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Steuern & Recht, Ausgabe 5/2021, August 2021
BDO Website - Insights
Entscheidung des BVerfG: Verzinsung mit jährlich 6 % verfassungswidrig
BDO Website, überarbeitet und ergänzt
Rechtsprechung – gewerblicher Bereich
Abkommensrechtliches Schachtelprivileg für Ausschüttungen einer Luxemburger SICAV
BFH, Urteile vom 15.03.2021, I R 61/17 und I R 1/18 (NV); Pressemitteilung vom 02.09.2021
Nach der Rechtslage des Jahres 2010 sind Ausschüttungen einer Luxemburger SICAV an eine inländische Kapitalgesellschaft, der mindestens 25 % der stimmberechtigten Anteile an der SICAV gehören, wegen des sog. abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs des DBA-Luxemburg 1958 von der Besteuerung im Inland ausgenommen.
Nach der Rechtslage des Jahres 2011 sind Ausschüttungen einer Luxemburger SICAV an eine inländische KGaA, der mindestens 25 % der stimmberechtigten Anteile an der SICAV gehören, wegen des sog. abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs des DBA-Luxemburg 1958 von der Besteuerung im Inland ausgenommen (ebenso Senatsurteil vom 15.03.2021 - I R 61/17).
Kapitalertragsteuererstattung bei beschränkt steuerpflichtiger Kapitalgesellschaft
BFH, Urteil vom 13.04.2021, I R 31/18 (NV)
Der Senat hält daran fest, dass die nachträgliche Erstattung einbehaltener und abgeführter Kapitalertragsteuer auf eine analoge Anwendung des § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG 2002 gestützt werden kann, wenn die Einbehaltung und Abführung gegen unionsrechtliche Grundfreiheiten verstößt (Festhaltung am Urteil vom 11.01.2012 - I R 25/10, BFHE 236, 318).
Für die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs sind die Vorschriften der §§ 169 bis 171 AO anzuwenden; für eine analoge Anwendung der Fristenregelungen in § 50d Abs. 1 Satz 7 und 8 EStG 2002 ist kein Raum.
Rechtsprechung – privater Bereich
Kürzung der Verpflegungspauschalen im Fall der Mahlzeitengestellung
BFH, Urteil vom 12.07.2021, VI R 27/19; Pressemitteilung vom 02.09.2021
Die Verpflegungspauschalen sind auch dann nach § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG zu kürzen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Mahlzeiten zur Verfügung stellt, der Arbeitnehmer aber nicht über eine erste Tätigkeitsstätte verfügt.
Rechtsprechung – Verfahrensrecht
Prozesszinsen nach § 236 AO als Kapitaleinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG
BFH, Beschlüsse vom 17.05.2021, VIII B 88/20 (NV) und VIII B 85/20 (NV)
Es ist nicht klärungsbedürftig, dass Prozesszinsen auf erstattete Einkommensteuer zu den Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG gehören.
Keine Wiedereinsetzung bei krankheitsbedingter Überlastung ohne Bemühen um einen Vertreter
BFH, Beschluss vom 21.07.2021, X B 126/20 (NV)
Eine Erkrankung ist nur dann ein Wiedereinsetzungsgrund, wenn sie plötzlich aufgetreten ist, mit ihr nicht gerechnet werden musste und sie so schwerwiegend war, dass weder die Wahrung der laufenden Fristen noch die Bestellung eines Dritten, der sich um die Fristwahrung kümmern konnte, möglich war.
Ein berufsmäßiger Prozessbevollmächtigter, der infolge der Nachwirkungen einer schweren Erkrankung nur eingeschränkt arbeitsfähig und daher nicht in der Lage ist, sämtliche kurzfristig anfallenden fristgebundenen Angelegenheiten gleichzeitig zu erledigen, muss sich auch außerhalb seiner Kanzlei um einen Vertreter bemühen, der die fristgebundenen Angelegenheiten übernehmen kann.
Finanzverwaltung
Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen
BMF, Schreiben vom 01.09.2021, Gz. IV C 8 - S 2296-b/21/10002
Für Handwerkerleistungen der öffentlichen Hand, die nicht nur einzelnen Haushalten, sondern allen an den Maßnahmen der öffentlichen Hand beteiligten Haushalten zugutekommen, ist eine Begünstigung nach § 35a EStG vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BFH (z. B. Urteil vom 21.02.2018, VI R 18/16) ausgeschlossen.
Anlage EÜR 2021
BMF, Schreiben vom 31.08.2021, Gz. IV C 6 - S 2142/20/10001
Die Finanzverwaltung veröffentlicht die Vordrucke der standardisierten Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Abs. 4 EStDV sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2021 bekannt.
Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege und anderen Betreuungsverhältnissen
BMF, Schreiben vom 31.08.2021, Gz. IV C 3 - S 2342/20/10001
Die neuen Erläuterungen gelten für Kinder in Vollzeitpflege, für die Erziehung in einer Tagesgruppe, für die Heimerziehung/Erziehung in sonstiger betreuter Wohnform, für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 39 SGB VIII vereinnahmte Gelder zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen, sowie für vereinnahmte Gelder für die Unterbringung und Betreuung bei Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen.
Internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
BMF, Merkblatt vom 27.08.2021, Gz. IV B 3 - S 1304/21/10004
Die Finanzverwaltung hat das Merkblatt zu den verschiedenen internationalen Streitbeilegungsverfahren überarbeitet und neu gefasst.
Vorläufigkeit der Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen der Basisversorgung
BMF, Schreiben vom 30.08.2021, Gz. IV A 3 - S 0338/19/10006
Bund und Länder haben eine vorläufige Steuerfestsetzung wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Renten beschlossen.
Corona-Krise
Überwiegend keine Fristverlängerungen für Steuererklärungen 2019 mehr
Mitteilung der StBK Hamburg vom 31.08.2021
Finanzämter lehnen Fristverlängerungen für Steuererklärungen 2019 über den 31.08.2021 weitgehend ab. Leider vertritt die Finanzverwaltung in Hamburg (und nicht nur dort) die Auffassung, dass eine weitere generelle Verlängerung nicht in Frage kommt. Sie äußert zwar Verständnis für die Situation in den Kanzleien, verweist aber auf den immer noch bestehenden massiven Mangel an eingegangenen Steuererklärungen für 2019. Darüber hinaus wird auch auf die länderübergreifende Abstimmung zu dieser Thematik verwiesen.
Sonstiges
Anonymes Hinweisgebersystem in Baden-Württemberg eingeführt
OFD Karlsruhe, Online-Portal
BDO Legal, Erläuterungen und Angebote zum Hinweisgeberschutzgesetz
Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg ein sog. “Steuerbetrüger-Meldeportal” eingeführt. Der Vorgang wurde in Politik und Medien auf eher emotionaler Ebene diskutiert. Nüchtern betrachtet erfolgt dies aber auf Basis des Hinweisgeberschutzgesetzes, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, nach der ein solches System bis zum 17.12.2021 für Bundes- und Landesbehörden Standard werden muss.