Drittes Entlastungspaket - Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. September 2022

Vermeidung der kalten Progression

Um eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern („kalte Progression“), werden die Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif angepasst. Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 sollen – gem. den Eckpunkten zum Inflationsausgleichsgesetz - der Grundfreibetrag um EUR 285 auf EUR 10.632 angehoben (ab 2024 weitere Anhebung um EUR 300) und die Tarifeckwerte entsprechend der erwarteten Inflation verschoben werden. Der Spitzensteuersatz soll damit erst bei EUR 61.972 statt bisher EUR 58.597 greifen. Besonders hohe Einkommen sind davon ausdrücklich ausgenommen, d.h. der sog. Reichensteuersatz von 45% gilt weiterhin ab einem Einkommen von EUR 277.836.

Erhöhung Kindergeld

Das Kindergeld soll ab 2023 in einem Schritt für die Jahre 2023 und 2024 um EUR 18 auf EUR 237 monatlich für das erste und zweite Kind angehoben werden. Die Erhöhung fällt damit niedriger als in den "Eckpunkten für ein Inflationsausgleichsgesetz" angekündigt aus, wonach das Kindergeld im Jahr 2024 nochmal aufgestockt werden sollte. Darüber hinaus wird der Höchstbetrag beim Kinderzuschlag für Familien mit niedrigen Einkommen nach der Erhöhung zum Juli 2022 auf EUR 229 nochmal auf EUR 250 je Kind erhöht.

Home-Office und höhere Pauschbeträge

Die bis Ende 2022 bereits verlängerte Home-Office Pauschale soll nun unbefristet gelten und ihre Voraussetzungen "verbessert" werden. Damit wird auch künftig pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von EUR 5, maximal EUR 600 pro Jahr möglich. Die Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer sollen modernisiert werden. So sollen auch Familien mit kleineren Wohnungen die Pauschale geltend machen können, die nicht über ein separates Arbeitszimmer verfügen, das bisher Voraussetzung für einen Steuerabzug ist. Zudem dient dies der Steuervereinfachung.

Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll um EUR 200 auf EUR 1.200 angehoben werden.

Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) ist befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht worden. Über die Mobilitätsprämie wird die Entlastung auch auf Geringverdiener, d.h. Steuerpflichtige, die mit ihrem Einkommen über dem Grundfreibetrag liegen, übertragen.

Steuerfreie Prämie

Gewähren Arbeitgeber ihren Beschäftigten wegen der gegenwärtigen Entwicklung eine zusätzliche Zahlung, soll diese bis EUR 3.000 steuer- und abgabenfrei bleiben. Dies würde zwar gerade für kleine und mittlere Verdienende eine große Hilfe sein, muss von den Unternehmen jedoch finanziell tragbar sein und beschlossen werden.

Abschaffung der Renten-Doppelbesteuerung

Steuerzahler sollen bereits ab 2023, und damit zwei Jahre früher als ursprünglich geplant, ihre Rentenbeiträge vollständig steuerlich geltend machen können. Künftig sollen Renten in der Auszahlungsphase im Alter besteuert werden, als Ausgleich können während der Erwerbstätigkeit die Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich geltend gemacht werden.

Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Umstellung umfasst Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Renten). Diese Maßnahme ist bereits im Anfang August 2022 veröffentlichten Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2022 vorgesehen.

Energiepreispauschale für Rentner

Nachdem die Rentner bei der ersten Pauschale für Berufstätige leer ausgegangen waren, sollen nun auch sie zum 1.12.2022 eine einmalige Energiepreispauschale von EUR 300 erhalten. Diese soll zum 1.12.2022 über die Deutsche Rentenversicherung einmalig ausgezahlt werden und ist einkommensteuerpflichtig. Damit ist die absolute Entlastung umso wirksamer, je niedrigerer die Rente ist.

Midi-Jobs mit höherem Verdienst

Geringverdienende sollen bei den Sozialversicherungsabgaben stärker entlastet werden. Die Bemessungsgrenze für sogenannte „Midi-Jobs“ steigt bereits ab Oktober 2022 von EUR 1.300 auf EUR 1.600. Diese Höchstgrenze soll nunmehr ab dem 1.1.2023 auf monatlich EUR 2.000 angehoben werden.

Einmalzahlung für Studierende und Berufsfachschüler

Auch Studierende und Berufsfachschüler sollen für ihre höheren Energiekosten eine Einmalzahlung in Höhe von EUR 200 erhalten. Zwischen Bund und Ländern ist noch die schnelle und unbürokratische Auszahlung abzustimmen.

Sonderregelungen für Kurzarbeitergeld

Die Sonderregelungen für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld sollen über den 30.9.2022 hinaus verlängert werden.

Umsatzsteuer in der Gastronomie

Die (vorübergehende) Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent soll verlängert werden, um die Gastronomiebranche zu entlasten und die Inflation nicht weiter zu befeuern. Ansonsten würde die Absenkung zum Jahresende 2022 auslaufen.

Einführung nationale Mindestbesteuerung

Die Umsetzung der international vereinbarten globalen Mindestbesteuerung soll bereits jetzt national begonnen werden. Damit könnte Deutschland einer EU-Richtlinie zuvorkommen, die sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindet. Danach soll eine Mindestbesteuerung von 15% für international tätige Unternehmen, die einen Umsatz oberhalb von EUR 750 Mio. erwirtschaften, eingeführt werden. Dies soll langfristig Mehreinnahmen in Milliardenhöhe bringen.


Neben diesen vor allem für private Haushalte relevanten Punkten hat die Bundesregierung im Rahmen des Pakets weitere Maßnahmen beschlossen, die Unternehmen entlasten sollen. Diese haben wir für Sie als ergänzende Information in einem Beitrag zusammengestellt.