Tax and Legal UPDATE KW 10

Neueinstellungen im Internet

Der Krieg und die Folgen
BDO Website

Russlands militärischer Überfall auf die Ukraine hat die Welt schlagartig verändert – politisch und wirtschaftlich. Die westliche Welt hat Sanktionen verhängt, Unternehmen kappen ihre Geschäftsbeziehungen. Wir zeigen Ihnen die verhängten Maßnahmen und die Folgen, die in rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Hinsicht für Sie wichtig sind.

Globale Mindestbesteuerung – Pillar Two
BDO Website, ergänzter Insight deutsch / englisch

Die neuen Regelungen der von der OECD vorangetriebenen globalen Mindestbesteuerung sollen bereits 2023 in Kraft treten. Deshalb sollten bereits jetzt in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen die möglichen Auswirkungen für das eigene Unternehmen geprüft werden. Das Risiko einer Doppelbesteuerung kann durch OECD-konforme Strukturen begrenzt werden. Mit unseren Pillar One und Pillar Two Analysetools unterstützen wir Sie dabei, die möglichen steuerlichen Konsequenzen und den Handlungsbedarf zu erkennen.

Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung
BDO Website, Insight

Gesetzgebung

Energiewende mit Bürgerbeteiligung - Referentenentwurf zum EEG 2023
BDO Website, Insight
BMWK, Referentenentwurf vom 04.03.2022

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Veräußerung von Anteilen aus einer Wandelanleihe
BFH, Beschluss vom 13.10.2021, I R 37/18

Hat ein Finanzunternehmen eine Wandelanleihe in der Absicht erworben, einen kurzfristigen Eigenhandelserfolg zu erzielen, und veräußert es die im Zuge der Wandlung erhaltenen Aktien, erfüllt dies den Tatbestand des § 8b Abs. 7 S. 2 KStG.

Zur Differenzbesteuerung der Art. 311 ff. MwStSystRL
BFH, EuGH-Vorlage vom 20.10.2021, XI R 2/20

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, in denen sich ein Steuerpflichtiger aufgrund des EuGH-Urteils Mensing vom 29.11.2018 - C-264/17 (EU:C:2018:968) darauf beruft, dass auch die Lieferung von Kunstgegenständen, die er zuvor im Rahmen einer steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferung vom Urheber (oder dessen Rechtsnachfolgern) erworben hat, unter die Differenzbesteuerung der Art. 311 ff. MwStSystRL fällt, nach Rz. 49 dieses Urteils die Bemessungsgrundlage ausschließlich nach Unionsrecht zu bestimmen, so dass die Auslegung einer Vorschrift des nationalen Rechts (hier: § 25a Abs. 3 S. 3 UStG), dass die auf den innergemeinschaftlichen Erwerb entfallende Steuer nicht zur Bemessungsgrundlage gehört, durch das letztinstanzliche nationale Gericht nicht zulässig ist?

Falls die Frage 1 bejaht wird: Sind die Art. 311 ff. MwStSystRL dahingehend zu verstehen, dass bei Anwendung der Differenzbesteuerung auf Lieferungen von Kunstgegenständen, die zuvor vom Urheber (oder dessen Rechtsnachfolgern) innergemeinschaftlich erworben wurden, die auf den innergemeinschaftlichen Erwerb entfallende Steuer die Handelsspanne (Marge) mindert, oder liegt insoweit eine planwidrige Lücke des Unionsrechts vor, die nicht von der Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung, sondern nur vom Richtliniengeber geschlossen werden darf?

Umsatzsteuerpflicht für Schwimmunterricht
BFH, Urteil vom 16.12.2021, V R 31/21 (V R 32/18)

Der Begriff „Schul- und Hochschulunterricht“ i.S. von Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL umfasst nicht den von einer Schwimmschule erteilten Schwimmunterricht (Änderung der BFH-Rechtsprechung, Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Dubrovin & Tröger - Aquatics vom 21.10.2021 - C-373/19).

Vollbeendigung einer Erbengemeinschaft; Betriebsunterbrechung auch bei außergewöhnlich langer Zeitdauer denkbar
BFH, Urteil vom 21.12.2021, IV R 13/19 (NV)

Eine Erbengemeinschaft ist mit Übertragung ihrer gesamten Anteile auf eine einzige Person vollbeendet.

