Notlösung für Notärzte - Notärzte sollen teilweise sozialversicherungsfrei werden

Der Bundestag berät in den nächsten Tagen darüber, Einnahmen von Notärzten von der Sozialversicherung auszunehmen, wenn diese wenigstens mit 15 Wochenstunden regelmäßig außerhalb des Rettungsdienstes beschäftigt sind. Damit reagiert die Politik auf die sich zuspitzende Lage in Mecklenburg-Vorpommern. Dort hatte das Landessozialgericht entschieden, dass Notärzte als abhängig beschäftigt anzusehen seien. Das Bundessozialgericht hatte diese Entscheidung rechtskräftig werden lassen. Im Nachgang war es zu staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Rettungsdienste gekommen, die mangels anstellungswilliger Ärzte weiterhin Notärzte eingesetzt hatten, ohne Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.

Im gesamten Bundesgebiet sind externe Notärzte eine Säule der notärztlichen Versorgung. In Mecklenburg-Vorpommern sind fast 90 Prozent der Notärzte nicht angestellt, in anderen Flächenländern ist die Quote kaum geringer.

„Die Regelung ist als Beitrag zur Sicherung der Versorgung zu begrüßen“, sagt Rechtsanwalt Stephan Porten BDO Legal. Die jetzige Rechtslage lasse nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts keine Alternative. Die notärztliche Versorgung beruhe auf den zeitlichen Rest-Ressourcen, die in der Ärzteschaft neben Anstellung im Krankenhaus oder Niederlassung noch verblieben. Diese würden abgeschnitten, wenn der Gesetzgeber nicht handelt. Ähnlich klingt dies auch in einer Entschließung des Bundesrates, die mehrere Bundesländer beantragt hatten.

„Wir hoffen, dass die gesetzliche Regelung zu einer ersten Entspannung der Situation führt. Als Rechtsanwälte und Steuerberater haben wir aber auch die spätere Gesetzesanwendung vor Augen – und hier sind noch einige Folgefragen abzuarbeiten“, meint Porten. Dies beträfe die Abführung von Lohnsteuer ebenso wie die Frage, wie der Arbeitgeber überwachen könne, wann ein Arzt Mindeststunden außerhalb des Krankenhauses arbeite. Denn die Deutsche Rentenversicherung sei mit der Neuregelung nicht von Bord. Trotz den Umsetzungsschwierigkeiten sei aber klar, dass es keine Alternative gäbe.

„Wenn GKV-Spitzenverband, Gesetzliche Unfallversicherung und DRV Bund in einem gemeinsamen Rundschreiben ausführen, dass man das Problem damit lösen kann, dass Ärzte sich einfach von der Rentenversicherung befreien lassen, ist das zu kurz gedacht.“ Zwar gibt es solche Befreiungsmöglichkeiten für Freie Berufe mit eigenen Versorgungswerken. Dies würde aber voraussetzen, dass für die konkrete Tätigkeit eine Befreiung beim jeweiligen Rettungsdienst beantragt wurde, was insbesondere bei häufig wechselnden Ärzten kaum in einem vernünftigen Zeitfenster praktikabel umsetzbar sein dürfte. Weiterhin würden die Rettungsdienste ausufernden Meldepflichten unterfallen. Auch weitere zentrale Fragen wären weiterhin ungeklärt.

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft betreuen in dieser Thematik bundesweit gemeinsam zahlreiche Mandate in steuerlicher und rechtlicher Hinsicht.