Die Automobilindustrie erfährt eine Disruption, wie sie sie seit 1910 wahrscheinlich nicht gesehen hat. Selbständiges Fahren, Konnektivität, Elektrifikation, Mobilitätsdienstleistungen und Abonnement-Geschäftsmodelle gestalten die Automobilindustrie völlig neu.
KW 14 (4.4.-8.4.2022) In unserem „Tax and Legal UPDATE“ haben wir wieder aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung sowie weitere interessante Themen aus Tax & Legal.
Abfindungszahlungen an Mieter, die zwecks Durchführung sog. Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen geleistet werden, stellen nach dem Urteil des FG Münster vom 12.11.2021 (Az. 4 K 1941/20 F) anschaffungsnahe Herstellungskosten dar.
Das Kammergericht Berlin entschied mit Beschluss vom 26.10.2021 (Az. 22 W 44/21), dass der von einer GmbH zu übernehmende Gründungsaufwand jedenfalls dann nicht auf einen Betrag von 10 % des Stammkapitals begrenzt ist, wenn der Gesellschaft freies Kapital weit über das Stammkapital hinaus zur...
Sie haben Ihre Windenergieanlage im Jahr 2017/2018 in Betrieb genommen und erhalten seitdem die erhöhte Anfangsvergütung für die ersten fünf Betriebsjahre? Dann besteht dringender Handlungsbedarf im Jahr 2022, denn Sie möchten die erhöhte Vergütung sicherlich auch weiterhin erhalten.
Immer mehr Unternehmen beziehen Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Finanzierungen ein. Häufig kommen dabei Sustainability-Linked Loans (SLL) zum Einsatz, bei denen die Verzinsung an Nachhaltigkeitskomponenten geknüpft ist. Neben ESG-Ratings erfolgt die Bindung vor allem an sog...
dnata (Dubai, Vereinigte Arabische Emirate) hat sämtliche Geschäftsanteile an der Wisskirchen Handling Services GmbH (Köln) erworben. Der Vollzug der Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt des Erhalts der regulatorischen Freigaben.
Die im Zuge der Grundsteuerreform bevorstehende Abgabe entsprechender Feststellungserklärungen betrifft grundsätzlich auch Grundstückseigentümer aus dem öffentlichen oder gemeinwohlgebundenen Bereich. Wir geben einen Überblick zu den insoweit bestehenden besonderen Aspekten.
Sie haben Ihre Windenergieanlage im Jahr 2012/2013 in Betrieb genommen und erhalten seitdem die erhöhte Anfangsvergütung für die ersten fünf-zehn Betriebsjahre? Dann besteht dringender Handlungsbedarf im Jahr 2022, denn Sie möchten die erhöhte Vergütung sicherlich auch weiterhin erhalten.
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