Tax and Legal UPDATE KW 36

Neueinstellungen im Internet

Drittes Entlastungspaket zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen
BDO Website, Insight bzw. BDO Legal, Insight für Industrie- und Energieunternehmen
BDO Website, Insight zu den weiteren steuerlichen Maßnahmen

Die künftigen Gesetze zum Entlastungspaket sind unter 2.1 aufgenommen.

Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Web Seminar am 14.09.2022

Quo Vadis Gemeinnützigkeit?
Web Seminar am 21.09.2022

Gesetzgebung

Gesetze zum 3. Entlastungspaket
- Inflationsausgleichsgesetz, Referentenentwurf vom 06.09.2022
- Spitzenausgleichsverlängerungsgesetz, Referentenentwurf vom 05.09.2022
- Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen
   über das Erdgasnetz, Formulierungshilfe vom 05.09.2022

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Gewerbliche Tätigkeit eines Sportlers und Zurechnung von Zahlungen der Sportförderung
BFH, Urteil vom 15.12.2021, X R 19/19; Pressemitteilung vom 08.09.2022

Steht eine ‑ an sich nicht steuerbare ‑ sportliche Betätigung mit ihrer gewerblichen Vermarktung im Rahmen von Sponsorenverträgen in einem untrennbaren Sachzusammenhang, bilden beide Tätigkeiten einen einheitlichen Gewerbebetrieb, so dass auch die Sporttätigkeit von der Steuerpflicht erfasst wird.

Liegt ein einheitlicher Gewerbebetrieb als Sportler vor, stellen finanzielle Unterstützungsmaßnahmen der Sportförderung aufgrund des weiten Verständnisses des Veranlassungsbegriffs Betriebseinnahmen dar.

Kein steuerlich wirksamer rückwirkender Formwechsel, wenn bei Beschlussfassung die Einbringungsvoraussetzungen nicht vorliegen
BFH, Urteil vom 21.02.2022, I R 13/19 (NV)

Ein nach einem Formwechsel einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft an die Übernehmerin gerichteter Körperschaftsteuerbescheid ist wegen fehlender gesetzlicher Anordnung i.S. des § 179 Abs. 1 AO kein Grundlagenbescheid mit Bindungswirkung für einen an die Gesellschafter der Überträgerin ergangenen Feststellungsbescheid.

Gegenstand der Übertragung beim vorgenannten Formwechsel sind die jeweiligen Mitunternehmeranteile der Einbringenden (vgl. Senatsurteil vom 11.07.2019 - I R 26/18, BFHE 266, 277, BStBl II 2022, 93).

Jedenfalls im Zeitpunkt der tatsächlichen Einbringung der Mitunternehmeranteile (hier: in Form des Beschlusses des Formwechsels) müssen die Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 25 Satz 1, 20, 21 UmwStG 2006 vorliegen. Daran fehlt es, wenn die Überträgerin zuvor ihren ganzen Gewerbebetrieb i.S. des § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Alt. 1 EStG veräußert hat.

Rechtsprechung – privater Bereich

Kindergeldrechtliche Einordnung von im Rahmen eines Praxisjahres eingegangenen Beschäftigungsverhältnissen als Ausbildungsmaßnahmen oder Arbeitsverhältnisse
BFH, Urteil vom 23.03.2022, III R 41/20 (NV)

Ob eine innerhalb eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses ausgeübte Tätigkeit als Berufsausbildung anzusehen ist, hängt davon ab, ob die Erlangung beruflicher Qualifikationen oder die Erbringung von Arbeitsleistungen im Vordergrund steht (vgl. BFH-Urteil vom 22.02.2017 - III R 20/15, BFHE 257, 274, BStBl II 2017, 913).

