Im Jahr 2021 wurden die gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement insbesondere durch das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) und das FISG (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz) konkretisiert und erweitert. Hierzu zählt u.a.
- Der Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft muss ein angemessenen und wirksames Risikomanagement einrichten (§ 91 Abs. 3 AktG n.F.)
- Verpflichtung zur Einrichtung eines geeigneten Systems zur Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements bei haftungsbeschränkten Unternehmensträgern (§1 StaRUG).
Neben den gesetzlichen Anforderungen erfährt das Risikomanagement eine steigenden Konkretisierung der Anforderungen durch Standardsetter und Berufsverbände. So greift sowohl der aktuelle Entwurf des Deutschen Corporate Governance Kodex die Anforderung des § 91 Abs. 3 AktG n.F. mit auf, als auch das Institut der Deutschen Wirtschaftsprüfer und auch das Deutsche Institut für Interne Revision durch die Novellierung ihrer Prüfungsstandards. Dazu gehört der IDW PS 340 n.F. „Prüfung des Risikofrüherkennungssystems“ und der DIIR Revisionsstandard Nr. 2 „Prüfung des Risikomanagementsystems durch die Interne Revision“
In unserem Web Seminar möchten wir Ihnen folgende Inhalte vorstellen:
- Rechtliche Entwicklungen im Bereich Corporate Governance mit Ausstrahlung auf das Risikomanagement
- Überblick über wesentliche Neuerungen der Standardsetter
- Praxisberichte zur Risikotragfähigkeit und Risikoaggregation
Erfahren Sie auf der Grundlage unserer langjährigen Erfahrung und prägnant auf den Punkt gebracht mit praxistauglich Erklärungen, wie man den anstehenden Herausforderungen begegnen kann und dabei insbesondere den Blick für das Wesentliche, auf das operative Geschäft nicht verliert.
Natürlich beantworten wir gerne Ihre Fragen.
Das Web Seminar ist für Sie kostenfrei – Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
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