Neueinstellungen im Internet
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
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Mit dem zum 01.01.2024 in Kraft tretenden Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz (kurz „MoPeG“) erfolgt eine umfassende Novellierung der Vorschriften zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts („GbR“) sowie eine Modernisierung des Rechts der anderen Personengesellschaften, um dieses an die praktischen Bedürfnisse von Gesellschaften und ihren Gesellschaftern anzupassen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Änderungen und was die Einführung des MoPeG für die steuerlichen Grundsätze der Besteuerung von Personengesellschaft bedeutet.
Verständigungsverfahren und Advance Pricing Agreements
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Doppelbesteuerungsabkommen zielen in erster Linie auf die Vermeidung einer Doppelbesteuerung ab. Durch die Korrektur von Steuerbescheiden, z.B. im Rahmen einer Betriebsprüfung, kann dennoch eine Doppelbesteuerung eintreten. Dies ist regelmäßig bei der Korrektur von Verrechnungspreisen der Fall. Mit Verständigungsverfahren (Mutual Agreement Procedure), der Streitbeilegung innerhalb der EU und Vorabverständigungsverfahren (Advance Pricing Agreement) bestehen verschiedene Mechanismen, Doppelbesteuerungen zu vermeiden und Streitigkeiten darüber zu beseitigen.
Privates Veräußerungsgeschäft bei tageweise vermieteten Räumen
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Wird ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Reihenhaus innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert, greift nach dem BFH-Urteil vom 19.07.2022, Az. IX R 20/21, insoweit keine Steuerfreistellung, als der Veräußerungsgewinn auf tageweise an Dritte vermietete Räume entfällt.
Zum Ukraine-Krieg:
- Was Unternehmen jetzt wissen müssen*
BDO Website, Insight - Update - Worauf Sie bei den Sanktionen achten sollten*
BDO Website, Insight - Update
Einzel- und Systemprüfung von Vertriebsgesellschaften nach § 24 FinVermV
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Durch die novellierte Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) wurden die regulatorischen Vorgaben der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) umgesetzt und erweiterte Pflichten in die FinVermV aufgenommen. Zudem sollen mit dem aktuell vorliegenden Referentenentwurf zur Änderung der FinVermV Vertriebsgesellschaften verpflichtet werden, Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden im Rahmen der Anlageberatung zu erfragen und diese bei der vorzunehmenden Eignungsbeurteilung zu berücksichtigen.
Legal News Gesundheitswirtschaft März 2023
Cyber-Attacken stellen auch im Gesundheitswesen eine Gefahr dar. Doch wie gut sind die Akteure tatsächlich aufgestellt? Die Kolleginnen und Kollegen unseres Kooperationspartners BDO Cyber Security analysieren den aktuellen Stand. Drei weitere Beiträge beschäftigen sich mit wichtigen und interessanten Entscheidungen des BGH, des Bundessozialgerichts und - last but not least - des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts.
Herstellergarantieverlängerungen
BDO Website, Web Seminar am 30.03.2023
Gesetzgebung
Gesetz zur Umsetzung der globalen effektiven Mindestbesteuerung in Deutschland
BMF, Pressemitteilung und FAQ zum Diskussionsentwurf vom 17.03.2023
Das BMF hat einen Diskussionsentwurf zur Umsetzung der globalen effektiven Mindestbesteuerung in Deutschland für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen veröffentlicht. Steuerpflichtig sind danach vor allem Geschäftseinheiten, die im Inland belegen sind und zu einer Unternehmensgruppe gehören, die in ihren Konzernabschlüssen in mindestens zwei der letzten vier Geschäftsjahr Umsatzerlöse von EUR 750 Million oder mehr ausgewiesen hat. Keine Anwendung findet das Gesetz dagegen auf sogenannte ausgeschlossene Einheiten wie z.B. staatliche Einheiten oder NGO. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 21.04.2023.
