Energiewende mit Bürgerbeteiligung - Referentenentwurf zum EEG 2023 sieht Änderungen bei Bürgerenergiegesellschaften vor
07. März 2022
Sonja Hannöver,
BDO Oldenburg GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberaterin |
Das sog „Osterpaket“ zur Novellierung des EEG steht in seinen Eckpunkten fest. Der nun vorliegende Referentenentwurf des EEG 2023 soll als Grundlage für eine klimaneutrale Stromversorgung im Jahr 2035 durch den beschleunigten Ausbau der Erneuerbare Energien und die Verbesserung der geltenden Rahmenbedingungen dienen.
In den wesentlichen Inhalten des Referentenentwurfs für das EEG 2023 sind neben der Anhebung der Ausbauziele und Erhöhung der Ausschreibungsmengen für Windenergieanlagen an Land und Solarenergie, auch Änderungen für sog. Bürgerenergiegesellschaften und eine Weiterentwicklung der finanziellen Beteiligung von Kommunen zu finden.
Um die Akteursvielfalt und die Akzeptanz vor Ort zu stärken und eine unbürokratische Realisierung zu ermöglichen, sieht der Referentenentwurf für Bürgerenergiegesellschaften eine Vergütung außerhalb der Ausschreibungen bei Windenergieanlagen an Land bis 18 MW und bei Solaranlagen bis 6 MW vor.
Die finanzielle Beteiligung von Kommunen soll dahingehend weiterentwickelt werden, dass zukünftig auch ungeförderte Windenergieanlagen an Land (sonstige Direktvermarktung) sowie Bestandsanlagen die Regelung nach § 6 EEG nutzen können.
BDO unterstützt erfolgreich bei der Identifizierung und Umsetzung zielführender Optionen zur Bürger- und Kommunalbeteiligung an Wind- und PV-Projekten.