Tax and Legal UPDATE KW 23-2024
Tax and Legal UPDATE KW 23-2024
Neueinstellungen im BDO NET
Die eRechnung in Deutschland
BDO Website, Insight
Deutschland führt ab dem 1. Januar 2025 die eRechnung (elektronische Rechnung) ein. Wir fassen die Neuerungen zusammen. Angesichts der faktischen Empfangspflicht erläutern wir die nun nötigen Maßnahmen.
Betriebsveranstaltung und begrenzter Personenkreis
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Entgeltlicher Verzicht auf ein Nießbrauchrecht
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Gesetzgebung
Bundesregierung beschließt Jahressteuergesetz 2024
BMF, Pressemitteilung vom 05.06.2024, Gesetzentwurf der Bundesregierung
BDO Website, Insight (aktualisiert)
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Jahressteuergesetzes beschlossen. Es sieht wesentliche Maßnahmen vor, um z. B. den Abbau von Bürokratie voranzutreiben oder die Digitalisierung zu beschleunigen. Gegenüber dem Referentenentwurf gab es nur vereinzelte Änderungen.
Rechtsprechung - gewerblicher Bereich
Zur Anwendung des § 8c KStG a.F. auf Verluste gemäß § 15a EStG
BFH, Urteil vom 24.04.2024, IV R 27/21
§ 8c Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes in der für das Streitjahr 2014 maßgeblichen Fassung ist nicht auf verrechenbare Verluste gemäß § 15a des Einkommensteuergesetzes anwendbar, die einer Kapitalgesellschaft als Mitunternehmerin einer Kommanditgesellschaft zugerechnet werden (entgegen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 04.07.2008, BStBl I 2008, 736, Tz. 2).
Ansatzvoraussetzungen für eine Pensionsrückstellung; vGA
BFH, Urteil vom 28.02.2024, I R 29/21
1. Der Ansatz einer Pensionsrückstellung ist zugelassen, "wenn und soweit" die in § 6a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes angeführten Voraussetzungen erfüllt sind; dazu muss die schriftlich erteilte Zusage eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen enthalten (Nr. 3). Fehlt es an dieser Eindeutigkeit der Zusage einer Versorgungskomponente, hindert dies eine Rückstellung für die Zusage einer anderen Versorgungskomponente (bei Teilbarkeit der zugesagten Leistungen) insoweit nicht. Sind daher die Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente mit Erreichen der Regelaltersgrenze eindeutig bestimmt, ist hierfür eine Pensionsrückstellung zu bilden, auch wenn die Pensionszusage keine eindeutigen Angaben zu den Voraussetzungen eines vorzeitigen Altersrentenbezugs enthält.
2. Zum Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn die Pensionszusage keine eindeutigen Angaben zu den Voraussetzungen eines vorzeitigen Altersrentenbezugs enthält und von der Kapitalgesellschaft an die versorgungsbegünstigten Gesellschafter Zahlungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet werden.
Rechtsprechung - Verfahrensrecht
Sachaufklärungsmangel durch Übergehen eines erheblichen Beweisantrags
BFH, Beschluss vom 17.04.2024, X B 61/23 (NV)
1. Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar beziehungsweise unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann.
2. Will das Finanzgericht eine Hinzuschätzung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach zentral auf seine Überzeugung stützen, ein Restaurantbetreiber habe unter einer zweiten Kundennummer Wareneinkäufe getätigt, die er nicht in seinen Aufzeichnungen erfasst habe, wird es einem Beweisantrag auf Beiziehung der entsprechenden Rechnungen und Lieferscheine in der Regel nachkommen müssen.
3. Wird der gesamte entscheidungserhebliche Sachverhalt im Tatbestand eines finanzgerichtlichen Urteils lediglich im Konjunktiv wiedergegeben, sind die Anforderungen des § 105 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung in der Regel nicht erfüllt.
Finanzverwaltung
Nichtbeanstandungsregelung zu § 12 StAbwG
BMF, Schreiben vom 04.06.2024
Hinsichtlich der gesteigerten Mitwirkungspflichten nach dem Steueroasen-Abwehrgesetz wird es für Geschäftsjahre, die vor dem 31.12.2022 begonnen haben, nicht beanstandet, wenn die Aufzeichnungen erstmals bis zum 31.12.2024 abgegeben werden.
Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung beziehungsweise Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2024
BMF, Schreiben vom 01.06.2024
Vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz und das Wachstumschancengesetz nimmt die Verwaltung zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen Stellung.
Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes ab 01.01.2024
BMF, Schreiben vom 31.05.2024
Vereinfachtes Stundungsverfahren bei Rückforderungen von Coronahilfen
FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Mitteilung v. 01.06.2024
Auf Anregung der Vereinigung der Unternehmensverbände wurde ein einfaches und unbürokratisches Verfahren zur Stundung von Rückforderungen bei den Coronahilfen entwickelt.
Hochwasser in Baden-Württemberg: Steuerliche Erleichterungen für Betroffene
FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 02.06.2024
Für vom Hochwasser Betroffene sollen weitreichende steuerliche Erleichterungen greifen. Der Erlass beinhaltet ein Maßnahmenbündel von Steuerstundungen und Zahlungserleichterungen bis hin zu vereinfachten Spendennachweisen und der steuerlichen Absetzbarkeit von Ersatzbeschaffungen.
Besteuerung von Musikern und Sängern
OFD Karlsruhe, Informationsblatt vom 08.05.2024
Die Information bietet einen ersten Überblick über die im Zusammenhang mit Musikern, Sängern und Bands einschlägigen steuerlichen Regelungen.
New Publications on the Internet
Federal government adopts Annual Tax Act 2024
BMF, Press release dated 05.06.2024, Government draft
BDO website, Insight (updated)
The Federal Government has adopted the draft Annual Tax Act. It provides for key measures, e.g. to drive forward the reduction of bureaucracy and accelerate digitalization. There were only isolated changes compared to the draft bill.
Company event and limited group of people
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Paid waiver of usufructuary right
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