Tax and Legal UPDATE KW 6

Neueinstellungen im Internet

Neue Konzeption der Besteuerung von Mehr- oder Minderabführungen bei Organschaften
BDO Website, Insight nebst Infoblatt

OECD – Neues globales Steuersystem kommt
BDO Website – Insights

Einkünfte aus Kapitalvermögen und deren Zufluss bei inkongruenter Gewinnverwendung
BDO Website, Insight

BDO GRIZZLY – UPDATE
Web Seminar am 21.02.2022

Gesetzgebung

Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften
Referentenentwurf vom 10.02.2022

Nach dem ersten Entwurf soll ein § 118a AktG als zentrale Vorschrift der virtuellen Hauptversammlung eingefügt werden.

Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen
DStV, Mitteilung vom 10.02.2022 zu seinen Reformvorschlägen

Bis Ende Juli 2022 muss die neue Regelung zur Vollverzinsung (§§ 233a, 238 AO) für die Verzinsungszeiträume ab 2019 verabschiedet sein. Der DStV regt eine bürokratiearme Lösung an.

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Leistung durch einen Ist-Versteuerer
EuGH, Urteil vom 10.12.2022, Rechtssache C-9/20

Art. 167 MwStSysRL in der durch die Richtlinie 2010/45/EU geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der das Recht auf Vorsteuerabzug bereits im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes entsteht, wenn der Steueranspruch gegen den Lieferer oder Dienstleistungserbringer nach einer nationalen Abweichung gemäß Art. 66 Abs. 1 Buchst. b der MwStSysRL in der durch die Richtlinie 2010/45 geänderten Fassung erst bei Vereinnahmung des Entgelts entsteht und dieses noch nicht gezahlt worden ist.

Rechtsprechung – privater Bereich

Schenkungsteuerrechtlicher Erwerb bei Auflösung eines anglo-amerikanischen Trusts
BFH, Urteil vom 25.06.2021, II R 40/18 (NV)

Der Erwerb bei Auflösung einer Vermögensmasse ausländischen Rechts ist in dem Moment ausgeführt, in dem das gebundene Vermögen zivilrechtlich wirksam auf den Anfallsberechtigten übergeht.

Zu welchem Zeitpunkt die einzelnen Vermögensgegenstände der Vermögensmasse auf den Erwerber übergehen, ist auf der Grundlage der dafür maßgebenden und nach den Regeln des Internationalen Privatrechts zu ermittelnden Rechtsordnung zu entscheiden.

Die Ermittlung ausländischen Rechts ist Aufgabe des FG als Tatsacheninstanz. In welchem Umfang das FG das ausländische Recht ermittelt, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen und ist von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig; der Vortrag der Beteiligten ist zu berücksichtigen.

Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem Ausbildungsabbruch
BFH, Urteile vom 31.08.2021, III R 41/19, III 42/19 (NV), III R 43/19 (NV), III R 13/20 (NV) und III R 52/20 (NV); Pressemitteilung vom 10.02.2022

Eine kindergeldrechtliche Berücksichtigung wegen Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG scheidet aus, sobald ein Kind sein Ausbildungsverhältnis krankheitsbedingt nicht nur unterbrochen, sondern --z.B. durch Abmeldung von der (Hoch-) Schule oder Kündigung des Ausbildungsverhältnisses-- abgebrochen hat.

Ist ein Kind krankheitsbedingt nicht in der Lage, sich ernsthaft um eine Ausbildungsstelle zu bemühen oder sie zum nächstmöglichen Ausbildungsbeginn anzutreten, kann es nur dann nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c EStG berücksichtigt werden, wenn es sich um eine vorübergehende Erkrankung handelt und die im Anspruchszeitraum bestehende Ausbildungswilligkeit nachgewiesen wird.

Von einer vorübergehenden Erkrankung ist auszugehen, wenn sie im Hinblick auf die ihrer Art nach zu erwartende Dauer der von ihr ausgehenden Funktionsbeeinträchtigung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht länger als sechs Monate währt.

