Auf Grund der zwischen EU und UK vereinbarten Austrittsregelung sind Anträge auf Vorsteuervergütung, die Zeiträume des Jahres 2020 betreffen, bis zum 31.03.2021 zu stellen.
Mit einem einzigen Satz hat das BMF in einem vor kurzem veröffentlichten Schreiben für Wirbel in der ohnehin durch die Corona-Krise gebeutelten Reisebranche gesorgt.
Lange Zeit war unklar, welche Grundsätze für die Bestimmung des anwendbaren Sozialversicherungsrechts für „Neufälle“ ab dem 01.01.2021 gelten.
Seit einem Jahr ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Im Zuge dessen wurde ein Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (Amtsblatt der EU L29 vom 31.01.2020) beschlossen.
In der 5. Podcast-Episode der Reihe "5 Minuten Brexit" von der British Chamber of Commerce in Germany e.V. sprechen unsere Expertinnen Annette Pogodda-Grünwald und Jane Evans zum Thema "Umsatzsteuer und Brexit". Was haben Umsatzsteuer und Brexit überhaupt miteinander zu tun? Welche Problemfälle...
Mit Schreiben vom 10. Dezember 2020 hat sich die deutsche Finanzverwaltung zum umsatz-steuerlichen Status nach dem Brexit geäußert. In dem BMF-Schreiben wird klargestellt, dass der umsatzsteuerliche Status von Großbritannien ab dem 1. Januar 2021 der eines Drittlandes ist.
Mit Ablauf der Übergangsperiode am Ende des 31. Dezember 2020 wird das Vereinigte Königreich (UK) endgültig nicht mehr der Europäischen Union angehören. Als Nicht-EU-Mitgliedstaat ist es dann versicherungsteuerliches Drittland.
der BREXIT hat nach Ablauf des Übergangszeitraums am 31.12.2020 maßgebliche erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Auswirkungen.
Nach dem Austritt aus der EU und dem Ablauf des im Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (UK) und der EU vereinbarten Übergangszeitraums (31.12.2020) gelten für grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze in und aus UK die für die Bestimmung des...
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