Rechtsprechung – gewerblicher Bereich
Haftung bei Forderungsabtretung
BFH, Urteil vom 22.06.2021, V R 16/20
Bei der Haftung gemäß § 13c UStG ist von einer Vereinnahmung durch den Zessionar auszugehen, wenn der Zedent über sein beim Zessionar debitorisch geführtes Konto, auf dem die abgetretenen Beträge vereinnahmt werden, nicht mehr frei verfügen kann, da eine erhebliche Überschreitung der vereinbarten Kreditlinie vorliegt und der Zessionar Belastungsbuchungen regelmäßig nicht durchführt.
Besteuerung von Anteilszuteilungen durch eine EU-Kapitalgesellschaft - steuerneutrale Kapitalmaßnahmen i.S. des § 20 Abs. 4a EStG - Nachweis der Einlagenrückgewähr im Steuerfestsetzungsverfahren des Anteilseigners
BFH, Urteile vom 04.05.2021, VIII R 14/20 und VIII R 17/18
Ein ausländischer Vorgang ist dann nicht mit einer Abspaltung i.S. des § 20 Abs. 4a S. 7 EStG vergleichbar, wenn es an einer Übertragung von Vermögensteilen gegen Gewährung von Anteilen des übernehmenden Rechtsträgers an die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers fehlt.
Die Ermittlung der Höhe des Kapitalertrags ist nicht bereits deshalb unmöglich i.S. des § 20 Abs. 4a S. 5 EStG, weil die Anteile von einer ausländischen Gesellschaft zugeteilt werden (entgegen BMF-Schreiben vom 18.01.2016, BStBl I 2016, 85, Rz 111).
Die Voraussetzungen des § 20 Abs. 4a S. 5 EStG liegen jedenfalls dann nicht vor, wenn die Steuerbarkeit der Anteilszuteilung dem Grunde nach - wegen der Fiktion des § 27 Abs. 8 S. 9 KStG - und der Höhe nach - wegen eines vorhandenen Börsenkurses der zugeteilten Anteile - feststeht.
Es ist fraglich, ob die Regelung des § 27 Abs. 8 S. 9 KStG, die keine individuelle Nachweismöglichkeit einer Einlagenrückgewähr für Anteilseigner von EU-Kapitalgesellschaften im Veranlagungsverfahren vorsieht, unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung mit den Vorgaben der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV) zu vereinbaren ist (Fortentwicklung des Senatsurteils vom 27.10.2020 - VIII R 18/17, BFHE 270, 495).
Earn-Out-Zahlungen bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2021, 5 K 2442/17, Revision BFH IV R 9/21
In den Fällen gewinn- oder umsatzabhängiger Kaufpreisforderungen ist keine stichtagsbezogene Ermittlung des Veräußerungsgewinns auf den Veräußerungszeitpunkt vorzunehmen. Die Kaufpreiszahlungen unterliegen erst im Veranlagungszeitraum des Zuflusses der Besteuerung.
DJ kann Künstler sein
FG Düsseldorf, Urteil vom 12.08.2021, 11 K 2430/18 G
Ein selbständiger DJ, der bei Hochzeiten, Geburtstagsfeiern sowie Firmenveranstaltungen überwiegend Musikstücke anderer Urheber zu Gehör bringt, denen er unter Verwendung von Plattenteller, Mischpult, CD-Player und Computer als „Instrumente“ durch Vermischung und Bearbeitung sowie Hinzufügen von Tönen und Geräuschen einen neuen Charakter verliehen hat, vollbringt eine eigenschöpferische Leistung, die als künstlerische Tätigkeit zu beurteilen ist. Er erzielt daher keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Rechtsprechung – privater Bereich
Abzugsfähigkeit von Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung von Ansprüchen des beeinträchtigten Vertragserben bzw. Nacherben
BFH, Urteil vom 06.05.2021, II R 24/19; Pressemitteilung vom 14.10.2021
Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung etwaiger Herausgabeansprüche des Vertragserben bzw. des Nacherben sind als Aufwendung zur Erlangung und Sicherung des Erwerbs gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 ErbStG bei der Besteuerung der Schenkung erwerbsmindernd zu berücksichtigen.
Solche Zahlungen stellen rückwirkende Ereignisse i.S. von § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO dar.
Zuteilung von Aktien im Rahmen eines ausländischen "Spin-Off"
BFH, Urteile vom 01.07.2021, VIII R 9/19, VIII R 28/19 (NV), VIII R 6/20 (NV), VIII R 15/20, VIII R 19/20 (NV), VIII R 27/20 (NV); Pressemitteilung vom 14.10.2021
Teilt eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft inländischen Anteilseignern im Wege eines sog. „Spin-Off“ Aktien ihrer US-amerikanischen Tochtergesellschaft zu, kann dies grundsätzlich zu Kapitaleinkünften i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG führen, soweit keine Abspaltung i.S. des § 20 Abs. 4a S. 7 EStG vorliegt.
Die Aktienzuteilung im Rahmen eines US-amerikanischen „Spin-Off“ ist nach § 20 Abs. 4a S. 7 EStG steuerneutral, wenn die „wesentlichen Strukturmerkmale“ einer Abspaltung i.S. des § 123 Abs. 2 UmwG erfüllt sind. Die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV gebietet eine Erstreckung des § 20 Abs. 4a S. 7 EStG auch auf ausländische Vorgänge.
Der Begriff der „Abspaltung“ i.S. des § 20 Abs. 4a S. 7 EStG ist typusorientiert auszulegen. Danach ist in Drittstaatenfällen ein gesetzlicher Vermögensübergang durch partielle Gesamtrechtsnachfolge nicht erforderlich (entgegen BMF-Schreiben vom 18.01.2016, BStBl I 2016, 85, Rz 115 i.V.m. BMF-Schreiben vom 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314, Rz 01.36). Entscheidend bei einer „Abspaltung“ i.S. des § 20 Abs. 4a S. 7 EStG ist, dass die Übertragung der Vermögenswerte in einem einheitlichen „zeitlichen und sachlichen Zusammenhang“ mit der und gegen die Übertragung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft erfolgt.
