Aufhebung verschiedener (Rechnungslegungs-)Stellungnahmen des IDW im Rahmen der verpflichtenden Anwendung des IFRS 9 zum 01.01.2023

Der FAB (IDW Fachausschuss Unternehmensberichterstattung) hebt mit Wirkung zum Jahresanfang die IDW Stellungnahmen RS HFA 25 und RS HFA 26 bezugnehmend auf IAS 39 auf. Mit Beginn des Jahres ist IFRS 9 Finanzinstrumente anzuwenden, daher ist IAS 39 lediglich noch im Bereich des Hedge Accounting anwendbar. Der IDW RS HFA 9 „Einzelfragen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS“ wurde unter Berücksichtigung des Wegfalls von IAS 39 (außer bezogen auf das Hedge Accounting) aktualisiert. Für eine detaillierte Befassung mit Anwendungsfragen hinsichtlich Finanzinstrumente wird auf IDW RS HFA 48 Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 sowie IDW RS HFA 50 IFRS-Modulverlautbarung verwiesen.