Tax and Legal UPDATE KW 31

Neueinstellungen im Internet

Ertragsteuerliche Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token
BDO Website,
Insight - Update

Zur Freistellung des Familienheims in Erbfällen
BDO Website, Insight

Krisenmanagement: Rechtlicher Rahmen als Chance - Möglichkeiten in der Krise (eines Unternehmens)
BDO Website, Insight

Wegweiser für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
BDO Website, Online-Fortbildung an acht Terminen im September/Oktober 2022

Nach dem erfolgreichen Auftakt der Schulungsserie im Mai/Juni, geht die Online-Fortbildung von Haufe Lexware nun in die zweite Runde. Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, die künftig berichtspflichtig werden und sie damit optimal auf die effiziente Implementierung eines Nachhaltigkeitsmanagements und -reportings vorbereitet.

Making Tax Digital in the UK
BDO,
Web Seminar am 12.08.2022

Since April 2022, there is a requirement for all UK VAT registered businesses (regardless of turnover) to have an unbroken electronic chain of information from, the input of data into the system, to, the automatic VAT filing link. Join us as we guide you through the requirements and share our experience on the approaches taken, and the solutions implemented, by businesses facing this challenge.

Nachlese zum 9. Forum Erneuerbare Energien in Oldenburg
BDO Website, Publikation

Gesetzgebung

Jahressteuergesetz 2022
BMF, Referentenentwurf vom 28.07.2022
BDO Website, Insight

Das BMF veröffentlichte am 29.07.2022 den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2022. Die darin vorgesehenen Anpassungen betreffen u.a. das Einkommen- und Umsatzsteuerrecht sowie das steuerliche Verfahrensrecht und sollen zu Digitalisierungsausbau, Verfahrensvereinfachung, Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit sowie zur Umsetzung des Koalitionsvertrags beitragen. In unserem Insight stellen wir die wesentlichen geplanten Gesetzesänderungen vor.

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
BMG, Gesetzentwurf vom 27.07.2022

Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz stabilisiert die Bundesregierung die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im kommenden Jahr. Zudem wird mit ersten strukturellen Maßnahmen eine Grundlage zur mittel- und langfristigen Sicherung einer solidarischen und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gelegt.

Zeitlich befristete Gas-Umlage für sichere Wärmeversorgung im Herbst und Winter
BMWK, Pressemitteilung und FAQ vom 04.08.2022

Um die Wärme- und Energieversorgung in der kommenden Kälteperiode zu sichern, hat das Bundeskabinett im schriftlichen Umlaufverfahren am 04.08.2022 eine befristete Gas-Sicherungsumlage auf Basis des § 26 Energiesicherungsgesetz verabschiedet.

Venture Tech Growth Financing – Nächster Baustein des Zukunftsfonds startet
BMF, Pressemitteilung vom 01.08.2022

Die Bundesregierung und die KfW stellen für das Produkt Venture Tech Growth Financing (VTGF) ein Volumen in Höhe von 1,2 Mrd. EUR zur Verfügung. Die bereitgestellten Mittel bilden als „VTGF 2.0“ den nächsten Baustein des Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien („Zukunftsfonds1“) und bauen auf dem in 2019 gestarteten KfW-Programm „VTGF 1.0“ auf. Venture Tech Growth Financing bietet technologisch innovativen und schnell wachsenden Unternehmen, die über ein belastbares und aussichtsreiches Geschäftsmodell verfügen, Kredite zur Finanzierung des weiteren Wachstums an. Zu den typischen Vorhaben zählen Investitionen zur Skalierung von Geschäftsmodellen oder die Umsetzung wachstumsfördernder Maßnahmen inklusive Betriebsmittelfinanzierungen.

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Keine Steuerfreiheit der Umsätze aus dem Betrieb einer Cafeteria eines Altersheims
BFH, Urteil vom 21.04.2022, V R 39/21 (NV)

Betreibt ein Altersheim mit umfassender Verpflegung der Heimbewohner auch eine Cafeteria, die zusätzlich entgeltlich Getränke und Speisen an Heimbewohner und deren Besucher abgibt, sind die Umsätze aus dem Betrieb der Cafeteria nicht gemäß § 4 Nr. 16 Satz 1 UStG steuerfrei. Der Betrieb der Cafeteria ist in einem solchen Fall für die Pflege und Versorgung der Heimbewohner nicht unerlässlich.

