ESMA/BaFin-Prüfungsschwerpunkte
Die ESMA-Prüfungsschwerpunkte ergänzen – wie in den Vorjahren - die durch die nationalen Enforcer gesetzten Schwerpunkte und sind für die Unternehmen daher von gleicher Relevanz wie die national spezifischen Prüfungsschwerpunkte.
Die von der ESMA gelegten Schwerpunkte für IFRS-Abschlüsse betreffen
- Auswirkungen von COVID-19
- Klimabezogene Angaben und
- Bemessung von erwarteten Kreditverlusten (ECL) bei Kreditinstituten.
Im Bereich der nicht-finanziellen Berichterstattung werden ebenfalls die Auswirkungen von COVID-19 und klimabezogene Angaben sowie die Offenlegungspflichten gem. Artikel 8 der Taxonomieverordnung betrachtet. Im dritten Bereich werden die Vorgaben zu Alternative Performance Measures (APM) in den Kontext zu den Auswirkungen von COVID-19 gesetzt. Neben den Schwerpunkten erinnert die ESMA die Emittenten auch daran, dass ab dem Geschäftsjahr 2021 alle Jahresfinanzberichte gemäß Artikel 4 der Transparenzrichtlinie (2004/109/EG) in Übereinstimmung mit dem European Single Electronic Format (ESEF) erstellt werden müssen.
Weitere Informationen finden Sie hier. Das Public Statement ist unter folgendem Link hier zugänglich.
Am 29.11.2021 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den für Deutschland nationalen Prüfungsschwerpunkt. Die BaFin wird in den Konzernabschlüssen 2021 schwerpunktmäßig Lieferkettenfinanzierungen (Reverse Factoring) überprüfen. Als unmittelbare Konsequenz aus dem Fall Wirecard plant die BaFin zudem, in begründeten Einzelfällen auch zu prüfen, ob angegebene Zahlungsmittel und Vermögenswerte tatsächlich vorhanden sind. Darüber hinaus wird die Aufsicht verstärkt auf nachvollziehbare und nachprüfbare Buchführungsunterlagen achten.
Weitere Informationen erhalten Sie hier. Die offizielle Presseerklärung ist hier aufrufbar.
ESMA-Bericht zur Anwendung von IFRS 7 und IFRS 9 für erwartete Kreditverluste bei Kreditinstituten
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat am 15.12.2021 hat einen Bericht veröffentlicht, der einen Überblick über die Prinzipien und Vorschriften in IFRS 7 und IFRS 9 in Bezug auf die Bewertung und Angabe von erwarteten Kreditverlusten (ECL) durch europäische Kreditinstitute enthält. Die Überprüfung basiert auf einer Desktop-Prüfung der (IFRS)Jahresabschlüsse 2020 einer Stichprobe von 44 europäischer Kreditinstitute.
Im September 2021 führte die ESMA weiterhin einen Workshop mit europäischen Kreditinstituten und anderen Stakeholdern wie Wirtschaftsprüfern, Analysten, Anlegern und Akademikern durch, um die Ergebnisse zu diskutieren. Auch nationale Enforcementbehörden nahmen an den Diskussionen teil. Der Bericht berücksichtigt die Beiträge dieses Workshops.
Der Bericht konzentriert sich auf die folgenden Bereiche:
- Allgemeine Aspekte der ECL-Angaben
- Bewertung des signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos
- Zukunftsorientierte Informationen
- Erläuterung von Änderungen bei den Wertberichtigungen
- Transparenz der Angaben zu den Kreditrisikopositionen
- ECL-Sensitivitätsangaben
Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass die Grundsätze und Anforderungen der Standards in den Jahresabschlüssen der untersuchten Banken im Allgemeinen gut abgedeckt wurden. Allerdings gibt es Potential für Verbesserungen bei den Themen Compliance, Vergleichbarkeit und Transparenz in Bezug auf Anwendung der Standardanforderungen. Generell bemängelte die ESMA das Fehlen unternehmensspezifischer Details sowie fehlender erläuternder Erklärungen in einigen Bereichen. Darüber hinaus stellte die ESMA fest, dass die ECL-bezogenen Angaben in verschiedenen Teilen des Abschlusses, im Lagebericht (management commentary) oder im Risikobericht durch Querverweise besser verknüpft werden sollten.
Die ESMA beabsichtigt, die Ergebnisse der zugrundeliegenden Studie auch in ihrer Antwort an das IASB im Zusammenhang mit dem Post-Implementation Review von IFRS 9 zu nutzen. Für 2022 wird die Überprüfung der Wertminderungsanforderungen von IFRS 9 erwartet.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Ergänzungen für ESEF
Am 10.12.2021 hat die ESMA Änderungen des neuen europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformats (European Single Electronic Format, ESEF) veröffentlicht, die darauf abzielen, die ESEF-Taxonomie an den neuesten Stand der IFRS anzupassen. Der Entwurf der Aktualisierung 2021 der ESEF-Verordnung wurde von der ESMA im Mai 2021 vorgelegt, von der Europäischen Kommission am 29.11.2021 angenommen und unterliegt derzeit der Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat. Sollten diese keine Einwände erheben, dürfte die Aktualisierung 2021 der ESEF-Verordnung etwa Anfang März 2022 in Kraft treten. Die aktualisierte Version ist hier verfügbar.