Rechtsprechung – Verfahrensrecht
Zum Anspruch auf Scannen der gesamten Akten
BFH, Beschluss vom 09.08.2021, VIII B 70/21 (NV)
Aus § 78 Abs. 1 FGO lässt sich grundsätzlich weder ein Anspruch auf Überlassung von Fotokopien der gesamten Akten noch ein Anspruch darauf, den gesamten Akteninhalt selbst --ggf. unter Nutzung eines eigenen Kopiergerätes-- zu kopieren, herleiten. Dies gilt nicht, wenn der Beteiligte substantiiert und nachvollziehbar darlegt, dass ihm hierdurch erst eine sachgerechte Prozessführung ermöglicht wird. Diese Grundsätze gelten entsprechend für den Fall, dass ein Beteiligter den Akteninhalt mit Hilfe eines eigenen Gerätes scannen will.
Fehlende Feststellungen des FG zur Zusammenveranlagung von Ehegatten
BFH, Urteil vom 14.04.2021, X R 17/19 (NV)
Die unzureichende Sachverhaltsdarstellung in einem tatrichterlichen Urteil stellt einen materiell-rechtlichen Fehler dar, der auch ohne diesbezügliche Rüge vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten ist und zum Wegfall der Bindungswirkung gemäß § 118 Abs. 2 FGO führt (vgl. BFH-Urteil vom 30.06.2010 - II R 9/09, BFH/NV 2010, 2029, Rz 16; Senatsurteil vom 25.06.2003 - X R 72/98, BFHE 202, 514, BStBl II 2004, 403, unter II.2.a).
Es stellt einen materiellen Rechtsfehler dar, wenn das FG die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung mit dem im EU-Ausland wohnhaften Ehegatten nicht geprüft und es dementsprechend unterlassen hat, insoweit erforderliche Feststellungen zu treffen.
Da die Einzelveranlagung im Verhältnis zur Zusammenveranlagung ein wesensverschiedenes Veranlagungsverfahren darstellt (vgl. BFH-Urteil vom 19.05.2004 - III R 18/02, BFHE 206, 201, BStBl II 2004, 980, unter II.1.b), spielt es keine Rolle, ob im Falle der Aufhebung des Zusammenveranlagungsbescheids im weiteren Verlauf etwa notwendig werdende Einzelveranlagungen für die Ehegatten zu einer (jeweils) höheren Steuerbelastung führen könnten (vgl. BFH-Urteil vom 24.04.2007 - I R 64/06, BFH/NV 2007, 1893, unter II.3.).
Keine verlängerte Erklärungsfrist nach § 149 Abs. 3 AO für Angehörige der steuerberatenden Berufe in eigenen Angelegenheiten
BFH, Beschluss vom 27.08.2021, VIII B 36/21 (NV)
Es ist nicht klärungsbedürftig, dass die verlängerte Erklärungsfrist des § 149 Abs. 3 AO i.d.F. des StModernG nicht für die eigene Steuererklärung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe und seines mit ihm nach §§ 26, 26b EStG zusammenveranlagten Ehegatten gilt.
Finanzverwaltung
Auskunftspflicht nach § 138 Abs. 1b AO bei Betriebseröffnung oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung);
Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des § 138 Absatz 1b Satz 2 AO (Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung)
BMF, Schreiben vom 17.09.2021, Gz. IV A 5 - O 1561/19/10003 :005
Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 09.07.2008 zwischen Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
BMF, Mitteilung vom 08.10.2021
Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2022
BMF, Schreiben vom 11.10.2021, Gz. III C 3 - S 7344/19/10001 :003
Muster der Umsatzsteuererklärung 2022
BMF, Schreiben vom 11.10.2021, Gz. III C 3 - S 7344/19/10002 :003
Verzicht auf die vorherige Abstimmung mit der nach Landesrecht zuständigen oder von der Landesregierung bestimmten Stelle bei Baumaßnahmen zur Beseitigung der durch die Flutkatastrophe vom Juli 2021 in mehreren deutschen Regionen entstandenen Schäden an Baudenkmalen (§§ 7i, 10f, 10g, 11b EStG)
BMF, Schreiben vom 14.10.2021, Gz. IV C 1 - S 2253/21/10002 :009
Corona-Krise
Selbständige können Neustarthilfe Plus beantragen
BMWi, Pressemitteilung vom 14.10.2021
Von der Corona-Pandemie betroffene Soloselbständige können ab dem 14.10.2021 Direktanträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Sie können damit zusätzlich bis zu EUR 4.500 Unterstützung für diesen Zeitraum erhalten. Die Antragstellung erfolgt über die bekannte Plattform.
Betriebsrisiko und Lockdown
BAG, Pressemitteilung vom 13.10.2021 zum Urteil 5 AZR 211/21
Muss der Arbeitgeber seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen, trägt er nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und ist nicht verpflichtet, den Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen.
Sonstiges
Reform von Minijobs und Ehegattensplitting entlastet Geringverdienende
ifo Institut, Pressemitteilung vom 13.10.2021
Die unteren 40 Prozent der Einkommen könnten entlastet werden, wenn Minijobs in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt werden und gleichzeitig das Ehegattensplitting reformiert wird. Das ist das Ergebnis einer ifo-Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Gleichzeitig würde die Reform höhere Einkommensgruppen nur mäßig belasten. Insgesamt entstünden keine zusätzlichen Kosten für den Staatshaushalt.