Tax and Legal UPDATE KW 6-2023

Neueinstellungen im Internet​​​​​​​

„Verantwortungseigentum“ als Leitmotiv für Familienunternehmen: Wie lässt sich ein gemeinwohlorientiertes und nachhaltiges Unternehmertum heute schon rechtlich umsetzen?
BDO Website, Insight​​​​​​​

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom 24.11.2021 griffen die Regierungsparteien den Gedanken eines „Unternehmens mit gebundenem Vermögen“ unter Ausschluss von „Steuersparkonstruktionen“ auf und kündigten eine zeitnahe Einführung an. Dies ist aufgrund vielfältiger, insbesondere europarechtlicher Bedenken derzeit nicht ohne Weiteres umsetzbar. Im Folgenden sollen zwei im geltenden Recht bereits verankerte Instrumente zur Verknüpfung von Eigentum und am Allgemeinwohl orientiertem Unternehmertum im Bereich von familiengeführten Gesellschaften kurz dargestellt werden: die Stiftung und der Familienpool.

Mieterabfindungen keine anschaffungsnahen Herstellungskosten
BDO Website, Insight

Nach dem BFH-Urteil vom 20.09.2022 (Az. IX R 29/21) sind Abfindungszahlungen eines (neuen) Vermieters an seine Mieter für die vorzeitige Kündigung des Mietvertrags und Räumung der Wohnung zum Zwecke der Durchführung von Renovierungsmaßnahmen sofort abziehbare Werbungskosten.

Beschwerdeverfahren Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
BDO Legal, Insight

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen, innerhalb ihrer Wertschöpfungsketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu berücksichtigen. Eine Anforderung stellt die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens dar.

Gesetzgebung

Abkommen mit den USA zur Besteuerung multinational tätiger Konzerne angenommen
Bundestag, Beschlussempfehlung vom 08.02.2023

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung eines Abkommens zur Besteuerung multinational tätiger Konzerne zwischen Deutschland und den USA angenommen.

Neue INVEST-Förderrichtlinie
BMWK, Pressemitteilung vom 07.02.2023
BDO Website, Insight

Die Förderrichtlinie zum INVEST-Programm wird mit Wirkung zum 06.02.2023 für weitere vier Jahre bis zum 31.12.2026 verlängert. Ab sofort können daher beim BAFA wieder Anträge auf INVEST-Förderung gestellt werden.

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Körperschaftsteuerrechtliche Organschaft im Fall der Insolvenz
​​​​​​​BFH, Urteile vom 02.11.2022, I R 29/19 und I R 37/19

1. Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags ist Voraussetzung für die Anerkennung der körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG). Kann ein vorläufiger Jahresabschluss der Organgesellschaft wegen Insolvenz nicht mehr korrigiert werden und wäre bei zutreffender Anwendung der handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätze im endgültigen Jahresabschluss ein anderes Ergebnis auszuweisen, kann diese Nichtdurchführung des Gewinnabführungsvertrags ungeachtet der Insolvenz nicht in (analoger) Anwendung des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 KStG "geheilt" werden.

2. Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG) bezieht sich nicht nur auf den Schlusspunkt des Ausgleichs aller aus dem Gewinnabführungsvertrag resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten. Die entsprechenden Forderungen und Verbindlichkeiten müssen auch in den Jahresabschlüssen gebucht werden.

3. Kommt es während der Mindestvertragslaufzeit von fünf Jahren zur Nichtdurchführung des Gewinnabführungsvertrags, führt dies nicht nur zu einer Unterbrechung der körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft für einzelne Veranlagungszeiträume, sondern insgesamt zu einer (rückwirkenden) Nichtanerkennung der körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft.

EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Gutscheinen
​​​​​​​BFH, EuGH-Vorlage vom 03.11.2022, XI R 21/21

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Auslegung von Art. 30a Nr. 2 und Art. 30b Unterabs. 2 MwStSystRL zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Liegt ein Einzweck-Gutschein i.S. von Art. 30a Nr. 2 MwStSystRL vor, wenn
zwar der Ort der Erbringung von Dienstleistungen, auf die sich der Gutschein bezieht, insoweit feststeht, als diese Dienstleistungen im Gebiet eines Mitgliedstaats an Endverbraucher erbracht werden sollen,
aber die Fiktion des Art. 30b Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 MwStSystRL, nach der auch die Übertragung des Gutscheins zwischen Steuerpflichtigen zur Erbringung der Dienstleistung, auf die sich der Gutschein bezieht, zu einer Dienstleistung im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats führt?

