Neueinstellungen im Internet/Intranet
Konsignationslagerregelung – zum BMF-Schreiben vom 10.12.2021
BDO Website, Insight Deutsch / Englisch
Aktualisiert – Förderung der E-Mobilität: Zuschüsse und steuerliche Aspekte
BDO Website, Insight
Koalitionsvertrag – Aspekte des Verkehrs und der Mobilität
BDO Legal, Insight
Transfer Pricing News, Issue 37 – December 2021
BDO Global, Website
Gesetzgebung
International einheitliche Besteuerung multinationaler Unternehmen
(Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy Global Anti-Base Erosion Model Rules)
OECD - Global Anti-Base Erosion Model Rules (Pillar 2) und Kurzzusammenfassung
Die OECD veröffentlicht mit ihrem Bericht weitere Details zur geplanten internationalen Mindestbesteuerung (Pillar Two). Der kompakte Überblick ("The Pillar Two Rules in a Nutshell") erläutert in der Reihenfolge der Kapitel von Pillar Two den Anwendungsbereich, die Berechnung des effektiven Steuersatzes, die Berechnung der Zusatzbesteuerung und die Versagung des Abzugs von Betriebsausgaben.
EU - Council Directive on ensuring a global minimum level of taxation for multinational groups in the Union - Mitteilung
Das BMF informiert über ausgewählte wesentliche steuerliche Änderungen, die zum 01.01.2022 in Kraft treten.
Mit dem Kommissionsvorschlag der EU soll die auf OECD-Ebene ausgehandelte globale effektive Mindestbesteuerung in allen 27 Mitgliedstaaten der EU einheitlich umgesetzt werden. Eckpunkte sind:
- Multinationale Konzerne, die in mindestens zwei der vier zurückliegenden Jahre in ihren Konzernabschlüssen einen Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro aufweisen, werden effektiv zu mindestens 15 % besteuert.
- Die effektive Besteuerung von 15 % wird im Regelfall durch eine „top-up“-Berechnung hergestellt.
- Im Unterschied zur OECD soll die Mindeststeuer in der EU auch für große rein inländische Unternehmen gelten, um eine unionsrechtswidrige Ungleichbehandlung von grenzüberschreitenden und rein nationalen Sachverhalten zu vermeiden.
BDO Global – Insight: Taxation of the Digital Economy - Unilateral Measures across the Globe
EU-Kommission sagt Briefkastenfirmen den Kampf an
EU, Council Directive laying down rules to prevent the misuse of shell entities for tax purposes - Mitteilung vom 22.12.2021
Die Kommission hat eine Initiative im Kampf gegen die missbräuchliche Nutzung von Briefkastenfirmen für Steuerzwecke vorgestellt. Mit dem nun vorgelegten Vorschlag soll sichergestellt werden, dass Briefkastenfirmen in der EU, die keine oder nur eine minimale Wirtschaftstätigkeit aufweisen, keinerlei Steuervorteile in Anspruch nehmen können, wodurch die Nutzung solcher Firmen unterbunden werden soll.
Steueränderungen 2022
BMF, Mitteilung vom 20.12.2021
Das BMF informiert über ausgewählte wesentliche steuerliche Änderungen, die zum 01.01.2022 in Kraft treten.
Reform der Grundsteuer
BMF, Mitteilung vom 20.12.2021
In einer Hauptfeststellung auf den 01.01.2022 sind neue Grundsteuerwerte festzustellen, die der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zugrunde gelegt werden. Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wird voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Die Frist für die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen läuft nach derzeitigem Stand dann bis zum 31.10.2022.
BDO hat mit dem BDO Grizzly ein digitales Tool zur effizienten Abwicklung der Grundsteuererklärung insbesondere bei umfangreichem Grundbesitz entwickelt. Bitte kommen Sie gerne auf uns zu und lassen sich unsere Anwendung zeigen.
Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen
DStV, Mitteilung vom 21.12.2021
Die bereits eingeführte Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen soll auf nationale Steuergestaltungen ausgeweitet werden. So steht es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Es drohen neben unverhältnismäßig hohem Bürokratieaufwand schließlich auch Sanktions- und Haftungsrisiken.
Rechtsprechung – gewerblicher Bereich
Zur Abgrenzung von Schadensersatz und Entgelt bei Zahlungen nach Aufhebung eines Architektenvertrages
BFH, Urteil vom 26.08.2021, Az. V R 13/19
Die nach Kündigung eines Architektenvertrages zu zahlende Vergütung ist nur insoweit Entgelt i.S. von § 10 Abs. 1 UStG, als sie auf schon erbrachte Leistungsteile entfällt.
Gründungsaufwand beim Formwechsel einer KG in eine GmbH
KG Berlin, Beschluss vom 26.10.2021, 22 W 44/21
Der von einer GmbH laut Satzung zu übernehmende Gründungsaufwand ist jedenfalls dann nicht auf einen Betrag von 10% des Stammkapitals begrenzt, wenn der Gesellschaft freies Kapital in Höhe von einem Mehrfachen des Stammkapitals zur Verfügung steht.
Beim Formwechsel einer KG in eine GmbH unter Ausscheiden der Komplementär GmbH bedarf es einer Anmeldung dieses Ausscheidens nicht.
