BDO gewinnt renommierten Juristen für die steuerliche und wirtschaftsrechtliche Beratung sowie Tax L

BDO gewinnt renommierten Juristen für die steuerliche und wirtschaftsrechtliche Beratung sowie Tax L

Dr. Daniel Mohr, der seine Karriere als Inhouse-Berater eines börsennotierten Berliner Unternehmens begann, war zuletzt Mitglied der steuerlichen Grundsatzabteilung (Tax Technical) bei PwC am Standort Hamburg. In dieser Funktion verantwortete er deutschlandweit den Bereich Steuerliches Verfahrens- und Prozessrecht. Neben der eigenen Mandatsbetreuung unterstützte er Mandanten bei Betriebsprüfungen und Gerichtsverfahren. Jüngste Erfolge konnte Dr. Mohr durch die Vertretung in namhaften Verfahren beim Bundesfinanzhof verzeichnen, unter anderem zu Fragen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Reiseveranstaltern (Az. III R 22/16) und zur Anwendung der Steuerbefreiungen bei Share Deals (Az. II R 19/19).

Frank Biermann, bei BDO für den Bereich Steuerberatung zuständig, über die Verstärkung: „Aktuell bauen wir in ausgewählten Spezialbereichen wie zum Beispiel der Tax Litigation gezielt unsere Kompetenzen aus. Mit Daniel Biehler und seinem Team verfügen wir in Hamburg bereits exzellente Experten in diesem Bereich und freuen uns, mit Herrn Dr. Mohr auch für Berlin einen sehr erfahrenen und renommierten Berater gewonnen zu haben. Einen Namen hat er sich zudem als Referent, Lehrbeauftragter und Autor zahlreicher Fachaufsätze gemacht.“

Dr. Daniel Mohr über seine neue Aufgabe: „Ich freue mich auf meine Tätigkeit bei BDO und auch darauf, meine Expertise zielgerichtet für die Mandate einzubringen und dabei auf ein leistungsstarkes Netzwerk zurückgreifen zu können. Gerade der weitere Ausbau des Bereichs Tax Litigation ist eine spannende Herausforderung, bei der es darum geht, sich gegen Vorgehensweisen der Finanzverwaltung zu wehren. Insbesondere der Blick durch die verfahrensrechtliche Brille vermag neue Perspektiven zu eröffnen, dies zeigen viele Aufgriffsfelder der Betriebsprüfungen, unter anderem im Bereich Transfer Pricing. Und letztlich ist es doch besser, Recht zu bekommen als nur Recht zu haben“, meint Herr Dr. Mohr augenzwinkernd.