Corona-Krise: Maßnahmen und Aktivitäten
Steuerberater können nun auch Neustarthilfe beantragen
FAQ-Katalog, Ziff. 4.1
Anträge auf Neustarthilfe konnten zunächst nur von den Betroffenen selbst als natürliche Personen gestellt werden. Gerade in Fällen, in denen nicht leicht abzuschätzen ist, ob die sich gegenseitig ausschließende Neustarthilfe oder Überbrückungshilfe III günstiger ist, können nun Steuerberater die nötige Unterstützung geben.
Verbesserungen für angeschlossene Gaststättenbetriebe
BMWi, Pressemitteilung vom 17.03.2021
Gaststätten, die an ein anderes Unternehmen angeschlossen sind, werden bei Antragsstellung für die November- und Dezemberhilfe als ein eigenständiges Unternehmen behandelt und sind damit antragsberechtigt.
Drittes Corona-Steuerhilfegesetz veröffentlicht
BGBl 2021 I 330, Gesetz vom 17.03.2021
Vereinfachte Stundungsanträge für betroffene Betriebe bis 30.06.2021 verlängert
FinMin Baden-Württemberg, Mitteilung vom 12.03.2021
Besteuerung von Berufspendlern: Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich erneut verlängert
BMF, Schreiben vom 16.03.2021, Gz. IV B 3 - S 1301-FRA/19/10018
Befristete Billigkeitsregelung für USt auf Sachspenden von Einzelhändlern
BMF, Schreiben vom 18.03.2021, Gz. III C 2 -S 7109/19/10002
Unter Berücksichtigung der einzigartigen Belastung des Einzelhandels durch die COVID-19 Pandemie wird ergänzend zum allgemeinen BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Sachspenden (s.u. Ziff. 7.2) eine befristete Billigkeitsregelung gewährt. Bei von Einzelhändlern zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2021 an steuerbegünstigte Organisationen gespendeten Waren wird auf die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe verzichtet.
Neueinstellungen im Internet
Steuern & Recht, Ausgabe 2/2021, März 2021
BDO Website - Insights
Webseminar: VAT Update | 26. März 2021
Themen: „unberechtigten Umsatzsteuerausweis“ in Rechnungen - grenzüberschreitende Dienstleistungen zwischen Hauptniederlassung und Zweigniederlassung (EuGH)
BDO Grizzly 2025: Die digitale Lösung für die Grundsteuer
BDO Website mit Produktblatt
BDO Grizzly 2025: The digital solution for real estate tax
English version on BDO Website and the Flyer
Elektronische Kassen mit TSE – Nichtbeanstandungsfrist läuft zum 31.03.2021 ab
BDO Website – Insights
Unternehmen mit cloudbasierten TSE-Lösung können voraussichtlich die Frist bis Ende März 2021 nicht einhalten. Betroffene sollten eine Fristverlängerung (§ 148 AO) beantragen.
Interim Managament IT
BDO Website, Insight
Fehlen bei kritischen Projekten im IT-Umfeld oder bei Unternehmensübergang / Umstrukturierung Führungskräfte für das nötige IT-Management, kann BDO für einen begrenzten Zeitraum mit Interim Management IT unterstützen.
Gesetzgebung
Gesetzentwurf zur Entlastung von Abzugsteuern
Bundesregierung, Gesetzentwurf BT-Ds 19/27632 vom 17.03.2021
Die Bundesregierung will den Missbrauch bei der Entlastung von Abzugsteuern entschiedener bekämpfen. Dazu hat sie nun offiziell den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer in den Bundestag eingebracht.
Grundsteuer: Hamburg bringt eigenes Ländermodell auf den Weg
Senat der FHH, Pressemitteilung vom 16.03.2021 nebst Gesetzentwurf und erläuternder Darstellung
Rechtsprechung – gewerblicher Bereich
Unternehmensbezogene Sanierung gemäß § 3a Abs. 2 EStG
BFH, Beschluss vom 27.11.2020, X B 63/20 (NV)
Die Auslegung der Tatbestandsmerkmale einer unternehmensbezogenen Sanierung i.S. von § 3a Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 EStG ist durch die zu § 3 Nr. 66 EStG a.F. ergangene Rechtsprechung des BFH bereits hinreichend geklärt.
Die für eine Steuerbefreiung von Sanierungserträgen u.a. erforderliche Sanierungsabsicht setzt in jedem Fall den Nachweis voraus, dass der Gläubiger den Schuldenerlass auch mit dem Ziel der Sanierung des schuldnerischen Unternehmens ausgesprochen hat. Ausschließlich eigennützige Motive sind insoweit nicht ausreichend.
