11. September 2020
Über das Brennstoffemmissionshandelsgesetz (BEHG) und die energiesteuerrechtlichen Einflüsse
Das BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz seit 20. Dezember 2019 in Kraft) bildet die Rechtsgrundlage für das in Deutschland ab dem 1. Januar 2021 geltende nationale Emissionshandelssystem (nEHS). Ziel dieses neuen Gesetzes ist das Erreichen der Klimaschutzziele, insbesondere die Reduzierung von CO2-Emissionen.
Das nEHS tritt neben das Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS). Im Gegensatz zum EU-ETS stellt das nEHS nicht auf das Verbrennen, also auf das unmittelbare Erzeugen der CO
2-Emissionen ab, sondern auf das Inverkehrbringen der Brennstoffe. Dieser sog. „Upstream“-Emissionshandel wird grundsätzlich von den Personen zu beachten sein, die CO
2-verursachende Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle und weitere Energieerzeugnisse nach dem EnergieStG in den energiesteuerrechtlich freien Verkehr bringen. Dabei ist zu beachten, dass spezifische Steuerbefreiungen nach dem
EnergieStG nicht zwingend bei der Zuordnung des Verantwortlichen nach dem BEHG einzubeziehen sind.
Das nEHS wird stufenweise eingeführt. In den ersten Jahren werden vom Gesetzgeber fixe Preise für die CO2-Emissionszertifikate vorgegeben. Daran soll sich die Phase der Zertifikate-Verteilung anschließen, die letztlich in die Phase des Handels überleitet.
Alle Verantwortlichen im Sinne von § 3 Nr. 3 BEHG sind verpflichtet, einen Überwachungsplan für die jeweils folgende Handelsperiode (Kalenderjahr) zu erstellen.
Jährlich bedarf es eines Emissionsberichtes, wonach die Brennstoffemissionen für die in den Verkehr gebrachten Brennstoffe bundesweit erfasst werden.
BDO Spezialisten für Energiesteuer und nationalen Emissionshandel
Neue Gesetze bringen neue Herausforderungen mit sich. Die Besonderheit des BEHG besteht in seiner Verknüpfung mit dem deutschen EnergieStG. BDO hat ein Experten-Team zusammengestellt, dass Ihnen in beiden Rechtsgebieten – einzeln oder eben im Zusammenhang miteinander – nicht nur den Einstieg in die Thematik erleichtert, sondern Ihr Begleiter bei der Umsetzung Ihrer Pflichten und Rechte ist. Das „Team BEHG“ besteht aus den Experten im Emissionshandel und im Energiesteuerrecht.
Für Sie relevant:
- Ihren Energiesteuer-Sachverhalt kennen
- Ihre Rolle als Energiesteuerschuldner verstehen
- Ihre Rechte und Pflichten nach dem EnergieStG und Durchführungsvorschriften wahrnehmen
BDO für Sie:
- Beratung im Energiesteuerecht
Emissionshandel
Für Sie relevant:
- Ihren BEHG-relevanten Sachverhalt kennen
- Ihre Rolle als BEHG-Verantwortlicher verstehen
- Ihre Rechte und Pflichten nach dem BEHG und Durchführungsvorschriften wahrnehmen
BDO für Sie:
Im Rahmen eines Quickchecks zur Vorbereitung Ihrer BEHG-Rechte und –Pflichten erleichtern wir Ihnen den Einstieg in die Thematik.