Tax & Legal UPDATE KW 42-2024

Neueinstellungen im Internet

Das BMF-Schreiben zur eRechnung ist da - was Sie jetzt wissen müssen
BMF, Schreiben vom 15.10.2024
BDO Website, Web Seminar am 23.10.2024

VAT Update | Oktober 2024
BDO Website, Web Seminar am 25.10.2024

Managed Accounting Services – Financial Reporting Prozesse smart flexibilisieren
BDO Website, Web Seminar am 29.10.2024

Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer ab November 2024
BDO Website, Insight

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird ab November 2024 stufenweise vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ohne Antragsstellung vergeben. Diese Maßnahme betrifft alle wirtschaftlich Tätigen in Deutschland. Wir haben daher die wesentlichen Informationen zusammengestellt.

Das BZSt informiert in seiner Kurzmeldung vom 17.10.2024 darüber, dass es im Vergabeprozess der W-IdNr. zu einer längeren Bearbeitungszeit bei der Vergabe der USt-IdNr. kommen kann.

 

Gesetzgebung

Jahressteuergesetz 2024
Bundestag, Mitteilung vom 16.10.2024

Mit zahlreichen Änderungen wie der Streichung des im Regierungsentwurf noch vorgesehenen Mobilitätsbudgets hat der Finanzausschuss des Bundestags das Jahressteuergesetz 2024 gebilligt. Der Bundestag befasst sich am 18.10.2024 mit der Thematik. Anschließend muss der Bundesrat dem Vorhaben noch zustimmen.

Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
Bundestag, Mitteilung vom 16.10.2024

Rückwirkend für das Jahr 2024 sollen der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer um EUR 180 auf EUR 11.784 steigen und der steuerliche Kinderfreibetrag um EUR 228 Euro auf EUR 6.612. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Finanzausschuss gebilligt. Der Bundesrat hat seine Zustimmung bereits signalisiert.

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Bundesrat, Mitteilung vom 18.10.2024
BMJ, Pressemitteilung vom 18.10.2024

Der Bundesrat hat dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ zugestimmt. Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören u.a. kürzere Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege, die Anwendungsmöglichkeit digitaler Arbeitsverträge sowie digitaler Steuerbescheide und Erleichterungen bei Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen. Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
BMF, Mitteilung vom 14.10.2024

Das BMF stellt im FAQ-Format u.a. dar, wie die neue Förderung funktionieren soll und welche Vorsorgeprodukte es geben wird.

Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung sowie zur Änderung weiterer Verordnungen im Recht der steuerberatenden Berufe
BMF, Referentenentwurf vom 10.10.2024

Damit Steuerberaterinnen, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte weiterhin einen sachgerechten Beitrag zur Steuerrechtspflege leisten können, sollen die Gebühren an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.

Informationen zur Berliner Grundsteuer
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Mitteilung vom 14.10.2024

Der Versand der Bescheide zur neuen Grundsteuer erfolgt vom 14.10.2024 bis zum 31.12.2024. Grundstückseigentümer erhalten zwei Bescheide. Der erste Bescheid enthält den Jahresbetrag der neuen Grundsteuer und die Verteilung auf die vierteljährlichen Vorauszahlungen. Der zweite Bescheid über den Grundsteuermessbetrag dient der Berechnung der neuen Grundsteuer.

Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
BMJ, Referentenentwurf vom 16.10.2024

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung soll die Teilnahmebereitschaft der Unternehmerinnen und Unternehmer an der Verbraucherstreitbeilegung gefördert werden, wovon auch die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland profitieren werden. Ferner soll der Zugang zur Verbraucherstreitbeilegung erleichtert und das Verfahren entbürokratisiert werden.