Zur Frage des Übergangs wirtschaftlichen Eigentums durch Einräumung von Filmverwertungsrechten
BFH, Urteil vom 14.04.2022, IV R 32/19

Einem Nutzungsberechtigten kann nach Maßgabe des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO ausnahmsweise das wirtschaftliche Eigentum an Filmrechten zuzurechnen sein. Dies kommt allerdings nur in Betracht, wenn der zivilrechtliche Eigentümer infolge der vertraglichen Vereinbarungen während der gesamten voraussichtlichen Nutzungsdauer der Filmrechte von deren Substanz und Ertrag wirtschaftlich ausgeschlossen ist. Hieran fehlt es z.B., wenn der zivilrechtliche Eigentümer durch erfolgsabhängige Vergütungen während der gesamten Vertragslaufzeit weiterhin an Wertsteigerungen der Filmrechte beteiligt ist.

Die für Leasingverträge entwickelten Grundsätze zur Zurechnung wirtschaftlichen Eigentums können nicht uneingeschränkt auf die Nutzungsüberlassung von Filmrechten übertragen werden. Dies folgt insbesondere daraus, dass eine hinlänglich verlässliche Einschätzung der Wertentwicklung von Filmrechten im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertriebsvertrags regelmäßig nicht möglich ist.

Insolvenzrecht: Bestimmung der Zahlungsunfähigkeit
BGH, Urteil vom 28.06.2022, II ZR 112/21

Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO muss nicht durch Aufstellung einer Liquiditätsbilanz, sondern kann auch mit anderen Mitteln dargelegt werden.

Rechtsprechung – privater Bereich

Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom Kindergeld verfassungswidrig
BVerfG, Beschluss vom 28.06.2022, 2 BvL 9/14; Pressemitteilung vom 03.08.2022

Das BVerfG hat auf die Vorlage eines Finanzgerichts entschieden, dass § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b) EStG in der Fassung des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13.12.2006 gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt und die Vorschrift für nichtig erklärt.

Die vorgelegte Vorschrift sieht vor, dass Staatsangehörige der meisten Nicht-EU-Staaten, denen der Aufenthalt in Deutschland aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erlaubt ist, nur dann einen Anspruch auf Kindergeld haben, wenn sie sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhalten und zusätzlich bestimmte Merkmale der Arbeitsmarktintegration erfüllen, das heißt entweder im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig sind, Arbeitslosengeld I beziehen oder Elternzeit in Anspruch nehmen.

Nach Einleitung des Vorlageverfahrens wurde § 62 Abs. 2 EStG bereits mit Wirkung zum 1. März 2020 geändert.

Beendigung der Selbstnutzung eines Familienheims
BFH, Urteil vom 01.12.2021, II R 1/21; Pressemitteilung vom 04.08.2022

Der Erwerber eines erbschaftsteuerrechtlich begünstigten Familienheims ist aus zwingenden Gründen an dessen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert, wenn die Selbstnutzung objektiv unmöglich oder aus objektiven Gründen unzumutbar ist. Zweckmäßigkeitserwägungen reichen nicht aus.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen können zwingende Gründe darstellen, wenn sie dem Erwerber eine selbständige Haushaltsführung in dem erworbenen Familienheim unzumutbar machen.

Finanzverwaltung

Steuerabzug nach § 50a Einkommensteuergesetz bei Softwareauftragsentwicklung
BMF, Schreiben vom 02.08.2022, Gz. IV B 8 - S 2303/19/10004 :001

In dem Schreiben geht das BMF auf die Punkte Softwareauftragsentwicklung, Reform des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG sowie Freistellung und Entlastung näher ein.

Das Schreiben ist auf alle offenen Fälle anzuwenden, bei denen der Abschluss eines Vertrages zur Softwareauftragsentwicklung nach dem 06.06.2021 stattgefunden hat, und auf Sachverhalte, die nach diesem Datum entstehen. Aus Vereinfachungsgründen ist dieses Schreiben ferner auf alle Zahlungen anzuwenden, die nach dem 06.06.2021 zufließen.

Niedersachsen: Informationen zur Energiepreispauschale
FinMin Niedersachsen, Pressemitteilung vom 03.08.2022

Die Energiepreispauschale wird bei Steuerpflichtigen, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen, über eine Minderung der ESt-Vorauszahlung im September vorgenommen. Niedersachsen hat sich u.a. aus Gründen der Transparenz und der Bürgerfreundlichkeit für den Erlass geänderter Vorauszahlungsbescheide entschieden, die ab Anfang August an die betroffenen Steuerpflichtigen versandt werden. Ein Antrag auf Herabsetzung ist insoweit nicht erforderlich.