Serviceerweiterung bei BDO – Ergebnisabführungsverträge (EAV) aus einer Hand

Von der ersten Beratung bis hin zur notariellen Beurkundung begleiten wir Sie gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen von BDO Legal.

Der Ergebnisabführungsvertrag ermöglicht – wenn er wirksam abgeschlossen wurde – die Entstehung einer körperschaftssteuerlichen Organschaft gem. §14KStG. Dadurch können Gewinne und Verluste einer Tochtergesellschaft steuerlich der Muttergesellschaft zugeordnet werden.

Ihr Vorteil bei BDO: Steuerliche und rechtliche Beratung in Verbindung mit Ergebnisabführungsverträgen mit minimalem Aufwand.

Umfangreiche Beratung durch BDO und BDO Legal

Wir bieten Ihnen die umfassende Beratung durch erfahrene Steuerberaterinnen und Steuerberater und die Erarbeitung für das konkrete Anliegen passender Vorschläge. Sämtliche rechtlich relevanten Vorgänge werden durch unseren Kooperationspartner BDO Legal übernommen und ganzheitlich begleitet – vom Abschluss, über die Änderung, bis hin zur Beendigung des Ergebnisabführungsvertrages. Auch die Anmeldung und der darauffolgende Eintrag im Handelsregister erfolgen direkt durch die Notarin Dr. Olga Engelking von BDO Legal.

Auch für Mandanten aus dem Ausland können wir gemeinsam mit unserem Kooperationspartner BDO Legal alle in Deutschland erforderlichen Angelegenheiten rund um dieses Thema übernehmen. Des Weiteren beraten wir bei Ergebnisabführungsverträgen in Kombination mit Beherrschungsverträgen und Minderheitsgesellschaftern.