2. Falls die Frage 1 verneint wird (und damit im Streitfall ein Mehrzweck-Gutschein vorliegt): Steht Art. 30b Abs. 2 Unterabs. 1 MwStSystRL, wonach die tatsächliche Erbringung der Dienstleistungen, für die der Erbringer der Dienstleistungen einen Mehrzweck-Gutschein als Gegenleistung oder Teil einer solchen annimmt, der Mehrwertsteuer gemäß Art. 2 MwStSystRL unterliegt, wohingegen jede vorangegangene Übertragung dieses Mehrzweck-Gutscheins nicht der Mehrwertsteuer unterliegt, einer anderweitig begründeten Steuerpflicht (EuGH-Urteil Lebara vom 03.05.2012 - C-520/10, EU:C:2012:264) entgegen?

Übertragung eines vor dem 01.01.2019 ausgestellten Gutscheins über eine elektronische Dienstleistung in einer Leistungskette
​​​​​​​BFH, Beschluss vom 29.11.2022, XI R 11/21

Guthabenkarten über näher bezeichnete und im Inland zu erbringende Leistungen konnten wie eine Ware gehandelt werden und führten jedenfalls vor Inkrafttreten der § 3 Abs. 13 ff. UStG über die Anzahlungsbesteuerung zu einer Steuerentstehung.

Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einer Biogas-Anlage
​​​​​​​BFH, Urteile vom 09.11.2022, XI R 31/19 und XI R 38/20 (NV)

1. Entstehen Selbstkosten i.S. von § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG für entgeltliche Lieferungen wie auch für unentgeltliche Wertabgaben nach § 3 Abs. 1b UStG, sind diese entsprechend § 15 Abs. 4 UStG nach tatsächlichen oder ggf. fiktiven Umsätzen (Marktwerten) aufzuteilen (Anschluss an die BFH-Urteile vom 25.11.2021 - V R 45/20, BFHE 275, 392, und vom 15.03.2022 - V R 34/20, BFH/NV 2022, 1013 und entgegen Abschn. 2.5 Abs. 22 Satz 6 UStAE).

2. Eine KG, an der der Unternehmer zu 40/82 (bei einer Gewinnpartizipation und Stimmrechten von 50 %) beteiligt ist, ist eine nahestehende Person i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG.

3. Müssen aufgrund einer unentgeltlichen Abgabe von Wärme aus einem Blockheizkraftwerk die Selbstkosten auf den Strom und die Wärme aufgeteilt werden, hat die Aufteilung im Regelfall nicht nach der erzeugten Menge an elektrischer und thermischer Energie (in kWh), sondern nach tatsächlichen oder ggf. fiktiven Umsätzen (Marktwerten) zu erfolgen (Anschluss an die BFH-Urteile vom 25.11.2021 - V R 45/20, BFHE 275, 392; vom 15.03.2022 - V R 34/20, BFH/NV 2022, 1013; entgegen Abschn. 2.5 Abs. 22 Satz 6 UStAE).

Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung bei sog. Drittanstellung von Geschäftsführern
​​​​​​​BFH, Urteil vom 14.09.2022, I R 13/20

Ist bei einer KGaA die nicht am Kapital beteiligte Komplementärin, eine GmbH & Co. KG (KG), zu 100 % an ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin, einer GmbH, beteiligt, und sind in dieser GmbH sowohl Kommanditisten der KG als auch nicht an der KG beteiligte Personen Geschäftsführer, führt die Übertragung der Geschäftsführung der KGaA durch Anstellungsvertrag auf diese Personen (sog. Drittanstellung) nicht dazu, dass die dadurch ausgelösten Aufwendungen die Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 4 GewStG bei der Gewerbeertragsermittlung der KGaA mindern, wenn der KG durch Satzung ein entsprechender Ersatzanspruch zusteht. Die Geschäftsführer der KGaA üben dann faktisch und wirtschaftlich ihre Tätigkeit für Rechnung der KG aus.

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung auf Wassernutzungsentgelte im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung
​​​​​​​FG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung vom 07.02.2023 zu Urteil vom 14.12.2022, Az. 11 K 11252/17

Das FG entschied, dass bei der Berechnung der Gewerbesteuer die Entgelte, die ein Wasserversorgungsunternehmen für die Entnahme von Grundwasser aufgewandt hat, gem. § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG hinzuzurechnen sind. Das beim Bundesfinanzhof anhängige Beschwerdeverfahren wegen der Nichtzulassung der Revision wird dort unter dem Aktenzeichen IV B 7/23 geführt.

Rechtsprechung - privater Bereich

Vermietung und Verpachtung -  Quotennießbrauch an einem Gesellschaftsanteil
​​​​​​​BFH, Urteil vom 15.11.2022, IX R 4/20

1. Durch die Bestellung des Nießbrauchs an einem Gesellschaftsanteil an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft erzielt der Nießbraucher ‑anstelle des Gesellschafters‑ die auf den Anteil entfallenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn und soweit er aufgrund der ihm vertraglich zur Ausübung überlassenen Stimm- und Verwaltungsrechte grundsätzlich in der Lage ist, auch an Grundlagengeschäften der Gesellschaft mitzuwirken.

