Erweiterte Handlungsspielräume nach dem neuen EU-Vergaberecht
01. Dezember 2014
Mit der EU-Vergaberechtsreform werden die Anforderungen an In-House-Vergaben und interkommunalen Kooperationen nicht nur gesetzlich verankert. Die beiden Rechtsinstitute werden aus Sicht der Kommunen inhaltlich umfassend gestärkt. Hierüber berichtet der Beitrag von Graef/Veldboer in der Dezember-Ausgabe 2014 der Zeitschrift Rathausconsult.