Carmen Auer
Die Integration von Nachhaltigkeit in ein Unternehmen ist eine fortlaufende Entwicklung — eine Transformationsreise, die ein ständiger Prozess der Überwachung und Veränderung und des Überdenkens ist, „wie“ man Nachhaltigkeit letztendlich in der gesamten Organisation verankern kann. Herausfordernd ist meist der Anfang: Wo startet man? Was wurde im Bereich Nachhaltigkeitsmanagement vielleicht schon angestoßen? Welche Unternehmensbereiche sollten involviert werden?
Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung
In der Praxis der Unternehmensberichterstattung werden überwiegend Rahmenwerke genutzt, die Form, Inhalt und zeitliche Gestaltung dieser Rechenschaftslegung vorgeben (z.B. die in der Entwicklung befindlichen EFRAG Standards). Mehr zum Zusammenhang von Nachhaltigkeit und Finanzberichterstattung finden Sie auch auf unserem Blog.
Diverse Organisationen haben in den letzten beiden Jahrzehnten auf internationaler, europäischer und deutscher Ebene solche Rahmenwerke (weiter-)entwickelt. Als wichtiges nationales Rahmenwerk zur Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) des Rats für Nachhaltige Entwicklung anzusehen. Das weltweit am häufigsten angewandte Rahmenwerk sind die GRI Standards der Global Reporting Initiative. Darüber hinaus findet die Anwendung der Prinzipien des United Nations Global Compact (UNGC) sowie der Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen zunehmend Eingang in die Nachhaltigkeitsberichterstattungen.
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Aktuelle regulatorische Entwicklungen
Die bislang nicht klar geregelte Einheitlichkeit der Berichtspflicht führt zu einer mangelhaften Vergleichbarkeit und Transparenz der geprüften Kennzahlen. Um dem entgegenzuwirken, hat die Europäische Kommission in den vergangenen Jahren einige Gesetzesänderungen angestoßen, um Unternehmen zu einer nachhaltigen Unternehmensführung zu bewegen und die Prüf- und Vergleichbarkeit zu standardisieren.
Vergleichbarkeit durch Mindeststandards: Neue Gesetzgebungen und Richtlinien
Auch wenn das Thema Nachhaltigkeit in den vergangenen Jahren einen regelrechten Aufschwung erlebt hat, zeigt z.B. die Studie „Nachhaltigkeit im Wandel“ der BDO und der Kirchhoff Consult AG, dass es noch Aufklärungsbedarf gibt. Während einige Unternehmen zusätzlich über freiwillige Nachhaltigkeitsaspekte berichten, halten sich andere Unternehmen an den gesetzlichen Mindeststandard, was die Vergleichbarkeit der Berichtsergebnisse erschwert. Die zahlreichen Gesetzgebungen und Richtlinien, die in jüngster Zeit zu dem Thema erlassen wurden, sind dabei Fluch und Segen zugleich: Sie werden die nichtfinanzielle Berichterstattung durch den Erlass von Standards transparenter und vergleichbarer machen. Die Vielzahl neuer Regelungen und Bestimmungen im Bereich ESG stellt viele Unternehmen jedoch auch vor umfangreiche Herausforderungen.
Die aktuell wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Unser Ansatz für Ihren Erfolg
Wie lässt sich die Nachhaltigkeit eines Unternehmens bewerten?
Für die Bewertung werden Kennzahlen definiert, wie z.B. Informationen über die Nachhaltigkeits-Performance und -Strategie, die Governance-Strukturen sowie identifizierte Risiken und Chancen des jeweiligen Unternehmens. Gesetzliche Anforderungen, internationale Übereinkommen und unternehmerische Selbstverpflichtungen bilden dabei den Anforderungsrahmen.
Die Integration von Nachhaltigkeit ist ein Entwicklungsprozess, der eine ständige Überwachung und Bewertung des Nachhaltigkeitsprogramms erfordert, selbst wenn ein Programm einmal entwickelt wurde.
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In der Praxis:
PHASE 1 - BERICHTSPLAN DEFINIEREN: Wir unterstützen Unternehmen beim Aufbau des Prozesses, bei der Ermittlung der am besten geeigneten Methodik, bei der Ausrichtung auf die Unternehmensprioritäten, bei der Festlegung von Parametern und Aktivitäten, bei der Durchführung einer Risikobewertung der Wesentlichkeit und bei der Sicherstellung der Einbeziehung der Stakeholder. Stets in Übereinstimmung mit international anerkannten Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung (z.B. GRI-Standards, SASB) und anderen als Best Practice anerkannten Regelwerken (z. B. TCFD).
PHASE 2 - ANALYSIEREN UND MESSEN: Auswahl geeigneter Tools und Prozesse, um ESG-Daten und -Inhalte effektiv zu erfassen mit Hilfe von BDO. Anschließend unterstützen wir von BDO die Organisation bei der Sammlung der erforderlichen Informationen, der Überprüfung der Daten und der Sicherstellung, dass die Daten und Abläufe innerhalb der definierten Berichtsparameter interpretiert und korrekt erfasst werden.
PHASE 3 - BERICHTEN UND VERBESSERN: Unterstützung von BDO bei der Erstellung des endgültigen Berichtsentwurfs. Die Einhaltung der entsprechenden Berichtsrahmen und regulatorischen Anforderungen sowie die potenzielle Prüfbarkeit der Daten und Fakten werden dabei sichergestellt.
Unser Service
Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichts, wollen bestehende Prozesse optimieren oder benötigen Hilfe in prüfungsspezifischen Fragestellungen? Dann sprechen Sie uns gerne an. Wir stehen Ihnen mit unserer weitreichenden fachlichen Beratung hinsichtlich der bestehenden und voraussichtlichen gesetzlichen Änderungen und Neuerungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung und entwickeln individuelle Ansätze mit Ihnen.
Beratungsleistungen bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts:
- Konzeption der Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Wesentlichkeitsanalyse
- Beratung zur Definition von Zielen z.B. Science-based targets, CO2-Neutralität etc.
- Auswahl eines für Ihr Unternehmen geeigneten Rahmenwerks
- Einrichtung von Systemen der Datenerfassung und des -monitorings
- Erfassung und Konsolidierung der konzernweit erhobenen Daten
- Beratung zur System- und Prozesslandschaft für die Berichtserstellung
- Entwicklung einer Berichts-/ Kommunikationsstrategie
- Beratung/Unterstützung zum Stakeholdermanagement