Ein außergewöhnlich langer Zeitraum steht der Annahme einer Betriebsunterbrechung nicht entgegen.

Ebenso wenig steht es der Annahme einer Betriebsunterbrechung entgegen, dass der bisherige Betriebsinhaber verstorben ist, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen von einer (Erbes-)Erbengemeinschaft gehalten werden.

Rechtsprechung – privater Bereich

Steuerpflicht des Arbeitslohns aus einer Tätigkeit für die ISAF
BFH, Urteil vom 13.10.2021, I R 43/19; Pressemitteilung vom 10.03.2022

Der für eine Tätigkeit als International Civilian Consultant bei der ISAF in Afghanistan gezahlte Arbeitslohn unterliegt der Einkommensteuer. Aus völkerrechtlichen Vereinbarungen ergibt sich kein Anspruch auf eine Steuerbefreiung.

Arbeitslohn bei Übernahme der Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung angestellter Rechtsanwälte durch den Arbeitgeber
BFH, Urteil vom 15.12.2021, VI R 32/19 (NV)

Übernimmt ein Rechtsanwalt die Versicherungsbeiträge seiner angestellten Rechtsanwälte, die im Außenverhältnis nicht für eine anwaltliche Pflichtverletzung haften, liegt Arbeitslohn regelmäßig nur in Höhe des übernommenen Prämienanteils vor, der auf die in § 51 Abs. 4 BRAO vorgeschriebene Mindestversicherungssumme entfällt und den die Rechtsanwälte zur Erfüllung ihrer Versicherungspflicht nach § 51 Abs. 1 S. 1 BRAO benötigen.

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO
BFH, Urteil vom 08.09.2021, X R 5/21

Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO ist zulässig, wenn ein Unternehmen der gesetzlichen Krankenversicherung - entgegen der gesetzlichen Anordnung - die Identifikationsnummer des Versicherungsnehmers nicht übermittelt, der Datensatz der Steuernummer einer Person zugeordnet wird, die nicht Versicherungsnehmer ist und der Veranlagungs-Sachbearbeiter - materiell-rechtlich zu Unrecht - entscheidet, dieser Person den Sonderausgabenabzug zu gewähren.

Soweit § 175b Abs. 1 AO an „Daten im Sinne des § 93c“ AO anknüpft, beschränkt sich dies nicht lediglich auf die Inhalte des in § 93c Abs. 1 Nr. 2 AO definierten Datensatzes, sondern umfasst nach dem - den Regelungsbereich der Norm umschreibenden - Eingangssatz des § 93c Abs. 1 AO alle steuerlichen Daten eines Steuerpflichtigen, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften von einer mitteilungspflichtigen Stelle an Finanzbehörden elektronisch zu übermitteln sind.

Vorsorgeaufwendungen aus privatrechtlichen Versicherungsverträgen kann - vorbehaltlich gesetzlicher Sonderregelungen - nur derjenige Steuerpflichtige als Sonderausgaben abziehen, der sie als Versicherungsnehmer selbst zivilrechtlich schuldet und auch tatsächlich zahlt.

Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft
BFH, Beschluss vom 10.02.2022, VII B 85/21

Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Einordnung eines Unternehmens als Betrieb der Fleischwirtschaft und diesbezüglichen eventuellen Prüfungsmaßnahmen der Zollverwaltung ist der Finanzrechtsweg gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 4 FGO i.V.m. § 23 SchwarzArbG, § 6b Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 GSA Fleisch eröffnet.

Einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel festzustellen, dass es sich bei der Antragstellerin nicht um einen Betrieb der Fleischwirtschaft i.S. des § 6 Abs. 9 AEntG handelt, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis.

Corona-Krise

Sanktionierung bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen – keine Fristverlängerung
BfJ, Mitteilung, StBK Sachsen, Mitteilung vom 08.03.2022

Angesichts der zusätzlichen Arbeitsbelastung des Berufsstandes durch die Corona-Wirtschaftshilfen und die Vorbereitungen für die Grundsteuererklärungen hatte die BStBK das Bundesjustizministerium gebeten, auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2020 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften bis Ende Mai 2022 zu verzichten. Dem wird jedoch nicht nachgekommen. Damit wurde ab dem  7. März 2022 die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB allein aufgrund der Meldung vom Betreiber des Bundesanzeigers über die nicht rechtzeitige Offenlegung von Amts wegen wieder aufgenommen.