Vorübergehende Ermäßigung der deutschen Mehrwertsteuersätze vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020
04. Juni 2020
In einer unerwarteten Erklärung haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und mehrere hochrangige Kabinettsmitglieder am späten Mittwochabend (3. Juni 2020) eine zeitlich befristete Senkung der deutschen Mehrwertsteuersätze als Teil eines weiteren Konjunkturprogrammes angekündigt.
Die Steuersätze sollen von 19% auf 16% (regulärer Steuersatz) bzw. von 7% auf 5% (ermäßigter Steuersatz) gesenkt werden, um so die Binnennachfrage anzukurbeln.
Zwar ist die Gesetzesänderung noch nicht endgültig verabschiedet, sondern wurde bisher nur vom Koalitionsausschuss vorgeschlagen. Es ist jedoch zu erwarten, dass das Gesetzgebungsverfahren schnell vorankommt, da die Mehrwertsteuersatzsenkung bereits in Kürze in Kraft treten soll.
Es ist anzunehmen, dass die Finanzverwaltung (BMF) für die Übergangszeit, die sich aufgrund dieser Mehrwertsteuersatzsenkungen ergibt, ein BMF-Schreiben veröffentlichen wird, um insbesondere Themen wie Dauerleistungen oder Anzahlungsrechnungen und deren umsatzsteuerliche Behandlung aufgrund der Steuersatzänderung zu regeln. Hierbei wird sich das BMF mit sehr großer Wahrscheinlichkeit an den Grundsätzen des BMF-Schreibens zur Steuersatzerhöhung in 2007 orientieren.
Es ist geplant, dass die ermäßigten Mehrwertsteuersätze am 1. Juli 2020 in Kraft treten und zeitlich begrenzt bis zum 31. Dezember 2020 gelten. Die Maßnahme ist Teil eines umfangreichen Konjunkturpakets, das die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie abmildern soll.
Angesichts des kurzfristigen Stichtages – 1. Juli 2020 – besteht ein sofortiger Handlungsbedarf, damit Umsätze ab dann auch zutreffend erfasst werden. Insbesondere sind ERP-Systeme entsprechend anzupassen und auf die zeitliche befristete Maßnahme vorzubereiten.
BDO steht Ihnen dabei gerne unterstützend zur Seite.