In unserer neuen Ausgabe der Steuern & Recht stellen wir Ihnen aktuelle Urteile der Finanzgerichte vor, die auch über den entschiedenen Einzelfall hinaus bedeutsam sein können; zur abschließenden Klärung der aufgegriffenen Rechtsfragen ist daher zumeist noch ein Verfahren beim EuGH oder BFH...
BDO hat die Rudolf Dankwardt GmbH mit Sitz in Norderstedt bei der Neustrukturierung des Gesellschafterkreises beraten. Mit Lafayette Mittelstand Capital wurde ein äußerst namhafter und erfahrener Investor als neuer Mehrheitsgesellschafter gefunden. Die Rudolf Dankwardt GmbH ist ein in Europa...
Diese Ausgabe des Newsletters RECHNUNGSLEGUNG & PRÜFUNG informiert Sie über vielfältige Themen aus den Bereichen des Enforcement, der Prüfung sowie der Unternehmensberichterstattung im weiteren Sinne.
BDO hat Beyond Capital Partners GmbH („BCP“) als Berater des Beyond Capital Partners Fund II beim Erwerb einer Mehrheit an der in München ansässigen Industriereinigung Dr. Hoffmann Gebäudedienste GmbH („Dr. Hoffmann“) beraten.
Der RWTÜV ist eine unabhängige Unternehmensgruppe mit internationalen Beteiligungen in Versicherungsservices, Telekommunikation sowie Energie und Umwelt.
Wir begrüßen Sie herzlich zur abschließenden Ausgabe unseres „IFRS-Bulletins“ für das Jahr 2021, mit dem wir Sie über aktuelle und bedeutsame Entwicklungen zu den IFRS informieren wollen.
Die Coronakrise hat die Private Equity-Branche bisher erstaunlich gut bewältigt. Schon zeichnet sich aber mit der aufkeimenden Inflation die nächste Feuertaufe besonders für Portfoliounternehmen ab. Aktuell verzeichnen Deutschland und die USA die höchsten Inflationsraten seit Jahrzehnten.
The OECD and its Transfer Pricing Guidelines for Multinational Enterprises and Tax Administrations continue to lead as the principal source of guidance for transfer pricing regimes around the world. In this issue of BDO’s Transfer Pricing newsletter, we include articles from our member firms that...
Auch in unserer letzten Ausgabe für das Jahr 2021 möchten wir Ihnen vielfältige Gerichtsentscheidungen vorstellen. So räumt der BFH bei unbesicherten und nachrangigen Gesellschafterdarlehen eine großzügigere Zinssatzvereinbarung ein.
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