Das Geldwäschegesetz regelt die Kontrolle der Finanzströme und dient im Allgemeinen der Prävention und Bestrafung der Geldwäsche. Das Gesetz definiert und ahndet Geldwäsche als Straftat und hat folglich zum Ziel die Einbringung von Kapital aus illegalen Geschäften in legale Geldkreisläufe zu...
Die im Juli 2014 veröffentlichten Standards für eine Reform der Referenzzinssätze durch den Financial Stability Board (FSB) führen zu Änderungen in der Ermittlungsmethodik wichtiger Referenzzinssätze.
Hinweise zur Auslegung der Vorschriften über Geschäftsorganisation im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zu geben und Sicherung des Ansatzes, dass die Geschäftsleiter die Gesamtverantwortung für eine ordnungsgemäße und wirksame Geschäftsorganisation des Unternehmens tragen.
Die Corporate-Social-Resposibility-Richtlinie (CSR-RL) hat das Ziel das Wirtschaften von Unternehmen, Banken und Versicherungen verantwortungsvoller und nachhaltiger zu gestalten.
Die erste Ausgabe des Forums Real Estate hat am 23. Oktober 2019, bei BDO ARBICON in stattgefunden. Gut 70 TeilnehmerInnen kamen zu fünf spannenden Referaten, interessanten Diskussionen und anregendem fachlichem Austausch zusammen. Themen waren: •ein regionaler Überblick über den Immobilienmarkt ...
The revival of the securitisation market is an important element of the EU’s Capital Markets Union. In order to shift reliance from European banks to the capital markets, it has been acknowledged that securitisations may play an increasingly meaningful role.
Ein Erfolg mit Ansage. Mit 3000 Teilnehmern aus 750 Teams war die Jubiläumsveranstaltung ein großartiger Erfolg. Aus dem ganzen Land kamen Firmen und Institutionen in den Rostocker Stadthafen.
Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände für eine bei einer doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung fallen nach dem Urteil des BFH vom 04.04.2019 (Az. VI R 18/17) nicht unter die Höchstbetragsbegrenzung von EUR 1.000 und sind grundsätzlich vollständig als Werbungskosten abziehbar.
Der BFH hat mit Urteil vom 27.02.2019 (Az. I R 73/16) die Wirkung des Art. 9 Abs. 1 OECD-MA neu bestimmt. Bei einer Darlehensgewährung ist eine Hinzurechnung nicht mehr allein auf den vereinbarten Zinssatz beschränkt, sondern auch bei Ausbuchung einer unbesicherten Darlehensforderung möglich.
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