Dem Urteil des EuGH vom 21.10.2021 – C 373/19 nach umfasst der Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL nicht den Schwimmunterricht einer privaten Schwimmschule.
Mit vielen neuen Anforderungen sind Fach- und Führungskräfte in öffentlichen Institutionen konfrontiert. Die BDO hat das zum Anlass genommen, für den Public Sector einen Newsletter als neues Format zu veröffentlichen.
Die EU-Whistleblowing-Richtlinie soll Hinweisgeber zukünftig besser schützen; insbesondere sollen sie bei der Meldung von Rechtsverstößen und Missständen keine Benachteiligungen mehr fürchten müssen.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat in einer Stellungnahme vom 8.März 2022 einen fachlichen Hinweis herausgegeben.
Die kommunale Gestaltungspraxis hat – aus teils sehr unterschiedlicher Motivationslage – in der Vergangenheit eine mehr oder weniger typische Konstellation hervorgebracht.
Laut Online-Zugangsgesetz (OZG) sollen bis Ende des Jahres neben dem Bund und den Ländern die Kommunen mehrere Hundert Verwaltungsdienstleistungen digital umgestellt haben.
Der rheinland-pfälzische Gesetzgeber wurde von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet, eine zeitliche Höchstgrenze für die Beitragserhebung im Erschließungsrecht nach den Vorschriften des Baugesetzbuches nach Eintritt der Vorteilslage einzuführen.
Das BMF hat einen Gesetzentwurf zur rückwirkenden Anpassung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab 2019 veröffentlicht. Wir stellen die bisher bekannten Details vor.
Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) sind gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 4 KStG nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (BgA) im unbeschränkt körperschaftsteuerlich relevanten Bereich tätig.
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