Kurzstudie Anhangangaben zur Einführung von IFRS 16
13. Mai 2019
Dr. Jens Freiberg,
Wirtschaftsprüfer, Mitglied des Vorstands, Head of Capital Markets |
Eine Auswertung der DAX30-Geschäftsberichte hinsichtlich der nach IAS 8.30 f. anzugebenden Informationen zu den Auswirkungen auf IFRS-Konzernabschlüsse durch Änderungen von zukünftigen Rechnungslegungsmethoden.
Im Januar 2016 verabschiedete der International Accounting Standards Board (IASB) IFRS 16 Leases als Nachfolger zu IAS 17. IFRS 16 ist verpflichtend erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden ist, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Die Berichterstattung zu den zukünftigen Auswirkungen von IFRS 16 ist aber bereits jetzt Pflicht. Betroffen sind die Angaben nach IAS 8.30 i.V.m. IAS 8.31. Diese Kurzstudie stellt das Berichtsverhalten der DAX30 Unternehmen zu den genannten Anforderungen des IAS 8 anhand ausgewählter Analysepunkte in kompakter Form dar.
Unser Experte Dr. Jens Freiberg berichtet im Talk mit FINANCE-TV: „Bei einigen wird auch jetzt noch hektisch am letzten Feinschliff gearbeitet“