Notarztversorgung in Mecklenburg-Vorpommern und bundesweit in Gefahr

Notarztversorgung in Mecklenburg-Vorpommern und bundesweit in Gefahr

Nachdem das Landessozialgericht (LSG) Mecklenburg-Vorpommern entschieden hatte, dass die Beschäftigung von Honorar-Notärzten als Scheinselbständigkeit einzustufen ist (L 7 R 60/12), hat das Bundessozialgericht dieses Urteil nun bestätigt, indem es die gegen das Urteil gerichtete so genannte Nichtzulassungsbeschwerde des Deutschen Roten Kreuzes abgewiesen hat. Damit dürfen ab sofort in Mecklenburg-Vorpommern keine Honorar-Notärzte mehr beschäftigt werden.

„Mit seiner Entscheidung hat das Bundessozialgericht deutlich klargemacht, wie es in auch vergleichbaren Fällen entscheiden würde. Damit drohen dem notärztlichen Rettungsdienst jetzt auch bundesweit ernsthafte Konsequenzen. Denn es muss jetzt davon ausgegangen werden, dass die Sozialversicherungsträger die Entscheidung des BSG zum Anlass nehmen, die Sozialversicherungspflicht von Honorarärzten jetzt ebenso in anderen Bundesländern gerichtlich durchzusetzen“, so Dr. Stephan Porten, Fachanwalt für Medizinrecht bei BDO Legal.

Für die bisherigen Beschäftigungsmodelle im Rettungsdienst hat dies gravierende Konsequenzen. Als erstes Bundesland wird jetzt Mecklenburg-Vorpommern seinen derzeit ganz überwiegend von Honorarärzten abgedeckten Rettungsdienst im Wesentlichen mit angestellten Notärzten sicherstellen müssen. „Mit dem Urteil des BSG gilt das ab sofort, weil die Träger des Rettungsdienstes sonst unkalkulierbare rechtliche Risiken eingehen, wenn sie den Notarztdienst weiter mit Honorarärzten sicherstellen“, ergänzt Dr. Porten.

Dass die Honorarkräfte nicht einfach in Anstellungsverhältnisse überführt werden können und dies größtenteils auch gar nicht wollen, stellt die Verantwortlichen vor eine gewaltige Aufgabe. Verschärfend wirkt in diesem speziellen Fall darüber hinaus, dass das für die benachbarten Bundesländer Berlin und Brandenburg zuständige LSG Potsdam die Rechtslage bisher anders beurteilt. Ärzte können also aktuell noch in die unmittelbare Nachbarschaft ausweichen und dort auf Honorarbasis weiterarbeiten. In anderen Bundesländern fehlt noch die entsprechende Rechtsprechung, so dass auch diese noch Ausweichmöglichkeiten bieten.

Wenn das Mecklenburg-Vorpommersche Beispiel allerdings Schule macht und die Sozialversicherungsträger ihre Position auch in den anderen Bundesländern gerichtlich durchsetzen, wird der heute zu großen Teilen von Honorarärzten bestrittenen notärztlichen Versorgung deutschlandweit eine wesentliche Grundlage entzogen, ganz besonders im ländlichen Raum.

Während in Mecklenburg-Vorpommern ab sofort der Einsatz von Honorarärzten für die notärztliche Versorgung unmöglich gemacht wird, sollten alle Träger notärztlicher Versorgung in den anderen Bundesländern dringend die rechtlichen Konsequenzen prüfen, die ihnen und den von ihnen beschäftigten Notärzten bei einem weiteren Einsatz von Honorarärzten drohen.