Viel besser als ihr Ruf – Hinweisgebersysteme in der Praxis

Die neue Bundesregierung hat es auf Seite 111 des Koalitionsvertrages klar kommuniziert: Es ist mit einer zeitnahen Umsetzung der „EU-Whistleblower-Richtlinie“ in ein nationales Hinweisgeberschutzgesetz zu rechnen. Nach der verbindlichen EU-Richtlinie hätte dies eigentlich schon bis zum 17.12.2021 geschehen müssen; ein erster Gesetzesentwurf aus dem Bundesjustizministerium war aber am Widerstand der Union in der alten Koalition gescheitert. Bald wird also für Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern die Einrichtung eines internen Meldesystems gesetzlich verpflichtend. Ab Dezember 2023 wird dies sogar schon ab einer Firmengröße von 50 Mitarbeitern gelten.

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