Globale Mindeststeuer: Veröffentlichung der Safe Harbour Regelungen und weiterer Dokumente

Besonders hervorzuheben ist das verabschiedete Dokument zu den Safe Harbours und dem Penalty Relief, welches für einen Übergangszeitraum deutliche Vereinfachungen für die globale Mindestbesteuerung statuiert. Für einen Übergangszeitraum, der all jene Wirtschaftsjahre umfasst, die bis einschließlich 31.12.2026 beginnen, sollen sogenannte Transitional CbCR Safe Harbour Regelungen gelten und darüber hinaus ein Penalty Relief greifen. Diese Regelungen werden im Übergangszeitraum übermäßigen Compliance- und Verwaltungsaufwand für multinationale Konzerne reduzieren.

Für Länder, in welchen ein Konzern tätig ist, die gemäß diesen Regelungen ein geringes Risko aufweisen, entfällt die umfassende und vollständige Berechnung der Parameter für die globale Mindeststeuer. Darüber hinaus sind die Steuerverwaltungen der Staaten angehalten die Top Up Tax für Länder eines Konzerns, die ein geringes Risiko aufweisen, auf null zu setzen. Die sehr komplexe und mit erheblichem Datenbeschaffungsaufwand verbundene, umfassende und vollständige Ermittlung der Parameter für die globale Mindeststeuer ist dann lediglich für Länder eines Konzerns vorzunehmen, die ein hohes Risiko aufweisen.

TRANSITIONAL CBCR SAFE HARBOUR

Um in den Genuss des für den Übergangszeitraum reduzierten Compliance- und Verwaltungsaufwands zu kommen, muss einer der folgenden drei Tests erfüllt werden.

  • De minimis Test: Der Konzern weist in seinem qualifi zierten CbC Report für das Geschäftsjahr einen Gesamtumsatz von weniger als 10 Mio. EUR und einen Gewinn (Verlust) vor Steuern von weniger als 1 Mio. EUR in dem betreffenden Land aus.
  • Vereinfachter Effective Tax Rate (ETR) Test: Der Konzern weist in dem jeweiligen Steuergebiet einen vereinfachten, effektiven Steuersatz auf, der zumindest gleich oder höher als der Übergangssatz (15 % für Geschäftsjahre, die in den Jahren 2023 und 2024 beginnen; 16 % für Geschäftsjahre, die in den Jahren 2025 beginnen; und 17 % für Geschäftsjahre, die in den Jahren 2026 beginnen). Der effektive Steuersatz wird für diese Zwecke vereinfacht anhand des im CbC Reports ausgewiesenen Gewinn (Verlust) vor Steuern und den im Jahresabschluss ausgewiesenen Ertragssteueraufwand berechnet. Von dem im Jahresabschluss ausgewiesenen Ertragssteueraufwand müssen lediglich Aufwendungen für etwaige unsichere Steuerpositionen eliminiert werden.
  • Routinegewinn Test: Der für das jeweilige Steuergebiet im CbC Report ausgewiesene Gewinn (Verlust) vor Steuern ist gleich hoch oder weniger hoch, als der unter den GloBE Regelungen als Substanzausnahme freigestellte Betrag. Wird in einem Steuergebiet insgesamt ein Verlust oder ein Gewinn von Null erzielt, gilt der Routinegewinn Test stets als erfüllt – eine Berechnung der Substanzausnahme ist insoweit nicht erforderlich.

Wendet der Konzern den CbCR Safe Harbour für ein Wirtschaftsjahr in einem Steuergebiet nicht an, so kann er den CBCR Safe Harbour in einem darauffolgenden Wirtschaftsjahr, welches ebenso noch in den Übergangszeitraum fallen würde, nicht in Anspruch nehmen („once out, always out approach“).

PERMANENT SAFE HARBOUR UND TRANSITIONAL PENALTY RELIEF

Neben den Transitional CbCR Safe Harbour Regelungen, die nur für den definierten Übergangszeitraum gelten sollen, werden auch noch dauerhafte Safe Harbour Regelungen eingeführt.

