Editorial
Sehr geehrte Damen und Herren,
in dieser Ausgabe der Steuern & Recht stellen wir Ihnen gleich zwei richtungsweisende Gesetzesvorhaben vor: Kern der Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts ist die geplante Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer, die es Personengesellschaften ermöglicht, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Die Reform des Grunderwerbsteuerrechts sieht die Eindämmung von Steuergestaltungen mittels Share Deals vor. Nach derzeitigem Stand sollen beide Gesetzesvorhaben noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
Des Weiteren hat das BMF ein lange erwartetes und intensiv diskutiertes Anwendungsschreiben zur Abgrenzung zwischen Geldleistungen und Sachbezügen veröffentlicht; enthalten ist auch eine bundeseinheitliche Nichtbeanstandungsregelung für 2020 und 2021. Wir zeigen Ihnen die Kriterien für die jeweilige Einordnung als Geldleistung oder Sachbezug auf und unterstützen Sie mit möglichen Handlungsalternativen.
Ihre BDO
Inhaltsverzeichnis
Für Gewerbetreibende und Freiberufler
- Persönliche Anwesenheit bei einer Schlussbesprechung in Zeiten von Corona
- Keine Berechtigung zur Hinzuschätzung bei geringfügigen Mängeln der Kassenführung
- Investitionsabzugsbetrag: Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw
- Auf die Plätze – Fertig – Los: OSS-Verfahren kommt!
Für Kapitalgesellschaften, ihre Gesellschafter sowie Geschäftsführer und Vorstände
Für Arbeitnehmer
Für Immobilieneigentümer
- Reform der Grunderwerbsteuer – Verschärfung für die sog. Share-Deals
- Abzug nicht verbrauchter Erhaltungsaufwendungen
Für Erben und Beschenkte
Für die öffentliche Hand und kommunale Beteiligungsgesellschaften
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