Neueinstellungen im Internet
Gesellschafterstreitigkeiten und deren Vermeidung
Web Seminar unseres Kooperationspartners BDO Legal am 14.06.2022
Zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
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Wegfall des Abzinsungsgebots für unverzinsliche Verbindlichkeiten
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Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Wartungsgebühren beim Leasing
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Ukraine-Krieg:
- Was Unternehmen jetzt wissen müssen - BDO Website, Insight
- Auswirkungen auf die Rechnungslegung - BDO Website, Insight
Rechtsprechung – gewerblicher Bereich
Steuerentstehung bei Vermittlungsleistungen
BFH, Urteil vom 01.02.2022, V R 37/21
Die Vereinbarung einer Ratenzahlung begründet keine Uneinbringlichkeit i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG.
Die Steuerentstehung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 1 UStG ist nicht auf bereits fällige Entgeltansprüche beschränkt.
Eine Teilleistung i.S. von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 3 UStG, bei der für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird, erfordert eine Leistung mit kontinuierlichem oder wiederkehrendem Charakter.
§ 7g EStG-Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW
BFH, Urteil vom 16.03.2022, VIII R 24/19
Ein Steuerpflichtiger kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung eines PKW, für den er einen Investitionsabzugsbetrag und eine Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch genommen hat, nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen (Anschluss an BFH-Urteil vom 15.07.2020 - III R 62/19, BFHE 271, 71).
§ 6a GrEStG bei Ausgliederung zur Neugründung
FG Münster, Beschluss vom 03.05.2022, Az. 8 V 246/22 GrE
Bei der Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu zu gründende Kapitalgesellschaft findet die Begünstigungsvorschrift des § 6a GrEStG Anwendung.
Kein Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz
BAG, Urteil vom 25.05.2022 – 6 AZR 224/21, Pressemitteilung 19/22
In der Insolvenz des Arbeitgebers besteht kein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers. Ist ein solcher Anspruch vor Insolvenzeröffnung bereits gegenüber dem Schuldner entstanden, erlischt er mit Insolvenzeröffnung.
Mindestlohn nicht gegen Insolvenzanfechtung gesichert
BAG, Urteil vom 25.05.2022 – 6 AZR 497/21, Pressemitteilung 20/22
Bei Insolvenz des Arbeitgebers kann der Insolvenzverwalter nach Maßgabe der §§ 129 ff. InsO vom Arbeitnehmer das zu bestimmten Zeitpunkten ausbezahlte Arbeitsentgelt zu Gunsten der Insolvenzmasse zurückfordern. Dies dient der gemeinschaftlichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger nach den insolvenzrechtlichen Verteilungsregeln. Der Rückgewähranspruch umfasst das gesamte Arbeitsentgelt einschließlich des gesetzlichen Mindestlohns. Der Gesetzgeber hat den Mindestlohn nicht anfechtungsfrei gestellt..
Rechtsprechung – privater Bereich
Freibeträge bei Zusammentreffen mehrerer Nacherbschaften
BFH, Urteil vom 01.12.2021, II R 1/20
Haben mehrere Erblasser denselben Vorerben und nach dessen Tod denselben Nacherben eingesetzt, steht dem Nacherben auf Antrag für alle der Nacherbfolge unterliegenden Erbmassen insgesamt lediglich ein Freibetrag zu.
Der Nacherbe muss in seinem Antrag angeben, welches Verhältnis zu welchem ursprünglichen Erblasser der Versteuerung zugrunde gelegt werden soll. Danach richten sich der Freibetrag und die Steuerklasse für das der Nacherbfolge unterliegende Vermögen.
Erbschaftsteuer: Höhe eines gesellschaftsvertraglich festgelegten Abfindungsanspruchs
BFH, Beschluss vom 14.03.2022, II B 25/21 (NV)
Ergibt sich die Höhe eines Abfindungsanspruchs aus einer Satzungsregelung einer GmbH, ist diese korporationsrechtliche Bestimmung nach objektiven Gesichtspunkten einheitlich aus sich heraus auszulegen. Subjektive Vorstellungen der beim Erstellen der betreffenden Klausel beteiligten Personen sind unbeachtlich.
Rechtsprechung – Verfahrensrecht
Zur grundsätzlichen Bedeutung bei rückwirkender Änderung der Rechtslage
BFH, Beschluss vom 14.04.2022, IV B 21/21 (NV)
Wird nach Ergehen des finanzgerichtlichen Urteils eine für die Entscheidung des Streitfalls erhebliche Rechtsnorm rückwirkend geändert, rechtfertigt dies für sich genommen nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung.
Finanzverwaltung
Einführung einer Umsatzgrenze in § 24 Abs. 1 S. 1 UStG durch das JStG 2020
BMF, Schreiben vom III C 2 - S 7410/19/10001 :016
Mit dem Schreiben wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass hinsichtlich der Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe angepasst.
Lohnsteuerliche Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den ÖPNV während des sog. 9-Euro-Tickets
BMF, Schreiben vom 30, Gz. .05.2022, Gz. IV C 5 - S 2351/19/10002 :007
Nach dem Schreiben ist für § 3 Nr. 15 EStG die sog. Jahresbetrachtung anzuwenden. Zusätzlich mindern die steuerfreien Arbeitgeberleistungen den abziehbaren Betrag für die Entfernungspauschale und sind vom Arbeitgeber zu bescheinigen.
Vorsteuerabzug einer Kurortgemeinde aus den Kosten für die Errichtung und Unterhaltung von öffentlichen Kureinrichtungen
BMF, Schreiben vom 25.05.2022, Gz. III C 2 - S 7300/19/10002 :002
Das BMF Schreiben vom 18.01.2021 ist für Leistungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2017 anfielen. Für Leistungen, die bis zum 31.12.2017 bezogen worden sind, ist der UStAE in der bis zum 17.01.2021 geltenden Fassung anzuwenden.
GrEStG – Erläuterungen zu den Neuregelungen der „Share Deals“
Gleichlautende Erlasse der oberste Finanzbehörden der Länder vom 10.05.2022
zur Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG bzw. des § 1 Abs. 2b GrEStG
Die Finanzverwaltung hat gleich lautende Erlasse zu den neuen „Share Deal“-Regeln in § 1 Absatz 2a GrEStG und § 1 Absatz 2b GrEStG veröffentlicht. Die Forderung nach Abschaffung der sog. „Ewigkeitsbetrachtung“ wurde aufgegriffen.
Sonstiges
Steuerentlastungsgesetz 2022 - FAQ-Katalog zur Umsetzung der Energiepreispauschale
DStV, Mitteilung vom 02.06.2022
Der DStV legte dem BMF nahe, die in seiner Stellungnahme adressierten detaillierten Fragen im Rahmen des geplanten FAQ-Katalogs zu beantworten. Die Hinweise in der Gesetzesbegründung sollten sich im FAQ-Katalog wiederfinden.
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