BREXIT: Dringender Handlungsbedarf bei Zöllen und Verbrauchsteuern
22. Oktober 2020
Durch den BREXIT wird das Vereinigte Königreich (UK) ab dem 1. Januar 2021 zoll- und verbrauchsteuerrechtliches Drittland sein. Daraus resultierende einschneidende Veränderungen für Unternehmen im Warenverkehr mit UK erfordern dringenden Handlungsbedarf im Bereich der Zölle und Besonderen Verbrauchsteuern.
Wie Sie sich auf diesen Fall effektiv vorbereiten, können Sie dem nachfolgendem Leitfaden unseres Fachbereichs Zölle, Verbrauchsteuern und Außenwirtschaftsrecht entnehmen.