Arbeitnehmerüberlassung - was soll sich ab 2017 ändern?

Arbeitnehmerüberlassung - was soll sich ab 2017 ändern?

Ab 1. Januar 2017 soll es eine neue rechtliche Grundlage für die Arbeitnehmerüberlassung geben. Die Bundesregierung hat sich auf einen geänderten Gesetzentwurf für das „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ verständigt, mit dessen Umsetzung der Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen und die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung verhindert werden soll.

Unser rechtlicher Kooperationspartner BDO Legal hat in einer ersten Einschätzung die wesentlichen Änderungen zusammengefasst.