Gutachten und Gutachterliche Stellungnahmen (HGB/IFRS)

Komplexität und Dynamik der normativen Vorgaben

Die Vorgaben zur Rechnungslegung, wie sie sich bspw. aus dem HGB oder den IFRS ergeben, sind komplex und nicht selten auslegungsbedürftig. Darüber hinaus sorgen Gesetzgeber und Standardsetter, das IFRS IC (international), das DRSC und das IDW (national) sowie nicht zuletzt BFH, BGH und EuGH für anhaltende Dynamik.

Die daraus resultierenden Anforderungen stellen rechnungslegende Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter vor große Herausforderungen. Insbesondere, wenn Sie keine eigene „Grundsatzabteilung Rechnungslegung“ unterhalten können. Das Thema „Prüfungssicherheit“ ist gerade bei der bilanziellen Abbildung komplexer Sachverhalte oder mit Blick auf bedeutsame Bilanzierungsentscheidungen von immenser Bedeutung.

Unsere Expertise

Unsere Experten des Technical Accounting Center of Excellence befassen sich täglich mit Fragen der Rechnungslegung nach nationalem Bilanzrecht sowie internationalen Standards. Wir engagieren uns sowohl in fachlichen Gremien des IDW, des DRSC und des IFRS IC als auch in der Fachliteratur. Wir bieten Ihnen an, unsere Expertise für Sie bestmöglich einzusetzen, damit Sie eine tragfähige Argumentation für ihre bilanzielle Fragestellung bekommen.

Unser Angebot

Benötigen Sie ein Gutachten oder eine gutachterliche Stellungnahmen zu Einzelfragen der Rechnungslegung in Ihrem handelsrechtlichen Jahres- oder Konzernabschluss, in Ihrem IFRS-Konzernabschluss oder -Reporting Package oder in Ihrem (Konzern-) Lagebericht?

Je nach Verwendungszweck erstatten wir Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen als neutraler, unparteiischer Gutachter oder auch als Parteigutachter: 
  • Gutachten, um Ihre eigene Argumentation zu unterstützen oder um Ihre (Bilanzierungs-) Entscheidungen zu fundieren
  • Memoranden, die als Buchungsbeleg Verwendung finden sollen
  • Gutachterliche Stellungnahmen mit argumentativer Funktion
  • Abstrakte Begutachtung von Gestaltungen abseits konkreter Sachverhalte und Maßnahmen
  • Second Opinion zur bilanziellen Behandlung von konkreten Sachverhalten und Maßnahmen, wenn Sie Ihren Abschlussprüfer von Ihrer Rechtsauffassung überzeugen möchten
  • Schiedsgutachten, sofern Aspekte auf dem Gebiet der Rechnungslegung zwischen Ihnen und Ihrem Geschäftspartner unterschiedlich beurteilt werden.

Profitieren Sie von unserem Expertenwissen, unserer Erfahrung in der praktischen Umsetzung der jeweiligen Vorschriften und unserem Engagement in der Facharbeit und Gremientätigkeit.