2. Entsprechendes gilt beim Quotennießbrauch an einem Gesellschaftsanteil. Der Quotennießbraucher erzielt nur dann die auf den Anteil entfallenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn die vertraglichen Regelungen über die Bestellung des Quotennießbrauchs sicherstellen, dass der Gesellschafter die Entscheidungen ‑und zwar auch solche, die die Grundlagen der Gesellschaft betreffen‑ nicht alleine und/oder gegen den Willen des Quotennießbrauchers treffen kann.

Rechtsprechung - Verfahrensrecht

Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen und Duldungsinanspruchnahme des Kontoinhabers im Fall einer Kontoleihe
​​​​​​​BFH, Urteil vom 23.08.2022, VII R 21/21

1. Gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

2. Erteilt der Kontoinhaber einem Dritten, z.B. seinem Ehepartner, Kontovollmacht und lässt er es ohne Kontrollmaßnahmen zu, dass der Dritte das Konto für die Abwicklung eigener Geldgeschäfte nutzt, finden bei einer Duldungsinanspruchnahme des Kontoinhabers nach § 3 AnfG die Grundsätze für eine Wissenszurechnung nach dem Rechtsgedanken des § 166 BGB entsprechende Anwendung.

Wegzugsbesteuerung und Wertpapierleihe
​​​​​​​BFH, Urteil vom 23.11.2022, I R 52/19 (NV)

Die Rechtsfrage, ob die Vereinbarung einer sog. Wertpapierleihe über den Wertpapierbesitz die sog. Wegzugsbesteuerung im Augenblick der Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht des Verleihers hindert, bleibt unbeantwortet, wenn sich aus den vertraglichen Regelungen ergibt, dass der Übertragungszeitpunkt dem Umzugszeitpunkt nachfolgt.

Finanzverwaltung

Aktualisierung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
​​​​​​​BMF, Schreiben vom 07.02.2023

Der Erlass wurde aktualisiert; überholte BMF-Schreiben wurden aufgehoben.

Forschungszulage
BMF, Schreiben vom 07.02.2023

Das BMF hat vor dem Hintergrund diverser gesetzlicher Änderungen sein Schreiben zur Gewährung von Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz überarbeitet und insgesamt neu veröffentlicht.

Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG ab 2023
BMF, Schreiben vom 30.01.2023

Das BMF-Schreiben gibt die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt.

Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG ab 2023
BMF, Schreiben vom 27.01.2023

Mit dem Schreiben wird der maßgebende Verbraucherpeisindex zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG bekannt gegeben.

Protokoll zur Änderung des DBA Schweden / Deutschland
BMF, Schreiben vom 18.01.2023

Mit dem Änderungsprotokoll wird der abkommensrechtliche Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Schweden umgesetzt.

Sonstiges

Zum Entwurf eines BMF-Schreibens betreffend Photovoltaik-Anlagen 
Stellungnahmen von DStV und IDW, jeweils vom 03.02.2023

DStV und IDW haben gegenüber dem BMF Stellung genommen zum Entwurf des BMF-Schreibens zum Nullsteuersatz für Umsätze mit bestimmten Photovoltaik-Anlagen.

Energiekostendämpfungsprogramm
BAFA, aktualisiertes Merkblatt vom 31.01.2023

Danach kann u.a. für den Bezug von Wärme und Kälte, die direkt aus Erdgas und Strom erzeugt werden, für die Monate November und Dezember 2022 ein Ausgleich der Mehrkosten beantragt werden. Für diese Kostensteigerungen können noch Basisanträge bis zum 28.02.2023 gestellt bzw. bereits bestehende Anträge erweitert werden.

Es wird zudem klargestellt, dass mit der zweiten Änderung der EKDP-Förderrichtlinie am 04.10.2022 das Ende der Frist für Phase 2 vom 28.02.2023 auf den 31.05.2023 verschoben wurde.

Auch hat das BAFA beschlossen, dass bei Anträgen, mit denen lediglich eine Förderung nach Stufe 1 beantragt wird, weder eine prüferische Aussage (in der Phase 2) noch die Vorlage eines Prüfungsvermerks (in der Phase 3) zur Aufstellung der förderfähigen Kosten erforderlich sind.

New Settings on the Internet

Leasehold Indemnities do not Constitute Acquisition-Related Production Costs 
BDO Website, Insight

According to the ruling of the German Federal Fiscal Court of September 20, 2022 (Case No. IX R 29/21), indemnity payments made by a (new) landlord to his or her lessees for the early termination of the rental agreement and eviction from the apartment for the purpose of carrying out renovation measures are immediately deductible income-related expenses.

New INVEST funding guideline effective February 6, 2023
BDO Website, Insight

The funding guideline for the INVEST program will be extended with effect from February 6, 2023 for further four years until December 31, 2026. Applications for INVEST funding can therefore be submitted to BAFA again with immediate effect.

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