Zahlreiche Branchenexperten folgten der Einladung einer Oldenburger Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum 9. Forum Erneuerbare Energien ins CORE.
Das CORE in Oldenburg hat sich als Ort für Informations- und Diskussionsveranstaltungen etabliert. Die BDO Oldenburg GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nutzte dies und richtete am 12. Mai 2022 ihr 2. Forum Real Estate im CORE aus.
Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände für eine bei einer doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung fallen nach dem Urteil des BFH vom 04.04.2019 (Az. VI R 18/17) nicht unter die Höchstbetragsbegrenzung von EUR 1.000 und sind grundsätzlich vollständig als Werbungskosten abziehbar.
Der BFH hat mit Urteil vom 27.02.2019 (Az. I R 73/16) die Wirkung des Art. 9 Abs. 1 OECD-MA neu bestimmt. Bei einer Darlehensgewährung ist eine Hinzurechnung nicht mehr allein auf den vereinbarten Zinssatz beschränkt, sondern auch bei Ausbuchung einer unbesicherten Darlehensforderung möglich.
Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 28. Dezember 2016 hat die Bundesregierung das Gesetz zur ...
Mit dem 1. Januar 2017 ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017) in Kraft getreten ..
Zum 31. Dezember 2016 hat der Umsatzsteuer-anwendungserlass (UStAE) erneut ...
Bei der zolltariflichen Einreihung von Waren gibt es nicht selten Unstimmigkeiten zwischen den die Waren einführenden ...
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