Hybride und virtuelle Vereinssitzungen vereinfacht
BMJ, Pressemitteilung vom 20.03.2023
Hybride und virtuelle Vereinssitzungen sind bisher nur mit einer entsprechenden Bestimmung in der Vereinssatzung möglich. Diese Notwendigkeit entfällt mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht. Künftig kann das Einberufungsorgan des Vereins, in der Regel der Vorstand, bestimmen, dass die Mitgliederversammlung als hybride Versammlung durchgeführt wird.
Rechtsprechung - gewerblicher Bereich
Organschaft: Erneute EuGH-Vorlage
BFH, EuGH-Vorlage vom 26.01.2023, V R 20/22
Dem EuGH werden folgende Fragen zur Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (Richtlinie 77/388/EWG) zur Vorabentscheidung vorgelegt:
- Führt die Zusammenfassung mehrerer Personen zu einem Steuerpflichtigen nach Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG dazu, dass entgeltliche Leistungen zwischen diesen Personen nicht dem Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer nach Art. 2 Nr. 1 dieser Richtlinie unterliegen?
- Unterliegen entgeltliche Leistungen zwischen diesen Personen jedenfalls dann dem Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer, wenn der Leistungsempfänger nicht (oder nur teilweise) zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, da ansonsten die Gefahr von Steuerverlusten besteht?
Organschaft: Steuerschuldner und finanzielle Eingliederung
BFH, Urteil vom 18.01.2023, XI R 29/22; Pressemitteilung vom 23.03.2023
- Die sich aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG ergebende Steuerschuldnerschaft des Organträgers für die Umsätze der Organschaft ist unionsrechtskonform (Anschluss an EuGH-Urteil Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie vom 01.12.2022 - C-141/20, EU:C:2022:943).
- Zwar erfordert die finanzielle Eingliederung i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG im Grundsatz, dass dem Organträger die Mehrheit der Stimmrechte an der Organgesellschaft zusteht. Eine finanzielle Eingliederung liegt aber auch dann vor, wenn die erforderliche Willensdurchsetzung dadurch gesichert ist, dass der Gesellschafter zwar über nur 50 % der Stimmrechte verfügt, er aber eine Mehrheitsbeteiligung am Kapital der Organgesellschaft hält und er den einzigen Geschäftsführer der Organgesellschaft stellt (Änderung der Rechtsprechung).
Zur Rückforderung von Corona-Soforthilfen
OVG Münster, Pressemitteilung vom 17.03.2023 zum Urteil vom 17.03.2023, 4 A 1986/22
Die erfolgten (Teil-)Rückforderungen von Corona-Soforthilfen sind rechtswidrig und die Rückforderungsbescheide deshalb aufzuheben. Das Land NRW hat sich bei der Rückforderung nicht an die bindenden Vorgaben aus den Bewilligungsbescheiden gehalten, wonach die Mittel ausschließlich dazu dienten, eine finanzielle Notlage abzumildern, insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken. Wenn Zuwendungsempfänger die Corona-Soforthilfen in dem dreimonatigen Bewilligungszeitraum im Frühjahr 2020 nicht oder nur teilweise zu diesen Zwecken benötigt haben, darf das Land allerdings neue Schlussbescheide erlassen und überzahlte Mittel zurückfordern.
Rechtsprechung - privater Bereich
Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
BFH, Beschluss vom 07.03.2023, VI B 4/22 (NV)
Die Veranlagung zur Einkommensteuer ist vorbehaltlich der Veranlagungstatbestände in § 46 Abs. 2 Nrn. 1 bis 8 EStG gemäß § 46 Abs. 2 Halbsatz 1 EStG nur dann ausgeschlossen, wenn von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit tatsächlich ein inländischer Lohnsteuerabzug vorgenommen worden ist.
