BDO als Berater und Bewertungsexperte beim Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Dürkopp Adler AG

BDO als Berater und Bewertungsexperte beim Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Dürkopp Adler AG

Für Zwecke des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre des weltweit führenden Herstellers von Industrienähmaschinen erstellte die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Bewertungsspezialist eine Unternehmensbewertung und bestimmte die Höhe der angemessenen Barabfindung entsprechend der einschlägigen Vorschriften und Standards. Rund sechs Prozent, der an der Börse notierten Aktien der Dürkopp Adler AG befanden sich zuvor im Streubesitz.

 

Im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung am 20. März 2018, - ebenfalls vorbereitet und begleitet durch BDO – wurde über das Ausschlussverfahren positiv befunden und der Prozess mit dem Eintrag im Handelsregister am 16. Juli 2018 erfolgreich zum Abschluss gebracht. „Wir freuen uns, dass wir bei der Verschmelzung zweier internationaler Unternehmen unsere Expertise auf beiden Seiten einbringen und den Auftrag erfolgreich abschließen konnten“, so Hartmut Paulus, Leiter Corporate Finance und Partner der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.  

 

Beteiligte Partner BDO:

Hartmut Paulus
Partner, Leiter Corporate Finance, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater