ESMA/DPR Prüfungsschwerpunkte
Die ESMA-Schwerpunkte ergänzen – wie in den Vorjahren – die durch die nationalen Enforcer (in Deutschland durch die DPR) gesetzten Schwerpunkte und sind für den Bilanzersteller daher von gleicher Relevanz wie die national spezifischen Prüfungsschwerpunkte. Die diesjährigen Schwerpunkte der ESMA stehen im Zeichen der Corona-Pandemie.
Die seitens der ESMA erhöhte Notwendigkeit für eine angemessene Transparenz hinsichtlich der Folgen der COVID-19-Pandemie wird durch folgende common enforcement priorities adressiert:
- Anwendung von IAS 1: Transparente Berichterstattung zur Prämisse der Unternehmensfortführung; Angaben zu den signifikanten Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten, die die Beträge im Abschluss am wesentlichsten beeinflussen sowie die Darstellung von COVID-bezogenen Posten in der GuV.
- Anwendung von IAS 36: Prüfung auf Vorliegen eines impairment trigger durch die Corona-Pandemie mit der Folge eines zusätzlichen Wertminderungstests, speziell für Goodwill, neben dem jährlich verpflichtenden Test; Verwendung von reasonable and supportable assumptions und Berücksichtigung der Entwicklung wirtschaftlicher Aussichten verschiedener Branchen bei der Schätzung der zukünftigen Cashflows sowie Angabe dieser wesentlichen Annahmen im Anhang.
- Anwendung von IFRS 9 und IFRS 7: Erläuterung von Risiken, die sich aus finanziellen Instrumenten ergeben, mit Schwerpunkt auf dem Liquiditätsrisiko (u. a. supply chain financing oder reverse factoring transactions) sowie spezifische Anforderungen an die Bemessung der Risikovorsorge in Höhe des expected credit loss im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 9 für Kreditinstitute.
- Spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 16: Betroffen sind die Angaben von Leasingnehmern, die die temporäre Änderung des IASB zu COVID-19-bezogenen Mietkonzessionen angewendet haben.
Weitere Informationen hierzu und zu zusätzlichen Themen der ESMA finden sich hier.
Die am 9.11.2020 festgesetzten aktuellen DPR-Schwerpunkte 2021 umfassen die folgenden Punkte:
- 1. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (IAS 24)
- 2. Konzernlagebericht – Risikoberichterstattung unter Beachtung der Auswirkungen von COVID-19 (§ 315 HGB)
Weiterführende Informationen finden Sie hier.