Brexit und Sozialversicherungsrecht: Vorsicht bei Anwendung von Neuregelungen!

Nachdem der BREXIT am 24.12.2020 in letzter Minute vertraglich geregelt wurde, haben Unternehmen nunmehr dringenden Handlungsbedarf die Neuregelungen auch im Personalmanagement umzusetzen. Vorsicht ist insbesondere bei grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsätzen in und aus UK sowie bei der Beschäftigung von britischen Staatsbürgern in Deutschland geboten.

Was hierbei besonders zu beachten ist, können Sie dem Leitfaden der Experten unseres rechtlichen Kooperationspartners BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hier entnehmen.