 

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Zur Anwendung abkommensrechtlicher Aktivitätsvorbehalte auf ausländische Betriebsstätteneinkünfte
BFH, Urteil vom 03.07.2024, I R 4/21

1. Sieht eine abkommensrechtliche "Switch over"-Klausel vor, dass die Anwendung der Freistellungsmethode bei Betriebsstätteneinkünften unter einem Aktivitätsvorbehalt steht und wird hierfür auf § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 des Außensteuergesetzes (AStG) verwiesen, erfüllen ausländische Betriebsstätten das dortige Tatbestandsmerkmal "ausländische Gesellschaft". Die Verweisung betrifft nicht nur die Regelung der aktiven (Grund-)Tätigkeiten, sondern bezieht die in § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG vorgesehenen Einschränkungen ein (hier: Mitwirkung eines gemäß § 7 AStG an der Gesellschaft beteiligten, unbeschränkt Steuerpflichtigen an der Dienstleistung nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a AStG).

2. Die (Rück-)Ausnahme des § 20 Abs. 2 Satz 2 AStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010), die als Rechtsfolge die Beibehaltung der Freistellungsmethode vorsieht, kommt nicht zur Anwendung, wenn ein Wechsel der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode nicht aus § 20 Abs. 2 AStG bzw. § 20 Abs. 2 Satz 1 AStG i.d.F. des JStG 2010, sondern bereits aus der Anwendung einer abkommensrechtlichen "Switch over"-Klausel folgt.

Schädliche Mitvermietung einer Betriebsvorrichtung im Rahmen der erweiterten Gewerbesteuerkürzung
FG Hamburg, Urteil vom 15.05.2024, 2 K 76/22, rechtskräftig

Bei einer Paletten-Förderanlage in einer 2-geschossigen Lagerhalle, in der bereits ein Lastenaufzug vorhanden ist, handelt es sich um eine Betriebsvorrichtung, deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ausschließt.

 

Rechtsprechung - Verfahrensrecht

Wirksame Bekanntgabe eines Steuerbescheids an einen Bevollmächtigten trotz Widerrufs der Vollmacht
BFH, Urteil vom 11.06.2024, IX R 30/23 (NV)

Die wirksame Bekanntgabe eines an einen Bevollmächtigten adressierten schriftlichen Verwaltungsakts, der im Inland durch die Post übermittelt wird und diesem tatsächlich zugeht, ist nicht davon abhängig, dass die Außenvollmacht des Bevollmächtigten im Bekanntgabezeitpunkt noch besteht (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 08.02.2024 - VI R 25/21, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).

 

Finanzverwaltung

Umsatzsteuer: Zahlungen an einen Telekommunikationsanbieter im Fall der vorzeitigen Beendigung eines Dienstleistungsvertrags mit einer Mindestbindungsfrist
BMF, Schreiben vom 18.10.2024

Mindeststeuergesetz: Amtliches Vordruckmuster für die Gruppenträgermeldung für den Veranlagungszeitraum 2024
BMF, Schreiben vom 17.10.2024

Die Muster für die Gruppenträgermeldung und den Widerruf der Gruppenträgermeldung sind fertiggestellt. Sie können auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern abgerufen werden. Die elektronische Abgabe kann voraussichtlich ab dem 02.01.2025 erfolgen. Die Abgabe erfolgt über das BZSt Online-Portal.

Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Kartellschadensersatz
BMF, Schreiben vom 08.10.2024

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind Zahlungen von Vergleichsbeträgen des Schädigers an den Geschädigten zum Ausgleich eines Kartellschadens echter Schadensersatz.

Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens
BMF, Schreiben vom 07.10.2024

Das BMF hat im Hinblick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des EuGH und des BFH zur Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens Stellung genommen.

Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für/ab 2025
BMF, Mitteilung vom 10.10.2024

Es werden der Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zum Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 und Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2025 sowie die Entwürfe der Programmablaufpläne veröffentlicht.

 

New Publications on the Internet

Introduction of the business identification number starting in November 2024
BDO Website, Insight

The business identification number (W-IdNr.) will be issued in steps by the Federal Central Tax Office (BZSt) from November 2024 without the need for an application. This measure affects all economically active persons in Germany. We have therefore compiled the essential information.