Ausbildung zum Rettungshelfer als Berufsausbildung
BFH, Urteil vom 12.01.2023, VI R 41/20 (NV)
Die Ausbildung zum Rettungshelfer ist eine Berufsausbildung i.S. von § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG. Die Aufwendungen für eine nachfolgende Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer sind daher als (vorweggenommene) Werbungskosten abziehbar (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Urteil vom 28.02.2013 - VI R 6/12, BFHE 240, 352, BStBl II 2015, 180).
Adoption eines Erwachsenen
OLG Oldenburg, Pressemitteilung vom 21.03.2023 zum Beschluss vom 14.11.2022, 11 UF 187/22
Die Frage, ob eine Erwachsenenadoption stattfinden soll, hängt nicht allein von den beteiligten Personen ab. Die Gerichte haben vielmehr die gesetzlichen Voraussetzungen zu prüfen. Hier ist ein strenger Maßstab anzulegen. Nicht ausreichend ist etwa, dass Erbschaftssteuer gespart, dem Adoptierten ein Aufenthaltsrecht oder den Annehmenden eine günstige Pflegekraft beschafft werden soll.
Rechtsprechung - Verfahrensrecht
Verfahrensrechtliche Möglichkeiten zur Korrektur des Zinslaufs in einer Zinsberechnung
BFH, Urteil vom 13.12.2022, VIII R 16/19
- Berechnungsfehler, die den Zinslauf betreffen, können nicht über die Änderungsvorschrift des § 233a Abs. 5 Satz 1 AO, sondern nur auf der Grundlage der gemäß § 239 Abs. 1 Satz 1 AO auf Zinsfestsetzungen anwendbaren Regelungen in §§ 129, 172 ff. AO korrigiert werden.
- Die Entscheidung über das Vorliegen eines rückwirkenden Ereignisses und die Anwendung des § 233a Abs. 2a Satz 1 AO bei der Zinsberechnung ist ohne Bindung an die Einkommensteuerveranlagung zu treffen (zutreffend BMF-Schreiben vom 15.08.2014, BStBl I 2014, 1174, unter 2.b).
Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge
BFH, Beschluss vom 09.03.2023, VI B 31/22 (AdV), (NV)
Bei summarischer Prüfung bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe der Säumniszuschläge (entgegen BFH-Beschlüsse vom 31.08.2021 - VII B 69/21 (AdV), vom 23.05.2022 - V B 4/22 (AdV), und vom 11.11.2022 - VIII B 64/22 (AdV)).
Zu den Darlegungsanforderungen bei Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit der 1 %-Regelung bei Gewinnermittlern nach § 4 Abs. 3 EStG
BFH, Beschluss vom 07.03.2023, VIII B 9/22 (NV)
Hat der BFH in einer früheren Entscheidung begründet, warum er eine Norm nicht für verfassungswidrig hält, muss in der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde dargelegt werden, warum eine erneute Klärung der Frage geboten ist. Dies gilt auch im Hinblick auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 1 und 2 EStG und das diese bejahende BFH-Urteil vom 15.05.2018 - X R 28/15 (BFHE 261, 492, BStBl II 2018, 712).
Finanzverwaltung
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich
BMF, Schreiben vom 21.03.2023
Das BMF-Schreiben regelt die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich nach § 10 Absatz 1a Nummer 3 und 4 sowie § 22 Nummer 1a EStG.
Spontanaustausch länderbezogener Berichte Deutschland-USA
BMF, Schreiben vom 16.03.2023
Das BMF hat die gemeinsame Erklärung der zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und der zuständigen Behörde der USA über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2021 beginnende Wirtschaftsjahre veröffentlicht.
New Publications on the Internet
Private Sale Transaction for Rooms Rented on a Daily Basis
BDO Website, Insight
If a town house used for own residential purposes is sold within the ten-year holding period, no tax exemption is applied according to the ruling of the German Federal Fiscal Court dated July 19, 2022, file no. IX R 20/21, insofar as the capital gain is attributable to rooms rented to third parties on a daily basis.