Die von der OECD am 20.12.2022 insoweit veröffentlichten Dokumente stellen einen ersten Rahmen für diese dauerhaften Vereinfachungen dar – konkrete Details zur Ausgestaltung müssen jedoch erst noch erarbeitet werden und sollen in sog. „Administrative Guidance“ veröffentlicht werden. Die OECD stellt zudem in ihren Dokumenten in Aussicht, dass es noch eine weitere Safe Harbour Regelung mit Blick auf die „Qualifying Domestic Minimum Top-Up Tax“ (QDMTT) geben könnte. Wenn ein Land eine QDMTT Regelung eingeführt hat, ist dann ggf. keine Berechnung mehr für dieses Land vorzunehmen.

Darüber hinaus enthalten die veröffentlichten Dokumente einen Vorschlag für eine vorübergehende Sanktionsbefreiung („Transitional Penalty Relief“). Während des definierten Übergangszeitraums sollen Steuerverwaltungen keine Strafen oder Sanktionen in Bezug auf die Einreichung des sog. GloBE Information Return verhängen, wenn der Konzern „reasonable measures“ ergriffen hat, um die korrekte Anwendung der GloBE-Regelungen sicherzustellen. Diese Sanktionsbefreiung soll zu einem „soft-landing“ in den ersten Anwendungsjahren der globalen Mindeststeuer beitragen. Damit wird Konzernen und Steuerverwaltungen die Möglichkeit eingeräumt sich mit den sehr komplexen Regelungen vertraut zu machen, das Datenmanagement sowie die erforderlichen Reporting- und Compliancesystem zu entwickeln ohne dem Risiko ausgesetzt zu sein, Sanktionen für „reasonable mistakes“ zu erfahren. Welche Maßnahmen als sanktionbefreinde „reasonable measures“ zu beurteilen sind, ist jeweils im Lichte der geltenden Vorschriften und Praktiken der einzelnen Länder auszulegen.

EFFEKTIVE UNTERSTÜTZUNG DURCH BDO

Die Transitional CbCR Safe Harbour Regelungen bringen für den definierten Übergangszeitraum umfassende Erleichterungen für multinationale Konzerne. Wir empfehlen basierend auf den CbCR Daten und den Jahresabschlüssen für das abgelaufene Wirtschaftsjahr, die Anwendbarkeit der Transitional CbCR Safe Harbour Regelungen jetzt schon für Ihren Konzern zu analysieren. Auf der Grundlage dieser Analyse, bei der wir Sie gerne unterstützen, lassen sich die Länder in denen Ihr Konzern tätig ist, in Länder mit einem geringen und hohen Risiko für Zwecke der globalen Mindeststeuer klassifizieren. Insbesondere für die Länder, die ein hohes Risiko aufweisen, sind dann dringend weitere Maßnahmen zu ergreifen. Dies betrifft vor allem das Datenmanagement und die Reporting- und Compliancesysteme. Bei „Grenzfällen“ ist insbesondere die homogene und zeitnahe Steuerberechnung zu optimieren, um begründet den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelungen ggf. doch noch eröffnen zu können. Auch wenn die Transitional CbCR Safe Harbour Regelungen eine kurzfristige Erleichterung bedeuten, sollte zeitnah ein konzernweites Projekt durchgeführt werden, um die notwendigen Datenbeschaffungen und -aufbereitungen einheitlich, vollständig und soweit möglich automatisiert zu gewährleisten. Bei unterschiedlichen ERP-Landschaften oder heterogenen und meist für Reporting-Zwecke nur vorläufigen Steuerberechnungen, darf die Vielschichtigkeit und Dauer der Umsetzung nicht unterschätzt werden. Die globale Mindeststeuer wird für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen anwendbar sein. Insofern gilt es für multinationale Konzerne sich sehr zeitnah für die damit verbundenen Herausforderungen hinreichend vorzubereiten.

Mit unserer umfassenden fachlichen und technischen Expertise steht das interdisziplinäre Team der BDO Ihnen gerne zur Seite.

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