Tax and Legal UPDATE KW 7

Neueinstellungen im Internet

Reform der Unternehmensmitbestimmung geplant
BDO Legal Website, Insight

Windenergie - Sicherung der erhöhten Anfangsvergütung über das zehnte Betriebsjahr hinaus - Handlungsbedarf im Jahr 2022
BDO Website, Insight

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – 2022 effizient nutzen
Web Seminar am 24.02.2022

VAT Update | Februar 2022
Web Seminar am 25.02.2022

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Keine Hinzurechnung von Stückzinsen eines Sachdarlehens
BFH, Urteil vom 07.10.2021, III R 15/18 (NV)

Erhält ein Unternehmen ein Sachdarlehen über festverzinsliche Anleihen, die es nach Empfang veräußert und später zwecks Rückgabe zurückerwirbt, so sind weder die beim Rückerwerb dem Veräußerer zu vergütenden Stückzinsen noch die im Zeitraum zwischen der Überlassung der Anleihen und deren Rückgabe an den Darlehensgeber aufgelaufenen Stückzinsen als Entgelte für Schulden hinzuzurechnen.

Eine konkludente Abbedingung des § 101 BGB - die Zinsen der überlassenen Anleihen stehen der Verleiherin zu - begründet kein zusätzliches Entgelt für die Gewährung eines Wertpapierdarlehens.

Geschäftsveräußerung im Ganzen
BFH, Beschluss vom 07.12.2021, XI B 11/21 (NV)

Aus einer Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG ergibt sich keine Gesamtrechtsnachfolge.

Die umsatzsteuerrechtliche Einzelrechtsnachfolge betrifft die im Rahmen einer Geschäftsveräußerung übertragenen Gegenstände.

Rechtsprechung – privater Bereich

Ermäßigt zu besteuernder Arbeitslohn für eine mehrjährige Tätigkeit
BFH, Urteil vom 16.12.2021, VI R 10/18 (NV)

Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG setzen die zweckbestimmte Verknüpfung der Vergütung mit der Tätigkeitsdauer voraus.

Es reicht nicht aus, dass Arbeitslohn in einem anderen Veranlagungszeitraum als demjenigen zufließt, zu dem er wirtschaftlich gehört, und dort mit weiteren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zusammentrifft.

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Rückwirkendes Ereignis beim Realsplitting
BFH, Urteil vom 28.07.2021, X R 15/19

Die Stellung des Antrags auf Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2007 durch den Geber samt Einreichung der Zustimmungserklärung des Empfängers ist bereits das rückwirkende Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2 AO, das zur Änderung der Einkommensteuerfestsetzung des Empfängers der Unterhaltsleistung nach § 22 Nr. 1a EStG 2007 führt. Auf die tatsächliche Anerkennung der Leistungen als Sonderausgaben beim Geber kommt es nicht an.

Finanzverwaltung

Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge
BMF, Schreiben vom 11.02.2022, Gz. IV C 3 - S 2015/22/10001 :001

Corona-Krise

Corona-Wirtschaftshilfen werden bis Ende Juni 2022 verlängert
BMF, Pressemitteilung vom 16.02.2022

Es sollen die Überbrückungshilfe IV und die bewährte Neustarthilfe bis Juni 2022 verlängert werden. Die FAQ zur Überbrückungshilfe IV und „Neustarthilfe 2022“ werden zeitnah überarbeitet.

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
BMF, Gesetzesentwurf vom 16.02.2022

Der Entwurf sieht folgende Maßnahmen vor: Einführung des steuerfreien „Pflegebonus“ -  Verlängerung der Steuerfreiheit von Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld, der Anwendung der Homeoffice Pauschale und der degressiven Abschreibung, der Investitionsfristen und der Frist zur Abgabe von Steuererklärungen - erweiterte Verlustverrechnung sowie die erneute Anhebung des Höchstbetrags.

Verlängerung von Sonderregelungen i.Z.m. der COVID-19 Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen
Bundestag, Gesetzesentwurf vom 15.02.2022

Sonstiges

Betrugs-E-Mails im Namen des BZSt
BZSt, Mitteilung vom 09.02.2022

Betrüger versuchen über die E-Mail-Adresse „zezag.su@sealingz.com“ an Informationen zu gelangen. Sie versenden E-Mails mit dem Titel „Erneute Mitteilung der IdNr“ und behaupten, dass die betroffenen Bürger aufgrund einer Modernisierungsmaßnahme eine neue steuerliche Identifikationsnummer im Anhang der E-Mail erhalten. Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mail zu reagieren bzw. den Link oder die Datei in der E-Mail zu öffnen.

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