Abfindung für den Verzicht auf eine behauptete Erbenstellung
BFH, Beschluss vom 01.12.2021, II B 34/21 (NV)

Abfindungen für den Verzicht auf eine behauptete Erbenstellung werden von § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG i.d.F. des StUmgBG erfasst, wenn der Verzicht nach dem 24.06.2017 erklärt wird.

Anerkennung von Verlusten im Zusammenhang mit der Auflösung einer Kapitalgesellschaft
FG Düsseldorf, Urteil vom 11.11.2021, 14 K 2330/19, Revision BFH IX R 2/22

Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens auf Grund von Zahlungs- und Verzichtsvereinbarungen vom Gesellschafter erbrachte Leistungen führen zu (Regress-)Forderungen gegen die Gesellschaft. Deren Ausfall ist als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen.

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Außenwirtschaftsrecht: Verbote und Beschränkungen bei der Annahme von Zollanmeldungen - Reichweite der Altvertragsklausel beim Russland-Embargo
BFH, Urteil vom 19.10.2021, VII R 7/18

Die Annahme einer Zollanmeldung ist zu widerrufen, wenn ihr Verbote und Beschränkungen entgegenstehen. Hat die Zollbehörde die Rücknahme der Annahme erklärt, obwohl die Voraussetzungen des Art. 27 UZK nicht erfüllt sind, schließt das die Umdeutung in einen Widerruf nach Art. 28 UZK nicht aus.

Die Altvertragsklausel des § 77 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 AWV erfasst nur solche Verträge und Vereinbarungen, mit denen konkrete vertragliche Leistungspflichten bereits vor dem 01.08.2014 begründet worden sind. Ob das der Fall ist, kann nur nach Maßgabe des jeweils einschlägigen (ggf. ausländischen) Rechts bestimmt werden.

Finanzverwaltung

Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die private Nutzung von Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen sowie Elektrofahrrädern
BMF, Schreiben vom 07.02.2022, Gz. III C 2 - S 7300/19/10004 :001

Die private Nutzung eines dem Unternehmen vollständig zugeordneten Fahrzeugs oder Fahrrads ist als unentgeltliche Wertabgabe der Besteuerung zu unterwerfen. Überlässt der Arbeitgeber seinem Personal ein (Elektro-)Fahrrad zur privaten Nutzung, ist dies regelmäßig eine entgeltliche Leistung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG.

Grundsteuer Niedersachsen – Start im Mai/Juni 2022
FinMin Niedersachsen, Pressemitteilung vom 03.02.2022

Die Finanzverwaltung Niedersachsen wird den dortigen Grundstückseigentümern im Mai/Juni 2022 in Informationsschreiben das jeweilige Aktenzeichen, Erläuterungen und einen Grundsteuer-Viewer an die Hand geben. So soll die Abgabe der Feststellungserklärung ab Juli 2022 erleichtert werden.

Corona-Krise

Regelungen zum Kurzarbeitergeld erneut verlängert
BMAS, Pressemitteilung vom 09.02.2022

Das Kabinett beschloss einen ersten Gesetzentwurf zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Demnach soll die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld befristet bis zum 30.06.2022 und auf bis zu 28 Monate verlängert werden. Zusätzlich soll die Anrechnungsfreiheit von Minijobs auf das Kurzarbeitergeld, erhöhte Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit und der erleichterte Zugang fortgeführt werden.

Erleichterungen für freiwillige Helfer in Impf- und Testzentren
FinMin Baden-Württemberg, Mitteilung vom 07.02.2022

Die Helfer in den Impf- und Testzentren können weiterhin von der sog. Übungsleiter- und der Ehrenamtspauschale profitieren. Die Finanzministerien der Länder sowie das BMF haben nun beschlossen, diese für 2020 und 2021 bereits geltenden Erleichterungen auch für das Jahr 2022 zu verlängern.

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