Elektronische Übermittlung einer E-Bilanz kann unzumutbar sein
FG Münster, Urteil vom 28.01.2021, 5 K 436/20 AO
Die Erstellung und die Übermittlung einer Bilanz in elektronischer Form sind für Kleinstbetriebe wirtschaftlich unzumutbar, wenn hierdurch ein erheblicher finanzieller Aufwand verursacht wird.
Rechtsprechung – privater Bereich
Stromlieferung als selbständige Hauptleistung neben steuerfreier Vermietung
FG Niedersachsen, Urteil vom 25.2.2021, 11 K 201/19
Auch wenn Strom über eine Photovoltaikanlage vom Vermieter erzeugt und an die Mieter geliefert wird, handelt es sich dabei im Regelfall nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der (steuerfreien) Vermietung. Entscheidend ist, dass der Mieter die Möglichkeit hat, den Stromanbieter frei zu wählen. Bereits mit Urteil vom 16.04.2015 hatte der EuGH in einem vergleichbaren Fall die Stromlieferung als von der Vermietung getrennt angesehen, dessen Grundsätze die deutsche Finanzverwaltung jedoch bis heute nicht anwendet.
Rechtsprechung – Verfahrensrecht
Keine allgemeine Änderungssperre durch § 41c Abs. 3 S. 4 EStG
BFH, Urteil vom 30.09.2020, VI R 34/18
§ 41c Abs. 3 S. 4 EStG ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31.12.2013 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird. Eine Anwendung auf alle Änderungsanträge, über die nach dem 31.12.2013 zu entscheiden ist, unabhängig davon, ob sie Lohnsteuer-Anmeldungen für Veranlagungszeiträume vor 2014 betreffen, kommt nicht in Betracht.
Steht eine Lohnsteuer-Anmeldung nicht mehr unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, hindert § 41c Abs. 3 S. 4 EStG eine Änderung der Lohnsteuer-Anmeldung nach den allgemeinen Korrekturvorschriften der §§ 172 ff. AO nicht.
§ 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. c AO ist auch erfüllt, wenn ein Dritter den Arbeitgeber bei Abgabe einer Lohnsteuer-Anmeldung arglistig täuscht.
Auch wenn die Voraussetzungen des § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. c AO erfüllt sind, ist eine Änderung nicht zwingend, sondern liegt im Ermessen des FA. Eine Ermessensreduzierung auf Null kommt nicht in Betracht.
Finanzverwaltung
Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG
BMF, Schreiben vom 18.03.2021, Gz. IV C 2 - S 2745-b/19/10002 :002
Die Finanzverwaltung nimmt ausführlich zur Anwendung des § 8d KStG n.F. Stellung.
Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Sachspenden
BMF, Schreiben vom 18.03.2021, Gz. III C 2 - S 7109/19/10002
Sachspenden aus dem Unternehmensvermögen stellen unentgeltliche Zuwendungen dar. Keine Sachspende in diesem Sinne ist der Verkauf eines Gegenstandes weit unter dem ursprünglichen Einkaufspreis. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist insoweit das tatsächliche Entgelt. Abschnitt 10.06 Abs. 1a UStAE wird entsprechend ergänzt. Zur weiteren Sonderregelung für Einzelhändler siehe oben Ziff. 1.6.
Anwendung des § 8 Abs. 2 AStG
BMF, Schreiben vom 17.03.2021, Gz. IV B 5 - S 1351/19/10002
Das BMF erläutert die Voraussetzungen für die sinngemäße Anwendung des § 8 Abs. 2 AStG für Fälle, die den BFH-Urteilen vom 22.05.2019 (I R 11/19) und vom 18.12.2019 (I R 59/17) gleichgelagert sind.
Ertragsteuerliche Erfassung der Zinsen auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen; Billigkeitsregelung
BMF, Schreiben vom 16.03.2021, Gz. IV C 1 - S 2252/19/10012
Auf Antrag sind Erstattungszinsen i.S.d. § 233a AO nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, soweit nicht abziehbare Nachzahlungszinsen vorliegen, die auf ein und demselben Ereignis beruhen.
Vorsteuer-Vergütungsverfahren
BMF, Schreiben vom 15.03.2021, Gz. III C 3 - S 7359/19/10005
Aktualisiertes Verzeichnis der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit i.S.d. § 18 Abs. 9 S. 4 UStG besteht oder nicht gegeben ist.
Umsatzsteuerliche Behandlung von Dienstleistungen durch Apotheken
BMF, Schreiben vom 12.03.2021, Gz. III C 3 - S 7170/20/10005
Durch Apotheken durchgeführte Grippeschutzimpfungen und Sichtvergaben von Substitutionsmitteln sind steuerfreie Tätigkeiten. Abschnitt 4.14.4 Abs. 11 UStAE wird entsprechend angepasst.