Sofern bei der Prüfung des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG eine einheitliche, aus mehreren Ausbildungsabschnitten bestehende Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit von einer berufsbegleitend durchgeführten Weiterbildung (Zweitausbildung) abgegrenzt werden muss, ist anhand einer Gesamtbetrachtung der Verhältnisse zu entscheiden, ob die nach Erlangung des (ersten) Abschlusses aufgenommene Berufstätigkeit die Hauptsache und die weitere Ausbildungsmaßnahme eine auf Weiterbildung und/oder Aufstieg in dem bereits aufgenommenen Berufszweig gerichtete Nebensache darstellt. Dabei ist u.a. die zeitliche Verteilung von Arbeitstätigkeiten und Ausbildungsmaßnahmen in den Blick zu nehmen und zu prüfen, ob die Beschäftigung nach ihrem äußeren Erscheinungsbild "neben der Ausbildung" durchgeführt wird (vgl. BFH-Urteil vom 11.12.2018 - III R 26/18, BFHE 263, 209, BStBl II 2019, 765). Insoweit ist die Abgrenzung von Hauptsache und Nebensache auf den jeweiligen Ausbildungsabschnitt bezogen und nicht abschnittsübergreifend vorzunehmen.

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Haftung der Organgesellschaft für nach Beendigung der Organschaft entstandene Steuern
BFH, Urteil vom 05.04.2022, VII R 18/21

Die Haftung der Organgesellschaft für Steuern des Organträgers gemäß § 73 AO beschränkt sich nicht notwendig auf solche Steuern, die während der Dauer des Organschaftsverhältnisses entstanden sind.

Die Organgesellschaft kann in dem Umfang haften, in dem der Organträger die Umsätze der Organgesellschaft zu versteuern hat und Vorsteuerbeträge aus Rechnungen über Leistungsbezüge der Organgesellschaft abziehen kann.

Zulässigkeit einer Prüfungsanordnung gegenüber den Erben des verstorbenen Unternehmers
BFH, Beschluss vom 15.06.2022, X B 87/21 (AdV)

Nach dem Zweck des § 193 Abs. 1 AO muss es die Möglichkeit geben, die steuerlichen Verhältnisse früherer Unternehmer auch dann zu prüfen, wenn sie ihren Betrieb veräußert oder aufgegeben haben; Gleiches gilt beim Tod des Unternehmers.

Die Rechtmäßigkeit einer Außenprüfung bei den Gesamtrechtsnachfolgern ist nicht davon abhängig, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Steuernachforderungen aus einer früheren Außenprüfung streitig sind.

Die Zulässigkeit einer Außenprüfung bei den Erben hängt nicht von dem Gegenstand sowie der (voraussichtlichen) Intensität und Komplexität der Prüfung ab.

Finanzverwaltung

Vordruckmuster 2023
BMF, Lohnsteuerbescheinigung vom 08.09.2022
BMF, Lohnsteuer-Anmeldung vom 07.09.2022

Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz (Fassung ab 01.01.2018)
BMF, Schreiben vom 06.09.2022, Gz. IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :025

Mit diesem Schreiben werden einige Passagen des Schreibens vom 21.05.2019 angepasst oder ergänzt. Darunter fallen z.B. die Textziffern zu den Absetzungsbeträgen oder zur Verlustverrechnung.

ESt-Vorauszahlung und Energiepreispauschale
FB Hamburg, Allgemeinverfügung vom 09.09.2022

Die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg mindert eine Einkommensteuer-Vorauszahlung, die auch für Einkünfte aus § 13, § 15 oder § 18 EStG für den 10.09.2022 festgesetzt worden ist, durch eine Allgemeinverfügung um die Energiepreispauschale nach § 112 Absatz 2 EStG, sofern nicht ein konkret-individueller Vorauszahlungsbescheid ergeht.

Sonstiges

Emergency Budget 2022 – What to expect from the new Prime Minister
BDO UK -  an analysis

The new Chancellor will have a very busy few weeks ahead to implement Prime Minister Liz Truss’ policies on taxes and the cost-of-living crisis. An immediate announcement on the Energy crisis is expected to be followed quickly by an Emergency Budget (or ‘fiscal event’) which is likely to focus on measures to help households and businesses through the winter months.

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