Rechtsprechung – privater Bereich
Erbschaftsteuer: Vereinbarkeit von Freibeträgen und Nachlassverbindlichkeiten mit Unionsrecht
EuGH, Urteil vom 21.12.2021, Az. C 394/20
Der EuGH hat zur Vereinbarkeit der §§ 16 Abs. 2 ErbStG und 10 Abs. 6 S. 2 ErbStG mit der Kapitalverkehrsfreiheit entschieden. Die Anwendbarkeit des geminderten Freibetrages bei beschränkt Steuerpflichtigen hält der EuGH für unionsrechtskonform, die Anwendung des § 10 Abs. 6 S. 2 ErbStG jedoch nicht.
Zuteilung von Aktien im Rahmen eines ausländischen "Spin-Off" vor Inkrafttreten
des § 20 Abs. 4a S. 7 EStG - ertragsteuerliche Folgen für den inländischen Privatanleger
BFH, Urteil vom 19.10.2021, Az. VIII R 7/20
Drittstaatenabspaltungen, die einer inländischen Abspaltung i.S. des § 123 Abs. 2 UmwG vergleichbar sind, fallen bis zum Inkrafttreten des § 20 Abs. 4a S. 7 EStG bei unionsrechtskonformer Auslegung in den Anwendungsbereich des § 20 Abs. 4a S. 1 EStG.
Ein ausländischer "Spin-Off", der aus nationaler Sicht eine Ausgliederung i.S. des § 123 Abs. 3 UmwG mit anschließender Sachausschüttung der Aktien am übernehmenden Rechtsträger darstellt, kann einer Abspaltung i.S. des § 123 Abs. 2 UmwG dann vergleichbar sein, wenn die Übertragung der Vermögenswerte in einem einheitlichen "zeitlichen und sachlichen Zusammenhang" mit der und gegen die Übertragung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft erfolgt (Anschluss an BFH-Urteile vom 01.07.2021 - VIII R 9/19, und VIII R 15/20).
Finanzverwaltung
Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen/verbilligten Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab 2022
BMF, Schreiben vom 20.12.2021, Gz. IV C 5 - S 2334/19/10010 :003
Die Sachbezugswerte für 2022 betragen für ein Mittag- oder Abendessen 3,57 Euro, für ein Frühstück 1,87 Euro und bei Vollverpflegung 9,00 Euro.
Umsatzsteuer-Anwendungserlass – Änderungen zum 31.12.2021
BMF, Schreiben vom 17.12.2021, Gz. III C 3 - S 7015/21/10001 :001
Das Schreiben umfasst redaktionelle Änderungen und die Einarbeitung von Rechtsprechung.
Umsatzsteuersatz für digitale Medien nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG
BMF, Schreiben vom 17.12.2021 Gz. III C 2 - S 7225/19/10001 :005
Bücher, Zeitungen und andere Erzeugnisse in elektronischer Form unterliegen dem ermäßigten Steuersatz. Dies gilt auch für die Bereitstellung eines Zugangs zu einer Datenbank, soweit diese primär durch die Bereitstellung begünstigter Werke geprägt wird.
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen
BMF, Schreiben vom 16.12.2021 Gz. IV C 3 - S 2221/20/10012 :002
Das BMF erweitert die Rz. 88/89 des bisherigen Schreibens (vom 24.05.2017, zuletzt geändert am 28.09.2021) hinsichtlich der Beitragsrückerstattungen in Form von Prämienzahlungen und Bonusleistungen.
Corona-Krise
Überbrückungshilfe III Plus auch bei freiwilligen Schließungen
BMWi, FAQ vom 22.12.2021, Ziff. 1.2
Eine Antragsberechtigung ist nun zusätzlich auch bei freiwilligen Schließungen angesichts der Unwirtschaftlichkeit infolge von Corona-Regelungen (3G, 2G, 2G Plus) vorgesehen. Die Sonderregelung soll nur für den Zeitraum 01.11.2021 bis 31.12.2021 gelten. Die wirtschaftlichen Beweggründe der freiwilligen Schließung oder Einschränkung des Geschäftsbetriebs sind dem prüfenden Dritten gegenüber glaubhaft darzulegen und von diesem auf Anforderung der Bewilligungsstelle einzureichen.
Konsultationsvereinbarungen zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns bei Grenzgängern
Österreich, BMF, Schreiben vom 20.12.2021
Belgien, BMF, Schreiben vom 21.12.2021
Niederlande, BMF, Schreiben vom 21.12.2021
Die Vereinbarungen werden aufgrund der Pandemie bis zum 31.03.2022 verlängert.
Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
Bundesrat, Gesetzesbeschluss vom 17.12.2021
Corona-Hilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds sind noch bis Ende Juni 2022 möglich. Dem Verlängerungsbeschluss stimmte der Bundesrat am 17.12.2021 zu. Da es sich um eine zeitliche begrenzte Verlängerung von lediglich sechs Monaten handelt, ist der Garantierahmen von 400 auf 100 Milliarden Euro und die Kreditermächtigung von 100 auf 50 Milliarden Euro reduziert. Das Gesetz soll zum 01.01.2022 in Kraft treten.
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