderung) des Einkommensteuergesetzes sind gesellschafterbezogen auszulegen. Danach ist der fiktive Gewinn demjenigen Kommanditisten zuzurechnen, der die für die Einlageminderung erforderliche Entnahme tätigt oder für den die im Handelsregister eingetragene Haftsumme gemindert wird.
  2. Die gesellschafterbezogene Betrachtung der Gewinnhinzurechnung gilt auch dann, wenn der Kommanditanteil unterjährig übertragen wird.

Rechtsprechung - privater Bereich

Steuerpflicht von Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse

BFH, Urteil vom 11.07.2024, VI R 35/21

  1. Eine inländische öffentliche Kasse ist die Kasse einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, sowie jede Kasse, die einer Institution angehört, die der Dienstaufsicht und der Prüfung ihres Finanzgebarens durch die öffentliche Hand unterliegt.
  2. Die Kasse einer inländischen, öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft ist eine öffentliche Kasse im Sinne von § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b des Einkommensteuergesetzes.

Keine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG in der bis Ende 2020 geltenden Fassung

BFH, Urteil vom 08.05.2024, VIII R 28/20

  1. Die Einlösung einer unechten (umgekehrten) Umtauschanleihe mit der Andienung eines Wertpapiers durch den Emittenten erfüllt den Tatbestand der Einlösung in § 20 Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der nach dem 31.12.2008 geltenden Fassung.
  2. § 20 Abs. 4a Satz 3 Halbsatz 1 EStG findet auch auf im Einlösungszeitpunkt eingetauschte oder angediente Xetra-Gold-Schuldverschreibungen Anwendung, wenn diese die Voraussetzungen des Wertpapierbegriffs gemäß § 2 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes erfüllen.

Begünstigungstransfer bei der Erbschaftsteuer

BFH, Urteil vom 15.05.2024, II R 12/21

  1. Der Transfer der Steuerbegünstigung für Betriebsvermögen, für vermieteten Wohnraum und für das selbstgenutzte Familienheim unter Miterben setzt voraus, dass die Übertragung der Vermögenswerte im Rahmen der Teilung des Nachlasses erfolgt. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn die Teilung des Nachlasses mehr als sechs Monate nach dem Erbfall erfolgt (entgegen H E 13a.11 der Hinweise zu den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019).
  2. Beruht der Entschluss, den Nachlass zu teilen und dabei begünstigtes (Betriebs-)Vermögen gegen nicht begünstigtes Vermögen zu übertragen, auf einer neuen Willensbildung der Erbengemeinschaft, die den Nachlass zunächst willentlich ungeteilt belassen hat, ist die Übertragung nicht begünstigt.

Rechtsprechung - Verfahrensrecht

Berücksichtigung verlusterhöhender Besteuerungsgrundlagen im Falle einer Nullfestsetzung

BFH, Urteil vom 17.07.2024, XI R 18/22 (NV)

Die Klage gegen einen auf 0 € lautenden Steuer- beziehungsweise Steuermessbescheid ist zulässig, wenn geltend gemacht wird, eine den verbleibenden Verlustvortrag beziehungsweise vortragsfähigen Gewerbeverlust erhöhende Besteuerungsgrundlage sei in ihm nicht (mehr) berücksichtigt (Beseitigung der negativen Bindungswirkung; Anschluss an BFH-Urteil vom 30.06.2020 - IX R 3/19, BFHE 269, 314, BStBl II 2021, 859).

Finanzverwaltung

Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2025

BMF, Schreiben vom 05.09.2024

Das BMF-Schreiben regelt die Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2025 und die Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2025.

Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen

BMF, Schreiben vom 04.09.2024
BDO Website, Insight

Nach dem Urteil des BFH vom 28.09.2022, VIII R 20/20, ist ein punktuell satzungsdurchbrechender Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung einer GmbH unter bestimmten formalen Voraussetzungen als zivilrechtlich wirksamer Ausschüttungsbeschluss auch der Besteuerung zugrunde zu legen. Die Finanzverwaltung übernimmt die Urteilsgrundsätze und ändert damit ihre bisher im BMF-Schreiben vom 17.12.2013 niedergelegte Rechtsauffassung.

Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Absatz 4 EStDV

BMF, Schreiben vom 02.09.2024

Es werden die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2024 bekannt gegeben.

Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension

BMF, Schreiben vom 30.08.2024

Das BMF hat sein bisheriges Schreiben aufgrund aktuell ergangener BFH-Rechtsprechung angepasst.

Sonstiges

NRW unterstützt Kommunen bei rechtssicherer Umsetzung der Grundsteuerreform

FinMin NRW, Pressemitteilung vom 02.09.2024

Das vom nordrhein-westfälischen Ministerium der Finanzen in Auftrag gegebene Experten-Gutachten unterstützt die Städte und Gemeinden bei der rechtssicheren Umsetzung einer Hebesatzdifferenzierung. 

New Publications on the Internet

Tax authorities recognize incongruent profit distributions

BDO Website, Insight

According to the ruling of the BFH dated September 28, 2022, VIII R 20/20, a resolution breaking through the articles of partenership on an incongruent advance distribution of a GmbH is also to be used as the basis for taxation under certain formal requirements as a distribution resolution effective under civil law. The tax authorities are adopting the principles of the ruling and thus changing their legal opinion previously set out in the BMF letter dated December 17, 2013.